Schulzendorf. Die AfD-Fraktion im Schulzendorfer Gemeinderat will die Baumschutzsatzung ändern. Ihr Ziel klingt zunächst vernünftig: Ersatzpflanzungen sollen künftig ausdrücklich in „Baumschulqualität“ erfolgen.
Doch bei genauerem Hinsehen stellt sich die Frage: Wer bezahlt am Ende die AfD-Qualitäts-Offensive? Denn für Bürger, die nach einer genehmigten Baumfällung einen Ersatzbaum pflanzen müssen, könnte die Neuregelung durchaus ins Geld gehen.

Findet der AfD-Antrag Zustimmung dürften Bürger bald mit zusätzlichen Kosten belastet werden. (Symbolbild)
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AfD will aus Rathauspraxis Satzungsrecht machen
Die AfD argumentiert, dass die Verwaltung bei Fällgenehmigungen bereits heute auf „Baumschulqualität“ verweise. Das Problem: In der derzeitigen Baumschutzsatzung stehe dieser Begriff gar nicht. Sie will deshalb dem Rathaus unter die Arme greifen und nachbessern und den Passus ausdrücklich aufnehmen. Doch damit schafft die AfD ein riesiges Problem: Was genau ist eigentlich „Baumschulqualität“ und was kostet sie?
Der kleine Baum aus dem Baumarkt reicht nicht
Ein Baum aus dem Baumarkt oder Gartencenter muss nicht automatisch minderwertig sein. Allerdings sind dort häufig kleinere und damit günstigere Bäume erhältlich. Die Schulzendorfer Satzung verlangt bei einem Stammumfang bis 200 Zentimetern als Ersatz einen Baum mit einem Stammumfang von 14 bis 16 Zentimetern. Das ist kein kleiner Baum mehr.
Wer einen solchen Baum in entsprechender Qualität kauft, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen als beim Kauf eines kleinen Gartenbaums aus dem Baumarkt. Je nach Baumart, Größe und Ausführung können schnell mehrere Dutzend bis weit über 100 Euro fällig werden. Dazu kommen unter Umständen Transport, Pflanzung, Befestigung und Pflege.
Aus einem ohnehin schon ärgerlichen Kostenpunkt nach einer notwendigen Fällung kann damit eine stattliche Rechnung werden.
Die Fällung war vielleicht gar nicht geplant
Die AfD selbst weist in ihrer Begründung des Antrages darauf hin, dass nicht jede Baumfällung mit einem Bauvorhaben zusammenhängt. Manchmal müssen Bäume aus Sicherheitsgründen weichen oder sind krank, beschädigt oder abgestorben.
Gerade dann stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit: Soll ein Bürger, der einen kranken oder gefährlichen Baum auf seinem Grundstück entfernen muss, anschließend mehrere hundert Euro für Ersatzpflanzung in Baumschulqualität und Nebenarbeiten ausgeben müssen?
Der AfD-Antrag gibt darauf keine überzeugende Antwort.
„Anwachsgarantie“ sorgt für zusätzliche Fragezeichen
Noch interessanter wird es bei der AfD-Forderung, Ersatzbäume müssten nachweisbar in Pflanzencentern „mit Anwachsgarantie“ oder in Baumschulen erworben werden.
Das klingt nach Sicherheit, ist aber keineswegs so eindeutig. Eine Anwachsgarantie macht den Baum nicht automatisch hochwertiger. Und sie sagt auch nichts darüber aus, ob der konkrete Baum tatsächlich den Anforderungen der Gemeinde entspricht.
Hinzu kommt: Je stärker die Gemeinde die Bezugsquelle und Qualität des Baumes vorgibt, desto größer kann die finanzielle Belastung für den Bürger werden. Denn mehr Qualität gibt es eben nicht automatisch zum Nulltarif.
Nicht das Geschäft, in dem ein Baum gekauft wurde, sollte entscheidend sein, sondern dessen tatsächliche Qualität. Ein hochwertiger Baum aus einem Gartencenter kann besser sein als ein schlecht behandelter Baum aus einer Baumschule.
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AfD – Antrag ist voller Widersprüche
Die AfD will mit ihrem Antrag Rechtssicherheit schaffen. Doch ein anderer Effekt zeichnet sich ab: Mehr Bürokratie! Denn die ohnehin überlastete Verwaltung muss diese Dinge klären und überwachen: Was ist Baumschulqualität? Wer stellt sie fest? Welche Nachweise muss der Bürger vorlegen? Diese Fragen beantwortet der AfD-Antrag nicht.
„Weiterhin haben Recherchen (die geheim gehalten werden -Anm. Red.) gezeigt, dass Qualität nicht nur in teuren Baumschulen gegeben ist, sondern auch in Pflanzencentern, tw. aus eigener Baumschule, zu finden sind.“
Wenn das die Erkenntnis der AfD ist, müsste die logische Konsequenz eigentlich lauten:
Nicht der Bezugsort und nicht die Bezeichnung „Baumschulqualität“ sollten entscheidend sein, sondern objektiv überprüfbare Qualitätsmerkmale des Baumes.
Im AfD-Papier heißt es, ihre Recherchen (die sie geheim hält) hätten gezeigt, dass gute Qualität nicht nur in teuren Baumschulen, sondern auch in Pflanzencentern zu finden sei. Gleichzeitig will sie aber ausdrücklich „Baumschulqualität“ vorschreiben.
Damit bleibt offen, ob tatsächlich die Qualität des Baumes entscheidend sein soll oder doch eine bestimmte, möglicherweise kostenintensivere Qualitätsstufe.
Zusätzlich soll der Erwerb über einen Nachweis dokumentiert werden. Und bei Pflanzencentern soll offenbar sogar eine „Anwachsgarantie“ vorhanden sein. Das ist argumentativ nicht ganz rund.
Der AfD-Antrag wirft jedenfalls mehr Fragen auf als er Antworten liefert. (sr)

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