Schulzendorf/Lübben. Entgegen der Empfehlung der Zeuthener Rechnungsprüfer verweigerte im Juni eine Mehrheit der Schulzendorfer Gemeindevertretung Ex-Bürgermeister Markus Mücke (SPD-nominiert) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022.
Mücke will sich damit offenbar nicht abfinden. In einem Schreiben an das Rathaus fordert der ehemalige Rathauschef eine erneute Beschlussfassung. Am kommenden Mittwoch wird nochmals über seine Entlastung entschieden.
Es liegen angeblich „keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Regeln der Haushaltswirtschaft“ vor, beteuert Mücke.
Auch die Kommunalaufsicht Dahme-Spreewald schlägt in eine ähnliche Kerbe. Nach ihrer bisherigen Prüfung sei die Verweigerung der Entlastung „nicht rechtmäßig“. Doch wie gründlich war ihre Prüfung wirklich?
.
Kommunalaufsicht wusste seit 2023 Bescheid!
Denn aus Schriftverkehr geht hervor: Die Kommunalaufsicht hatte spätestens seit September 2023 Kenntnis von einer äußerst brisanten Angelegenheit.
Dabei geht es um die jahrelange Vermietung eines gemeindeeigenen Wohnobjekts an einen ehemaligen Rathausmitarbeiter zu einem Entgelt, das rund 80 Prozent unter der ortsüblichen Miete gelegen hat. Finanzämter unterstellen, dass eine Nutzungsüberlassung nur teilweise entgeltlich erfolgt, wenn ein Miet- oder Pachtzins vereinbart wird, der niedriger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete ist. Die Gemeinde verlangte für ein 1.395 qm großes Grunstück, das mit einem Einfamilienhaus bebaut ist, jährlich 2.894,16 Euro, das sind monatlich 241,18 Euro!
Die entscheidenden Fragen liegen auf der Hand: Gab es überhaupt eine rechtliche Grundlage für diesen enormen Mietnachlass? Gab es einen Beschluss der Gemeindevertretung? Gab es eine nachvollziehbare öffentliche Zweckbindung?
Und vor allem: Warum soll es kein schwerwiegender Verstoß gegen die Regeln kommunaler Haushaltswirtschaft sein, wenn der Gemeinde dadurch über Jahre fünfstellige Einnahmen entgangen sein könnten?
Bis heute steht die Frage im Raum, warum die Kommunalaufsicht die Angelegenheit nicht intensiver untersuchte, obwohl sie offenkundig frühzeitig informiert war.
Rechnungsprüfer beanstandeten fehlende Mietanpassung
Heikel ist auch die Aussage von Zeuthens oberster Finanzprüferin Annett Nowatzki.
„Sowohl im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 als auch im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 haben wir beanstandet, dass eine regelmäßige Überprüfung des Mietpreisniveaus und die Anpassung der Mieten an die marktüblich erzielbare Miete nicht erfolgten.“
Mit anderen Worten: Die Problematik war keineswegs plötzlich vom Himmel gefallen. Bereits die Rechnungsprüfung hatte die fehlende Anpassung der Mieten beanstandet.
Schon 2013: 539 Euro monatlich!
Bereits 2013 hatte ein Gutachter für das betreffende Wohnobjekt ein übliches Entgelt von 7 Euro pro Quadratmeter beziehungsweise 539 Euro monatlich ermittelt.
Noch deutlicher wurde es Jahre später. Als das Objekt zwangsversteigert werden sollte, bezifferte 2022 ein vom Gericht bestellter Sachverständiger den Verkehrswert auf 729.000 Euro. Die dabei angesetzte Nettokaltmiete: 1.250 Euro monatlich. Im Gutachten findet sich ein bemerkenswerter Hinweis: „Auf den vereinbarten außergewöhnlich niedrigen Mietzins wird nachrichtlich hingewiesen.“
Ausgerechnet gegen diese Wertermittlung ging Mücke juristisch vor. Im Verfahren 8 K 64/21 vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen beanstandete er, der ermittelte Wert sei zu hoch. Doch das Gericht wies seinen Einwand zurück und bestätigte die Richtigkeit der Expertise.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Die Angelegenheit hat inzwischen eine weitere Dimension erreicht: Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt nach den vorliegenden Informationen wegen des Anfangsverdachts der Untreue gegen Mücke. Dabei gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Ein Ermittlungsverfahren ist kein Beweis für Schuld.
Politisch und kommunalrechtlich bleibt die Sache dennoch hochexplosiv. Denn bevor nun über eine erneute Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters entschieden wird, drängt sich eine Frage geradezu auf:
Wie kann eine Entlastung erfolgen, solange die Umstände der außergewöhnlich niedrigen Miete, die möglichen Einnahmeverluste und die Verantwortung dafür nicht umfassend aufgeklärt sind?
Eine Entlastung soll schließlich nicht zur Persilschein-Maschine werden. Schließlich stehen weitere Einnahmeverluste und gravierende unötige Kosten infolge Mückes Haushaltswirtschafterei im Raum.
Wer heute erklärt, es gebe „keine schwerwiegenden Verstöße“, muss erklären, wie er zu diesem Ergebnis kommt. Und er muss sich insbesondere mit der Frage auseinandersetzen, warum ein gemeindeeigenes Objekt über Jahre weit unter seinem marktüblichen Wert vermietet wurde.
Ohne eine umfassende und transparente Untersuchung wäre eine Entlastung von Markus Mücke deshalb eine Posse.

„König Mücke fordert also seine Entlastung – der Mann, der einer Ex-Mitarbeiterin jahrelang ein gemeindeeigenes Haus für lächerliche 241 Euro im Monat überlassen hat, statt der marktüblichen 1250 Euro. Fünfstellige Verluste für Schulzendorf, von den Prüfern seit 2021 immer wieder beanstandet – wer weiß, was da noch alles im Verborgenen schlummert.Dazu eine Solaranlage für über 115.000 Euro, die er offiziell als ‚fertiggestellt und in Betrieb‘ gemeldet hat – obwohl sie bis heute keinen Netzanschluss hat. Ein teurer Sonnenschirm. Das Schuldach, das seit 2006 undicht war, wurde über Jahre ignoriert, bis Stahlteile und Glas auf die Köpfe der Schüler zu stürzen drohten. Kein Controlling, keine Dokumentation, nichts – wer weiß, was da noch alles im Argen lag.Ein User hat ihn mal treffend als ‚Griff ins Klo‘ bezeichnet. Mücke hat dagegen geklagt – und gleich zweimal verloren. Sogar die Richter haben festgestellt, dass diese Redewendung im Duden steht und von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Dass jemand erst eine Klatsche kassiert und dann unbedingt noch eine zweite braucht, sagt eigentlich schon alles über den Charakter.Und jetzt hat sich der gute König auch noch ein schönes Pöstchen im Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverband ergattert. Na dann können wir ja nur hoffen, dass uns beim Thema Wasser nicht noch mehr erwartet. Die Schulzendorfer haben sich 16 Jahre lang ihren eigenen Griff ins Klo gewählt. Jetzt darf der neue Bürgermeister die ganze Sauerei wegputzen, die Mücke hinterlassen hat. Danke für nichts, Majestät. Das Rathaus war offenbar kein Selbstbedienungsladen – es war der Selbstbedienungsladen.“
@Insider: Wenn tatsächlich ein “Maulkorb” verhinderte, dass die GV von der Miete erfuhr, dann ist das kein Freispruch, sondern eine zweite Baustelle und bringt noch eine ganz andere Dimension mit. Denn dann müsste die GV klären, warum sie sich diesen Informationsfluss über Jahre hat gefallen lassen – und warum ihre eigene Kontrollfunktion offenbar nicht griff.
Was am Ende aber bleibt, sind die Mitarbeiter der Verwaltung selbst, die sich einen solchen Maulkorb haben anlegen lassen. Unrecht wird nicht zu Recht, nur weil keiner darüber reden darf. Es gibt genug Wege, auch innerhalb der Verwaltung gehört zu werden. Daneben hat Weisungsrecht klare Grenzen. Aber ich weiß schon: “Nie wieder” kommt öfter, als man denkt – und es beginnt immer im Kleinen.
@Peter Schulze: Danke für die Offenheit – das deckt sich mit dem, was von außen sichtbar wird: Formalargumente (“macht Arbeit”, “müssen das begründen”) als Bremse gegen inhaltliche Aufarbeitung. Die Kommission Schadenverhütung gibt es ja bereits – zweite und letzte Sitzung war im Februar, seitdem war öffentlich nichts mehr davon zu hören. Wäre das hier nicht genau der Fall, für den sie gedacht war? Vielleicht wird es Zeit für eine dritte Sitzung.
Zusammengefasst: Wenn die Verwalter in der Gemeindevertretung die Verwalter der Gemeinde kontrollieren sollen, aber beide sich gegenseitig decken oder aus dem Weg gehen, zahlen am Ende die Bürger die Zeche.
Herr Wichlitzky,
Sie gehören des Tatbestandes der Verleumdung angezeigt.
Klugscheißen bei Nullahnung.
Danke an Insider, gut auf den Punkt gebracht.
Soso, der Kulturklub sahnt seit Jahren trotz kommerzieller Veranstaltungen bei der Verwaltung ab.
Der neue Bürgermeister und die gewählten AbgeordnetInnen müssen die Einnahmen und Ausnahmen unter die Lupe nehmen.
Nachtigall
Sie scheinen auch einer von denen zu sein, die nur von der Zuschauertribüne aus laut brüllen, Herr Wichlitzky. Wenn eine Verwaltung vom Hauptverwaltungsbeamten einen Maulkorb verpasst bekommt, dann kann kein GV von solch einer Miete erfahren. Der Position von Besserwisser schließe ich mich an. Reech und die Kontrollbehörden wußten es und haben nicht gehandelt, das ist der eigentliche Skandal. Wie viele Tausende sind dadurch der Öffentlichkeit verloren gegangen? Herr Mücke sollte für diesen Schaden haftbar gemacht werden.
Herr Wichlitzky, ich habe schon gegen die Entlastung bei der Dienstaufsichtsbeschwerde gestimmt, weil ich finde, dass das mindestens in die Hände einer Stelle gehört, die Fachleute hat um die Sachverhalte zu prüfen. Und so werde ich es weiter halten und kommuniziere es auch so. Aber ich bin nur eine Stimme. Nun fand ja keine Entlastung statt. Anscheinend wird das nicht akzeptiert und muss jetzt wieder in die Ausschüsse. Hoffen wir, dass die Gegenstimmer nicht einknicken. Der Widerstand ist jedenfalls riesig. Der Widerstand mal etwas anders zu machen; selbst wenn es jede Menge gute Gründe dafür gibt. Dieses Grundstück ist für mich nicht mal der Wichtigste. Ich habe eine Hand voll Gründe und die habe ich auch vorgetragen vor der letzten Abstimmung. Als Gegenargumente kommt dann sowas wie ´das macht uns Arbeit´, ´wir müssen das gut begründen´ oder ´wir dürfen nicht politisch entscheiden, denn es geht hier um die Entlastung der Haushaltsführung´. Naja genau – aus meiner Sicht wurde der Haushalt gruselig geführt. Und die Beweise findet man in den Akten. Bis hin zum nötigen Ausschuss Kommission Schadenverhütung (der auch Geld kostet, aber nötig ist, um den hinterlassenen Wahnsinn so gut wie möglich aufzuarbeiten).
Das 2013er-Gutachten (86.400 €, 539 €/Monat) bezieht sich auf 77 m² Wohnfläche, das 2022er (729.000 €, 1.250 €/Monat) auf 125 m². Ob dazwischen umgebaut wurde, bleibt offen – ändert aber nichts daran, dass die Miete auch nach dem alten Maßstab schon 2015 deutlich zu niedrig lag.
Und genau das ist der eigentliche Punkt: Diese Zahlen liegen seit über zehn Jahren vor. Wer seit Jahren in der Gemeindevertretung sitzt, konnte das wissen – oder hätte es wissen müssen. Dass es jetzt wieder zum Thema wird, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, wirft die Frage auf, wie ernst die Kontrollfunktion der GV in den vergangenen Wahlperioden tatsächlich wahrgenommen wurde.
Am Ende bleibt der Eindruck, dass Politiker und ihre Verwalter die einzige Berufsgruppen sind, die folgenlos Entscheidungen treffen können, egal wie sie ausgehen. Wann trägt hier eigentlich mal jemand Verantwortung, statt den Unfug Jahr für Jahr einfach weiterzureichen?
Zu diesem Thema – mal eine Frage:
Wieviel Miete bezahlt der Kulturklub für die Butze?
Wochenendgrundstück mit baufälligem Bungalow und gar nicht mal so wohlfeilem Vertrag, bitte. Wären wir finanzstärker hätte ich mich als Vorstand für das Objekt niemals stark gemacht. Nun haben wir es und machen das Beste daraus. Dass wir was geschenkt bekommen, weise ich aber in aller Entschiedenheit von mir. Ich denke es ist ein win-win Vertrag. Die Verwaltung hat nicht noch eine Bruchbude an der Backe und wir können uns als Verein (für den Ort) entwickeln. Im Übrigen gab es keine Mitbewerber und ein anderer Verein hatte es Jahrzehnte meiner Kenntnis nach noch günstiger gepachtet. Aber ja, hier wird zweierlei Maß gemessen. Weil es Zweierlei ist!
Es ist eine Milchmädchenrechnung den Preis eines Wochenendgrundstücks mit dem eines bebauten Wohngrundstück zu vergleichen. Das Gericht hat doch 1200 Euro monatlich bestätigt. Das ist maßgebend, nichts anderes. Ich frage mich, warum der Kämmerer Herr Rech diese Haushaltswirtschft über Jahre geduldet hat. PV-Anlage Einnahmeverluste, marode Immobilien – Einnahmeverluste durch Mietminderung, Verluste durch Reparaturstau wegen höherer Sanierungskosten.Wenn dem Rechnungsprüfungsamt der Mietverlust bereits seit 2021 bekannt war, dann frage ich mich, warum es nicht energisch eingegriff. Gleiches gilt für die Kommunalaufsicht. Alles schaut nur zu.
Ok, nur nochmal für mich, verstehe ich das richtig, dass hier ein Pachtzins von 2,07€ pro Quadratmeter als großes Problem angesehen wird, gleichzeitig aber ein Pachtzins von 1,70€ pro Quadratmeter im Artikel vorher für den Verein „Starke Kinder, starke Zukunft“ als vollkommen angemessen betrachtet wird? Ich vermag mir kein Urteil zu erlauben, ob solche Preise angemessen sind oder nicht. Trotzdem wird ja hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen.