Streit um „Baumschulqualität“: Während die AfD widersprüchliche Vorgaben der Verwaltung beseitigen wollten, warnten Kritiker vor einer überflüssigen Änderung und rechtlichen Problemen. Am Ende gab es vier Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen zum AfD-Vorhaben.
Schulzendorf. Darf die Gemeinde bei Ersatzpflanzungen von Bäumen eine bestimmte Qualität verlangen, wenn diese Vorgabe in der geltenden Baumschutzsatzung gar nicht ausdrücklich steht? Um diese Frage drehte sich eine kontroverse Debatte in der Schulzendorfer Gemeindevertretung. Im Mittelpunkt stand der Begriff „Baumschulqualität“, der in behördlichen Schreiben auftaucht, in der Satzung selbst aber nicht näher geregelt ist.
Mit einer Änderung der Baumschutzsatzung sollte dieser Widerspruch beseitigt werden. Der Vorstoß scheiterte jedoch deutlich.
AfD kritisiert widersprüchliche Vorgaben
AfD-Frau Brigitte Doberstein-Güßmann erläuterte das Vorhaben. Ziel sei es, die bestehende Diskrepanz zwischen der Satzung und den Formularen der Verwaltung zu beseitigen. In den behördlichen Schreiben werde „Baumschulqualität“ verlangt, obwohl diese Vorgabe in der Satzung nicht ausdrücklich auftauche.
Der Beschlussvorschlag sah zwei ergänzende Sätze vor: „Die Anpflanzungen haben in Baumschulqualität oder mit Anwachsgarantie zu erfolgen. Die Ersatzpflanzungen sind nachweisbar in Baumschulen oder Pflanzenzentren zu erwerben.“
Aus Sicht der AfD sollte damit eine klare Rechtsgrundlage geschaffen werden. Alternativ müssten die behördlichen Formulare angepasst werden, um sie mit der geltenden Satzung in Einklang zu bringen.
Frank Güßmann (AfD) argumentierte, eine solche Korrektur sei mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich. Es gehe nicht darum, die gesamte Baumschutzsatzung neu zu gestalten. Auch bei anderen Satzungen seien einzelne Fehler bereits durch punktuelle Änderungen behoben worden. Den Bürgern müsse von Anfang an dieselbe Aussage vermittelt werden – unabhängig davon, ob sie die Satzung oder ein Schreiben der Verwaltung zur Hand nähmen.
Kritik: Erst die Satzung überprüfen
Widerspruch kam unter anderem vom FDP-Mann Gottwald, der auf rechtliche Unsicherheiten hinwies. Die bestehende Baumschutzsatzung stütze sich auf Paragraf 73 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes, das nicht mehr in Kraft sei. Deshalb sei es problematisch, jetzt einzelne Passagen zu ergänzen, ohne zuvor die rechtliche Grundlage der Satzung insgesamt zu überprüfen.
Zudem sei fraglich, ob die vorgeschlagene Formulierung das eigentliche Problem überhaupt löse. Der Begriff „Baumschulqualität“ sei nicht eindeutig definiert. Wer ihn präzisieren wolle, müsse konkrete, überprüfbare Qualitätsmerkmale festlegen.
Als Beispiel wurde die Regelung des Landkreises angeführt, die eine dreimal verschulte Baumschulware als Standard vorsehe. Eine solche Vorgabe lasse sich klarer überprüfen als der allgemeine Begriff „Baumschulqualität“.
Auch der Aufwand für die Verwaltung spielte in der Debatte eine Rolle. Eine Änderung der Satzung sei nicht dringlich, hieß es. Stattdessen könne zunächst geprüft werden, wie sich die bestehenden Formulare anpassen ließen. Eine weitere Verkomplizierung des Nachpflanzverfahrens wolle man vermeiden.
Bürgermeister warnt vor zusätzlichen Kosten für Bürger
Bürgermeister Markus Witteck (CDU) hielt dagegen, dass es keineswegs nur um eine formale Unstimmigkeit gehe. Bürger würden Ersatzbäume pflanzen, die nicht den Regelungen der Gemeinde entsprächen, und müssten diese anschließend möglicherweise erneut ersetzen. Dadurch entstünden zusätzliche Kosten.
Die Verwaltung könne ihre Schreiben zwar ändern. Entscheidend sei aber, dass die Bürger von Anfang an wüssten, welche Bäume sie beschaffen sollten.
Witteck verwies außerdem darauf, dass eine Anwachsgarantie nicht automatisch bedeute, dass ein Baum ohne weitere Pflege überlebe. Selbst ein hochwertiger Baum könne eingehen, wenn er nicht ausreichend gegossen werde. Bei professionell ausgeführten Pflanzungen gehörten deshalb auch Pflege- und Bewässerungsmaßnahmen dazu.
Bauamtschefin Julia Kruse ergänzte, dass es bei dem Antrag vor allem um die rechtliche Absicherung der verlangten Qualität gehe. Die Gemeinde stelle den Betroffenen bereits eine Liste geeigneter Baumarten zur Verfügung. Diese könnten in Baumschulen oder Pflanzenzentren beschafft werden. Nach einer Rücksprache mit Pflanzen Kölle sei das auch bei dem dort angebotenen Sortiment möglich, gegebenenfalls über eigene Baumschulen oder Vertragspartner.
Ob die Verwaltung ihre Formulare nun anpasst und ob die Baumschutzsatzung grundsätzlich überarbeitet wird, blieb in der Diskussion offen. Sicher ist nur: Der Versuch, den Streit um die „Baumschulqualität“ durch zwei zusätzliche Sätze beizulegen, ist vorerst gescheitert.

Der Vorschlag der AfD ist schlicht unüberlegt, nicht bis zu Ende gedacht und zeugt von blankem Aktionismus. Herr Gottwald hat es auf den Punkt gebracht. Ich kann den Begriff Baumschulqulität nicht in eine Satzung bringen, wenn es für ihn keine klare Definition gibt, sprich welche Anforderungen sind damit überhaupt gemeint.
Eins muss auch klar gesagt werden. Die Bürger tragen eine Mitverantwortung. Wenn ihnen ein Bescheid zugeht, in dem von Baumschulqualität die Rede ist, dann müssen sie ihm widersprechen, weil der Begriff in der Satzung nicht existiert.
Ich finde die AfD hat hier auf einen ganz wichtigen Punkt aufmerksam gemacht. Ob gut gemeint oder nicht: die Verwaltung hat gegen die Satzung Bescheide erlassen.
Die Verwaltung verschickt Bescheide und verlangt von Bürgern „Baumschulqualität“. In der Satzung steht davon kein Wort. Die Satzung selbst ruht nach dem Vortrag in der Sitzung auf § 73 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes, und der gilt nicht mehr. Das hat niemand von der AfD behauptet, sondern ein FDP-Vertreter, und die Ausschüsse lehnten den Antrag mit der Begründung „ohne Gesetzesgrundlage“ ab.
Was folgt daraus? Die Gemeindevertretung weiß, dass die Grundlage fehlt, und sagt: keine Priorität.
Bauamtsleiterin Kruse hat selbst klargestellt, dass es um Bescheide geht, also um Verwaltungsakte. Die verpflichten Bürger zu Handlungen und kosten sie Geld. Wer das tut, braucht eine Rechtsgrundlage, und zwar eine, die trägt. Eine Verwaltung, die sich darauf verlässt, dass es bisher niemand nachgeprüft hat, hat ein Problem.
Thieke stellte die einfachste aller Fragen: Warum wird nicht einfach der Bescheid geändert? Eine Antwort gab es nicht. Der Bürgermeister sprach über Gärtner, Baumärkte und gießende Bürger. Das ist Ablenkung. Es geht nicht darum, wie Bürger pflanzen, sondern darum, auf welcher Grundlage man es ihnen vorschreibt.
Und die Bürger? Sie pflanzen auf Verlangen der Verwaltung, bezahlen und tragen das Risiko, falls ein Bescheid einer Überprüfung nicht standhält. Wer entschädigt sie dann? Bleibt es bei einem „Pech gehabt“?
Dass der Antrag handwerklich angreifbar war, ändert daran nichts. Wer ihn ablehnt, weil erst die gesamte Satzung geprüft werden müsse, schuldet der Gemeinde diese Prüfung. Beschlossen wurde sie nicht.
Wer in Schulzendorf Bescheide erlässt, muss belegen können, worauf sie beruhen. Das ist keine Gefälligkeit gegenüber der AfD, sondern die Mindestanforderung an eine Verwaltung.