„Ich bin nicht überrascht, wie man mit Kritikern des Straßenausbauprojekts umgeht.“

30. März 2010
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Einen Tag vor der entscheidenden Sitzung der Gemeindevertretung antwortet Bernd Puhle, Fraktionsvorsitzender vom BürgerBündnis freier Wähler e.V., auf die Fragen von Schulzendorfer.de:

Herr Puhle, Ihre Fraktion will am kommenden Mittwoch die Gemeindevertretung von Korrekturen am bestehenden Straßenausbauprogramm überzeugen. Welchen Klärungsbedarf sieht Ihre Fraktion ?

Jüngst haben wir mit einem Sachverständigen das Schulzendorfer Straßenausbauprojekt bis ins Kleinste erörtert. Aus dieser Diskussion heraus sehe ich erhebliche Probleme für das bestehende Straßenbauprojekt.

Welche zum Beispiel?

Warum ist die Ausschreibung in Schulzendorf beschränkt? Mit dieser Beschränkung können ortsansässige Bieter von vornherein ausgeschlossen werden. Meiner Überzeugung nach schadet sich die Gemeinde durch eine beschränkte Ausschreibung. Firmen, die in diesem beschränkten Verfahren nicht berücksichtig werden könnten klagen, was für uns von Nachteil wäre. Es ist für Schulzendorfs Bürger von Vorteil, wenn, anstatt zehn, neunzig Angebote vorliegen. Mir als Gemeindevertreter liegen keine Informationen zu den verschiedenen Vergabearten vor. Die EU weite Ausschreibung hat man bislang immer mit einer Milchmädchenrechnung begründet: 16 Kilometer Straßenausbau seien günstiger als vier mal 4 Kilometer. Bewiesen wurde das bislang nicht.

Spielen Sie mit Ihrer letzten Bemerkung auf einen Straßenausbau in Etappen an?

Korrekt, weil Jahreslose für die Gemeinde wesentlich besser sind. Wir binden uns nämlich nicht für mehrere Jahre an eine Firma.. Der Straßenausbau wird dadurch überschaubarer. Wir haben die Möglichkeit eventuelle negative Tendenzen korrigieren zu können oder wenn es finanziell eng wird, bestimmte Straßen aus dem Programm herauszunehmen. Wir sind flexibel!

Worin sehen Sie noch Klärungsbedarf?

Im Ausschreibungsverfahren müssen Nebenangebote zugelassen werden. Das sehen viele Planer nicht gern, weil bei Vorbringen eines Nebenangebotes der Eindruck entstehen könnte, dass der Planer etwas übersehen hat.

Wie soll eine Klärung herbei geführt werden?

Ich werbe dafür, dass alle Gemeindevertreter sich durch einen unabhängigen Sachverständigen über die verschiedenen Verfahrensweisen nochmals unterrichten lassen. Ich möchte, dass neben der Prognose von Hyder eine Zweite erörtert wird.

Nun droht Ihnen persönlich das Aus in der alles entscheidenden Abstimmung am Mittwoch. Bürgermeister Mücke hält Sie für befangen, da Sie vom Straßenausbau selbst betroffen sind. Was sagen Sie dazu?

Bürgermeister Mücke informierte mich über diesen Umstand. Ich bin nicht überrascht, wie man mit Kritikern des Straßenausbauprojekts umgeht. Schon seit längerer Zeit hatte ich die Vermutung: Irgend etwas kommt da noch. Nun muss die Gemeindevertreterversammlung entscheiden, wie sie mit meiner angeblichen Befangenheit umgeht.

2 Responses to „Ich bin nicht überrascht, wie man mit Kritikern des Straßenausbauprojekts umgeht.“

  1. Enrico Lefass
    25. August 2010 at 08:32

    Sehr geehrter Herr Haberkorn,

    Bedenken Sie bitte (und das meine ich nicht ironisch), dass man als Gemeindevertreter quasi immer betroffen ist, würde man den von Ihnen angesprochenen Paragraphen so korrekt anwenden. Hätten sich all diejenigen enthalten (was Ihr Anliegen wäre), die persönlich davon betroffen sind, könnten diese in ihrer Funktion als gewählte Vertreter nicht mehr nachkommen.

    Solch einen bitteren Beigeschmack haben einige BS/GV/xx/zz in den letzten Jahren auch bei mir hinterlassen.

    Mit freundlichem Gruß, Enrico Lefass.

  2. 30. März 2010 at 20:08

    Voraussetzung für den Beschluss BS/GV/26/07 war die Rücknahme der 70/30- und der Eckgrundstücksregelung. War der Gemeindevertretung zum Zeitpunkt des Beschlusses bekannt, dass mehrere ihrer Mitglieder unter die Regelung des §22 der Brandenburger Kommunalverfassung fallen? Hat die Gemeindevertretung bzw. im Anschluss die Gemeindeverwaltung überprüft, ob die Voraussetzungen für Absatz 1 oder 2 des §22 der BbgKVerf. vorliegen? Zur Erläuterung: Die Regelung des §22 beinhaltet, wie bei einem Interessenkonflikt zwischen den eigenen Interessen und denen der Gemeinschaft zu verfahren ist. Damit die Regelung greift, müssen die Gemeindevertreter direkt von einem Vor- bzw. Nachteil betroffen sein. Die betroffenen Gemeindevertreter handelten zu ihrem eigenen Nachteil! Sie waren also unmittelbar betroffen.

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