Was in der Wirtschaft mit hohen Geldbußen für Unternehmen, ja sogar mit Haft für einen Geschäftsführer enden kann, wird auf kommunaler Ebene recht lax gehandhabt: Hinterherhinken mit Jahresabschlüssen.
Nach Gesetzeslage muss der Entwurf eines Jahresabschlusses einer Kommune spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres beschlossen werden. Der jetzt von Bürgermeister Mücke (SPD – nominiert) präsentierte Jahresabschluss für 2013 hätte bereits 2014 auf dem Tisch liegen müssen. Verspätung: Vier Jahre!
Eine Bürgerin hat nun im Gemeinderat die Alarm Glocken geläutet und Kritik an der Nominierung von Markus Mücke als Bürgermeisterkandidat im Jahr 2017 durch die SPD – Schulzendorf geäußert: „Ich empfinde es als Unding, dass ein Bürgermeisterkandidat aufgestellt wird, der mit vier Jahresabschlüssen im Verzug ist. Gibt es denn gar keine Qualitätsansprüche mehr an einen Kandidaten?“
Zu den Aufgaben eines Wahlleiters gehört u.a. die Prüfung der Wahlkandidaten
Der Wahlleiter in Schulzendorf war der Kämmerer !?