Zoff um Vorflächen: Bürgermeister Mücke droht eine Strafanzeige

15. April 2017
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Schulzendorf. Rentnerin Roswitha Grand möchte ihr Grundstück in der Ernst – Thälmann – Straße verkaufen, weil sie es nicht mehr schafft, das über eintausend Quadratmeter große Areal zu bewirtschaften. Stattdessen plant sie, ihren Lebensabend in einer altersgerechten Wohnung zu verbringen.

Doch es gibt ein Problem. „Die Gemeinde beabsichtigt den Verkauf des Grundstückes zu blockieren.“, klagt die fast 80 – Jährige.

Dabei geht es um eine sogenannte Vorfläche. In den 30er Jahren wurde die Straßenflucht um rund drei Meter in Richtung Fahrbahn verschoben. Die Anrainer zäunten später das Grundstück bis zur neuen Straßenlinie ein. Der drei Meter breite Grundstücksstreifen blieb im Eigentum der Gemeinde. Sie duldete über Jahrzehnte die unentgeltliche Nutzung der Eigentümer und räumte stillschweigend Wegerechte ein.

Bürgermeister Mücke ist seit zwei Jahren bemüht, die Angelegenheit zu heilen. „Wir haben nicht vor, den Kauf des Grundstücksstreifens zu erzwingen. Das geht auch nicht. Wir wollen aber klare rechtliche Verhältnisse und wenn jemand nicht kaufen will, dann wollen wir über einen Pachtvertrag sprechen.“, hatte Mückes Bauchef Jörg Sonntag im August 2015 verkündet.

Bürgerrechtler Reinhard Bolduan kritisiert den Umgang der Verwaltung mit Roswitha Grand: "Wir leben nicht mehr im Zeitalter der Gutsherren." (Foto:mwBild)

Bürgerrechtler Reinhard Bolduan kritisiert den Umgang der Verwaltung mit Roswitha Grand: “Wir leben nicht mehr im Zeitalter der Gutsherren.” (Foto:mwBild)

Doch offenbar gilt dieses Versprechen nicht für den Fall der Weiterveräußerung eines betroffenen Grundstückes. Denn im Rathaus erklärte man Rentnerin Grand, die Gemeinde werde dem Verkauf nur zustimmen, wenn der Kaufinteressent auch die Vorfläche miterwirbt. „Ich nenne das Erpressung!“, konstatierte Grand.

Im Gemeinderat wurde mehrfach über die Vorflächen debattiert. Eine abschließende Handlungsempfehlung, wie künftig das Rathaus mit den Grundstücksbesitzern und den Vorflächen verfahren soll, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Reinhard Bolduan von der Bürgerinitiative Altanschließer Schulzendorf, an den sich Rentnerin Grand mit der Bitte um Hilfe wandte, sieht im Vorgehen von Bürgermeister Mücke den Straftatbestand der Nötigung erfüllt. „Wir werden das rechtlich prüfen und gegebenenfalls Anzeige erstatten.“

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wollen sich Grand und Bolduan sowie weitere Grundstücksbesitzer, die von der Vorflächen – Problematik betroffen sind, an die Kommunalaufsicht des Landkreises wenden. „Herr Mücke und Herr Sonntag verstoßen in ihrer Amtsausübung gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und das Bürgerliche Gesetzbuch.“, so Bolduan.

Der Bürgerrechtler kritisiert seit Monaten das Vorgehen der Verwaltung in Sachen Vorflächen. Er wirft ihr vor, sie betrachte die rechtliche Situation einseitig und lasse ihre Entstehungsgeschichte völlig außer Acht.

7 Responses to Zoff um Vorflächen: Bürgermeister Mücke droht eine Strafanzeige

  1. Bürger Zweiter Klasse
    15. April 2017 at 16:24

    Würden die Vorflächen nicht zu einem preis von knapp 100€/m² angeboten werden, sondern zu einem akzeptalben, würden vermutlich viele kaufen. Aber wer gibt 5500€ für 60m² aus?
    Das Amt sagt es ist Bauland, aber wer soll anhand der Bauflucht und Abstand bauen? Geht nicht. Also 20-25€ würd ich zahlen, mehr nicht.

  2. Eichberger
    15. April 2017 at 14:54

    @Neumann: Die haben die Vorfläche gekauft. Ich meine, dass man es den Grundstücksbesitzern überlassen sollte. Wer kaufen will soll kaufen, und man sollte auch respektieren, wenn jemand nicht kaufen möchte. Leute unter Drucksetzen halte ich für verkehrt. Und dafind ich es richtig, dass dagegen vorgegangen wird. Man darf sich nicht alles gefallen lassen. Denn mit dem Streifen kann man ja nicht wirklich was anfangen.

  3. karo
    15. April 2017 at 14:23

    Wer trägt bei erzwungener Pacht oder Zukauf – wenn ich schon jahrelang Eigentümer bin – die Verwaltungskosten? Grundbucheintrag, Notarkosten usw. abgesehen von den Verwaltungswegen.

  4. Neumann
    15. April 2017 at 11:30

    Wie wurde es denn bei den beiden Grundstücken Freiligrath Str. Ecke Ernst Thälmann gehandhabt? Oder sind die nicht davon betroffen? Da hat man doch ein Beispiel zur Hand….

  5. Maksimilian Stefani
    15. April 2017 at 11:06

    Rechtfertigt der offenbar nicht ganz einfache juristische Sachverhalt eigentlich die Schlagzeile, in der der Bürgermeister naturgemäß in ein potentiell schlechtes Licht gerückt wird? Zudem sind doch die Gemeinderatsmitglieder noch in einem Diskussionsprozess und vermutlich auch nicht einer Meinung. Droht den Geimeinderatsmitgliedern auch eine Strafanzeige?

  6. Olli
    15. April 2017 at 08:57

    Glasklarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Wenn dem einen Eigentümer die Möglichkeit geboten wird,eine Vorfläche zu pachten, dann muss auch einem neuen Eigentümer die Pachtoption angeboten und nicht zum Kauf gezwungen werden.

  7. Frank Knuffke
    15. April 2017 at 08:46

    Als Käufer wäre ich doch heilfroh,wenn ich das Stück Land davor mitkaufen könnte.Wo ist da das Problem?

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