Schulzendorf. Eine Mehrheit im Gemeinderat stimmte im Dezember für den von der AfD eingebrachten Beschluss zur ganzjährigen Beflaggung an Dienstgebäuden der Gemeinde mit der Bundes- und Landesflagge sowie der Fahne Schulzendorfs.
Bürgermeister Mücke (SPD-nominiert) verweigert jedoch die Umsetzung des Beschlusses, er hat ihn beim Vorsitzenden des Gemeinderates, Guido Thieke (CDU), beanstandet. Nach der Kommunalverfassung kann der Bürgermeister einer Kommune einen Beschluss des Gemeinderates widersprechen, wenn er ihn für rechtswidrig hält oder dadurch das Wohl der Gemeinde gefährdet wird.
Mücke hatte in der Debatte den Beschlussantrag als einen „Schritt zum Nationalismus“ gedeutet. Die Gemeindevertretung muss nun in der nächsten Ratssitzung, die aller Voraussicht nach im März 2026 stattfinden wird, darüber entscheiden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung.

Kindergarten solch eine Diskussion! Bundesflagge ist demokratisch & legal! Sie ist nicht „rechts“ oder „Nazi“ oder nationalistisch! Die Meinung vom König oder was er sehen will tut nichts zur Sache! Wie wäre es mit verbindlicher Beflaggung an offiziellen Tagen? Man sollte den Ball flach halten, wenn hier blockiert wird, aber selber neben einer Flagge “der Bürgermeister für den Frieden” einen Fetzen der Ukraine dauerhaft zu hängen hat. Wenn für staatliche Stellen gilt, politische, weltanschauliche und außenpolitische Neutralität! Das würde für den Regenbogen ebenfalls gelten! Neutralität bedeutet nicht, bestimmte politische Symbole zu bevorzugen, sondern alle gleichzubehandeln.
Widersprechen kann er. Aber wie istn das eigentlich: wenn ich als Bürger, Bescheiden widerspreche, sind die dadurch nicht unwirksam bis zur Entscheidung. Gleich, Gleicher, BRD2025