Gemeinde unterliegt vor dem Landgericht Cottbus

22. Dezember 2016
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Schulzendorf/Cottbus. Niederlage fĂĽr die Gemeinde Schulzendorf im Prozess um Presse – und Meinungsfreiheit vor dem Landgericht Cottbus:

In dem Beitrag „Politik und MĂĽckes doppelte Moral“ berichtete Der Schulzendorfer ĂĽber den “Fall Bausdorf”. Dort hieĂź es: „Bausdorf wirkte an der Vorbereitung von Entscheidungen zum Hortanbau mit und arbeitet in jenem BĂĽro, das von der Gemeindeverwaltung einen Planungsauftrag fĂĽr den Hortanbau erhalten hat.“

Das Landgericht Cottbus stärkt mit seinem Urteil die Meinungsfreiheit. (Foto: Jörg Levermann/Eichwalder Nachrichten)

Das Landgericht Cottbus stärkt mit seinem Urteil die Meinungsfreiheit. (Foto: Jörg Levermann/Eichwalder Nachrichten)

Weil die Gemeinde Schulzendorf diese Aussage als unwahre Tatsachenbehauptung ansah, zog sie vor das Amtsgericht Königs Wusterhausen und erwirkte im Rahmen einer einstweiligen Verfügung eine Gegendarstellung.

Dieses Urteil hat nun das Landgericht Cottbus abgeändert. Die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben und der Antrag auf Erlass zurückgewiesen.

Der verständige und unvoreingenommene Leser wird aus dem Beitrag nicht sicher schlussfolgern können, dass die Gemeindeverwaltung nicht rechtmäßig gehandelt hat, heißt es in der Urteilsbegründung. Vielmehr wird der verständige Leser zu dem Ergebnis kommen, dass diese Sache einen – umgangssprachlich – „Beigeschmack“ hat.

Die Richter unterstrichen, dass gerade die Kontrolle der Träger öffentlicher Aufgaben von besonderem öffentlichem Interesse ist und dabei die Aufklärung von Missständen häufig eines Anstoßes bedarf, der in der Äußerung von Umständen liegen kann, die erst zusammengenommen einen Verdacht ergeben.

Der Beitrag greift weder in gravierender Weise in die Rechtsstellung der Gemeinde ein noch ist er geeignet, das Vertrauen in die Integrität des Handelns der Gemeindeverwaltung in Frage zu stellen, urteilten die Richter.

6 Responses to Gemeinde unterliegt vor dem Landgericht Cottbus

  1. Nobody
    22. Dezember 2016 at 22:35

    Eigentlich ist ja nicht die Gemeinde unterlegen, sondern eher der Grinsefritz aus dem Rathaus. Bleibt die Frage nach den Kosten…..

  2. Frank Bischof
    22. Dezember 2016 at 20:01

    @ Schulzendorfer

    grinsende-smilies-0015.gif von 123gif.de

  3. Matze
    22. Dezember 2016 at 19:39

    @S’dorfer: :) :) :) :) :) :) :)

  4. Schulzendorfer
    22. Dezember 2016 at 19:12

    Autan? MĂĽckenschutzmittel. Allerdings mittlerweile auch Kosenamen fĂĽr einen unfähigen ‘BĂĽrgermeister’, da er ja vor sich selbst geschĂĽtzt werden muss…

  5. Bine
    22. Dezember 2016 at 17:49

    Mich wĂĽrde interessieren, wer zahlt das alles, da geht es ja offensichtlich um zwei ProzeĂźe und um welche Summen geht das?
    @Schulzendorfer: Wer ist bitte schön AUTAN?

  6. Schulzendorfer
    22. Dezember 2016 at 17:24

    Im Gemeindekurier wird nichts darĂĽber zu lesen sein. Das wird Autan zu vermeiden wissen.

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