Vollstreckungspraxis: Unabhängige Prüfung muss anders aussehen

18. Dezember 2017
Von

Wer Zahlungen nicht nachkommt, der riskiert unangenehmen Besuch. Doch geht dann immer alles mit rechten Dingen zu?

Trifft die rechtlich Beurteilung von Alexander Reech über seinen Dienstvorgestzten zu?

Trifft die rechtlich Beurteilung von Alexander Reech über seinen Dienstvorgestzten zu?

Am Mittwoch werden Schulzendorfs Gemeindevertreter die Öffentlichkeit in ihrer Sitzung ausschließen.

Der Grund: Es geht um die Dienstaufsichtsbeschwerde eines Bürgers gegen Bürgermeister Mücke, um einen Vollstreckungsauftrag und schwere Vorwürfe des Betroffenen gegen das Vorgehen der Verwaltung.

Ein Bürger soll von der Rathaus Vollstreckerin wegen seiner Schulden angebrüllt und falsch wiedergegeben worden sein. Zinsen und Säumniszuschläge sollen in unangemessener Weise erhoben worden sein. Der Betroffene beklagt, dass seinen Aussagen weniger Gewicht eingeräumt werden, als die der Rathaus Mitarbeiterin.

Dem Schulzendorfer liegen die Aussagen zwei weiterer Bürger vor, die sich über das rüde Vorgehen und Verdrehen von Tatsachen der Rathaus Geldeintreiber beklagen.

Schulzendorfs stellvertretender Bürgermeister Alexander Reech hat im vorliegenden Fall all die Vorwürfe gegen seinen Chef Markus Mücke untersucht. Ergebnis: Die Anschuldigungen des Bürgers sind unberechtigt. Doch kann Alexander Reech, der in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Bürgermeister steht und ihm zu Loyalität verpflichtet ist, unvoreingenommen einen Sachverhalt beurteilen, der sich gegen ihn richtet?

Die Antwort auf die Beschwerde ist geschrieben. Schulzendorfs Abgeordnete müssen sie am Mittwoch nur noch durchwinken.

11 Responses to Vollstreckungspraxis: Unabhängige Prüfung muss anders aussehen

  1. Marcus D.
    4. Januar 2018 at 22:53

    Ist die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Vollstreckungspaxis im Sande verlaufen?

    Dieser Praxis der Verwaltung muß Einhalt geboten werden. Oder ist die Dienstaufsichtsbeschwerde wieder unter den Tisch gekehrt worden?

    Den BM wird man dafür nicht belangen können. So steht es auch im Protokoll. Aber was ist mit der Sachbearbeiterin? Ich selbst habe seit Jahren zum Glück mit der Frau nichts mehr zu tun. Aber ich weiß nur zu gut, wie sie arbeitet.

    Oft hat man das Gefühl, von seinem Recht Gebrauch zu machen, hat keinen Erfolg. Eine InteressenGemeinschaft, die zu bilden wäre, hätte mehr Gewicht.
    Soweit ich weiß, gibt es auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin. Warum steht dazu nichts im Protokoll?

    Auch wenn ein “weiter so ” gewählt wurde, muß man nicht alles hinnehmen. Wir leben in einem Rechtsstaat!!

  2. Ulf
    Ulf
    25. Dezember 2017 at 10:01

    Wie können die 12 Gemeindevertreter ohne gründliche Untersuchung bestätigen, daß kein Dienstvergehen vorliegt?
    Frohes Fest den Lesern vom Schulzendorfer :-) :-)

  3. Altanschließer
    24. Dezember 2017 at 19:23

    Ein “weiter so” sollte es nach Auffassung der Linken und der CDU nicht mehr geben. Für mich leere Worte. Es ist verfassungswidrig, dass das Thema der Beschwerde nicht öffentlich gemacht wurde. Offenbar haben die Gemeindevertreter Angst,dass die Bürger kritisch hinterfragen.
    Trotz allem, schöne Weihnachten an alle Bürger.

  4. Frau Müller
    24. Dezember 2017 at 13:26

    Zitat von der Gemeindeseite:
    [Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister stellte sich als unbegründet heraus, ein Dienstvergehen liegt nicht vor.

    Zwölf Mitglieder der Gemeindevertretung haben dies bestätigt, niemand hat dem widersprochen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.]

    Weiter so….

  5. Rote Zor(n)a
    20. Dezember 2017 at 06:18

    @Betroffene und @Altanschließer*innen
    Sie haben meine volle Solidarität.

    ABER

    Verzweiflungsgesten
    nützen rein gar nichts.

    Leider kann ich auch nur
    von schlechten Erfahrungen berichten.
    Leider auch aus anderen Gemeinden:

    In einem System in dem
    Staat Staat schützt
    und
    Staat Staat schützt
    und (rote) Täter Justizminister sind:

    … ist das beschriebene Verwaltungshandeln
    der Vollstrecker*innen
    ausdrücklich gewünscht.

    Letztlich ist das
    ein Wurfortsatz der zwei Diktaturen,
    auf dem unsere schöne
    Demokratie erbaut wurde.

    Viele der Gesetze
    auf der die Vollstrecker*innen
    abheben
    stammen aus den 1000 Jahren
    übelster Vergangenheit
    und enthalten Argumente, wie
    “Volksgesundheit” etc.

    Die Mücke-Mätzchen
    sind hier nur
    Krokodilstränen.

    Verzugszinsen
    und Säumniszuschläge
    sind (legitime?)
    Druckmittel
    und im Zweifel
    sind Zweckverband
    oder Gemeinde
    ganz schnell im Grundbuch.

    Ich kann nur raten:
    zahlen unter Vorbehalt,
    klagen mit Unterstützung
    von Verbänden,
    z. B.
    Eigenheimer.

    und künftig
    Politiker*innen wählen,
    die für
    VERÄNDERUNG
    stehen.

    KW
    hat es mit SWEN vorgemacht

    😉

  6. Eichberger
    19. Dezember 2017 at 21:11

    Mir ist eine Dame von der vollstreckung bekannt,die in meinen augen frech und arrogant ist. Unsere Volksvertreter sollten sich bevor sie ihren arm heben erst mal schau machen.

  7. Marcus D.
    19. Dezember 2017 at 19:58

    Ich kann Schulzendorfs Abgeordnete nur dringlichst bitten, die Beschwerde gewissenhaft zu prüfen.

    Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die Vollstreckerin unglaublich, rechtswidrig und existenzbedrohend gegen die Bürger vorgeht. Das ist ein Mißstand, der in der Verwaltung bekannt ist, aber auch geduldet wird.

    Ich bin auch gerne bereit, hierzu auszusagen, um die Richtigkeit der Beschwerde zu unterstreichen.

  8. AfD Fan
    AfD Fan
    19. Dezember 2017 at 17:14

    Linke, CDU und Bürgerbündnis schlucken kritiklos Vorlagen der Verwaltung. Es wird nicht hinterfragt, weshalb angesicht von Minuszinsen Säumniszuschläge von über 10% erhoben werden.Es wird nicht erforscht, ob die Vorwürfe stimmen, es wird hingenommen und verabschiedet, die Entscheidung ist schon geschrieben, es muss nur noch der Arm gehoben werden. Und damit ja nichts an die Öffentlichkeit dringt, wird geheim getagt. Mit dieser Art der Demokratie ist die AfD nicht einverstanden. Mit der AfD im Gemeinderat wird sich das ab 2019 ändern!

  9. Altanschließer
    19. Dezember 2017 at 14:13

    Herr Reech ist befangen, er kann keine objektive Bewertung der Vorgänge um Herrn Mücke abgeben. Es ist nicht das erste mal, dass auf diese Weise eine Dienstaufsichtsbeschwerde vom Tisch gefegt wird.

  10. Olli
    19. Dezember 2017 at 08:38

    Es ist mehr als merkwürdig, wenn ein Untergebener mögliche Verstöße gegen Recht und Ordnung seines Vorgesetzten ermitteln soll. Was soll da rauskommen? Und das die Antwort bereits vor Erörterung durch die Gemeindevertreter feststeht, na ja, das richt förmlich ….

  11. Karo
    19. Dezember 2017 at 06:52

    leider kann ich auch nur von schlechten Erfahrungen berichten. Bearbeiterin hat angeblich Schuldner aufgesucht. war aber nicht an der angeführten Adresse. War an dem ganzen Tag anwesend. Sicher sollte man keine Schulden machen und auch keine einfache Aufgabe. Doch, dass die Mitarbeiterin die Akten mit nach Hause nimmt dürfte auch nicht in Ordnung sein. Auch wenn der Säumnistermin Freitag 14 Uhr ist. Den legt die Kollegin letztendlich selbst fest.

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