Entlastung trotz Billigmiete? Mücke fordert neuen Beschluss!

30. August 2026
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Schulzendorf/Lübben. Entgegen der Empfehlung der Zeuthener Rechnungsprüfer verweigerte im Juni eine Mehrheit der Schulzendorfer Gemeindevertretung Ex-Bürgermeister Markus Mücke (SPD-nominiert) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022.

Mücke will sich damit offenbar nicht abfinden. In einem Schreiben an das Rathaus fordert der ehemalige Rathauschef eine erneute Beschlussfassung. Am kommenden Mittwoch wird nochmals über seine Entlastung entschieden.

Es liegen angeblich „keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Regeln der Haushaltswirtschaft“ vor, beteuert Mücke.

Auch die Kommunalaufsicht Dahme-Spreewald schlägt in eine ähnliche Kerbe. Nach ihrer bisherigen Prüfung sei die Verweigerung der Entlastung „nicht rechtmäßig“. Doch wie gründlich war ihre Prüfung wirklich?

Foto: mwBild

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Kommunalaufsicht wusste seit 2023 Bescheid!

Denn aus Schriftverkehr geht hervor: Die Kommunalaufsicht hatte spätestens seit September 2023 Kenntnis von einer äußerst brisanten Angelegenheit.

Dabei geht es um die jahrelange Vermietung eines gemeindeeigenen Wohnobjekts an einen ehemaligen Rathausmitarbeiter zu einem Entgelt, das rund 80 Prozent unter der ortsüblichen Miete gelegen hat. Finanzämter unterstellen, dass eine Nutzungsüberlassung nur teilweise entgeltlich erfolgt, wenn ein Miet- oder Pachtzins vereinbart wird, der niedriger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete ist. Die Gemeinde verlangte für ein 1.395 qm großes Grunstück, das mit einem Einfamilienhaus bebaut ist, jährlich 2.894,16 Euro, das sind monatlich 241,18 Euro!

Die entscheidenden Fragen liegen auf der Hand: Gab es überhaupt eine rechtliche Grundlage für diesen enormen Mietnachlass? Gab es einen Beschluss der Gemeindevertretung? Gab es eine nachvollziehbare öffentliche Zweckbindung?

Und vor allem: Warum soll es kein schwerwiegender Verstoß gegen die Regeln kommunaler Haushaltswirtschaft sein, wenn der Gemeinde dadurch über Jahre fünfstellige Einnahmen entgangen sein könnten?

Bis heute steht die Frage im Raum, warum die Kommunalaufsicht die Angelegenheit nicht intensiver untersuchte, obwohl sie offenkundig frühzeitig informiert war.

Rechnungsprüfer beanstandeten fehlende Mietanpassung

Heikel ist auch die Aussage von Zeuthens oberster Finanzprüferin Annett Nowatzki.

„Sowohl im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 als auch im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 haben wir beanstandet, dass eine regelmäßige Überprüfung des Mietpreisniveaus und die Anpassung der Mieten an die marktüblich erzielbare Miete nicht erfolgten.“

Mit anderen Worten: Die Problematik war keineswegs plötzlich vom Himmel gefallen. Bereits die Rechnungsprüfung hatte die fehlende Anpassung der Mieten beanstandet.

Schon 2013: 539 Euro monatlich!

Bereits 2013 hatte ein Gutachter für das betreffende Wohnobjekt ein übliches Entgelt von 7 Euro pro Quadratmeter beziehungsweise 539 Euro monatlich ermittelt.

Noch deutlicher wurde es Jahre später. Als das Objekt zwangsversteigert werden sollte, bezifferte 2022 ein vom Gericht bestellter  Sachverständiger den Verkehrswert auf 729.000 Euro. Die dabei angesetzte Nettokaltmiete: 1.250 Euro monatlich. Im Gutachten findet sich ein bemerkenswerter Hinweis: „Auf den vereinbarten außergewöhnlich niedrigen Mietzins wird nachrichtlich hingewiesen.“

Ausgerechnet gegen diese Wertermittlung ging Mücke juristisch vor. Im Verfahren 8 K 64/21 vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen beanstandete er, der ermittelte Wert sei zu hoch. Doch das Gericht wies seinen Einwand zurück und bestätigte die Richtigkeit der Expertise.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Angelegenheit hat inzwischen eine weitere Dimension erreicht: Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt nach den vorliegenden Informationen wegen des Anfangsverdachts der Untreue gegen Mücke. Dabei gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Ein Ermittlungsverfahren ist kein Beweis für Schuld.

Politisch und kommunalrechtlich bleibt die Sache dennoch hochexplosiv. Denn bevor nun über eine erneute Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters entschieden wird, drängt sich eine Frage geradezu auf:

Wie kann eine Entlastung erfolgen, solange die Umstände der außergewöhnlich niedrigen Miete, die möglichen Einnahmeverluste und die Verantwortung dafür nicht umfassend aufgeklärt sind?

Eine Entlastung soll schließlich nicht zur Persilschein-Maschine werden. Schließlich stehen weitere Einnahmeverluste und gravierende unötige Kosten infolge Mückes Haushaltswirtschafterei im Raum.

Wer heute erklärt, es gebe „keine schwerwiegenden Verstöße“, muss erklären, wie er zu diesem Ergebnis kommt. Und er muss sich insbesondere mit der Frage auseinandersetzen, warum ein gemeindeeigenes Objekt über Jahre weit unter seinem marktüblichen Wert vermietet wurde.

Ohne eine umfassende und transparente Untersuchung wäre eine Entlastung von Markus Mücke deshalb eine Posse.

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