Rückzahlung: Terminstellung der Gemeinde „unrealistisch“

28. März 2017
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Frisch zubereitetes Essen, mit gesunden und ausgewogenen Zutaten zu vertretbaren Kosten, ist nach Expertenmeinung keine Zauberei. (Foto: Bliefert)Das Schulzendorfer Sozialamt stellt eine „unrealistische“ Forderung. So lautet das Urteil eines Wildauer Caterers über den vom Rathaus aufgestellten Termin, 7. April 2017, bis zu dem Eltern Belege über Zahlungen von Essengeld einreichen müssen, um es zurückzuerhalten.

Der Termin ist nach Ansicht des Caterers nicht zu halten. Weil sich hunderte Anspruchsteller, auch aus anderen Gemeinden, gleichzeitig an ihn wandten, ist ein  „riesiger Aufwand“ nötig, um die gewünschten Belege bereitzustellen. Zudem erhebt der Anbieter die Forderung, das Rathaus, das für die frühere rechtswidrige Praxis verantwortlich ist, soll seinen Verwaltungsaufwand honorieren.

Schwierig gestaltet sich die Zusammenstellung der Belege vor allem deshalb, weil nicht alle Eltern Rechnungen erhalten haben, sondern die Gelder automatisch per Lastschrift vom Konto abgebucht worden sind. Der Essenanbieter will dem Schulzendorfer Rathaus nun Umsatzstatistiken zur Verfügung stellen, aus denen sich der Nachweis von Zahlungen der Betroffenen ergibt.

Kontoauszüge der Eltern, aus denen Umsätze für Mittagessen ersichtlich sind, erkennt das Rathaus als Beleg nicht an.

8 Responses to Rückzahlung: Terminstellung der Gemeinde „unrealistisch“

  1. Eichberghoernchen
    30. Mai 2017 at 12:48

    Da die Gemeinde in diesem Thema absolut bürgerfern agiert wollte ich gerne nochmal fragen ob evtl. jemand eine Rückmeldung oder gar Rückerstattung erhalten hat?

    Bisher wurde auf meine Rückforderung (vollständig mit Belegen) trotz Aufforderung um Rückmeldung und bereits dreimaliger neuer Fristsetzung nicht reagiert.

    Wenn man die Mitarbeiter aus dem Ressort nicht evtl. nochmal brauchen würde, hätte ich sicherlich schon Anwalt und Gericht mit Beschäftigt.

    Sollte hier auch jemand aus der Gemeinde mitlesen, bitte nehmt es mir nicht übel, aber mit dieser Missachtung den Bürgern gegenüber, die hier an den Tag gelegt wird wäre man in der freien Wirtschaft vermutlich bereits aufs Arbeitsamt angewiesen.

  2. Frau Müller
    22. Mai 2017 at 07:22

    Wo denkst du hin, bei Zahlungen mahlt der Amtsschimmel doch die Mühle so langsam das man eigentlich verhungern müßte.

    Die sind nur schnell wenns um Forderungen geht 😉

  3. Eichberghoernchen
    22. Mai 2017 at 04:52

    Hat eigentlich schon jemand eine Rückerstattung erhalten?

  4. Jupiterbaby
    30. März 2017 at 17:19

    In Löwenzahn kostet das Mittagessen 2.40 euro. Noch extra zu zahlen sind je 0.60 Euro für Frühstück und Vesper. Also für das Mittagessen 1 Euro weniger. Was im Monat um die 20 Euro weniger macht.

  5. Frau Müller
    29. März 2017 at 20:04

    Begründung kenne ich keine, bin mir aber sicher, es geht darum, dass die Abbuchung auf dem Kontoauszug nicht die einzelnen Essen ausweißt. Da die Gemeinde wohl nur den Betrag oberhalb der häuslichen Ersparnis zurückzahlen wollen wird, braucht sie jedes einzelne Essen um den Betrag ermitteln zu können.
    Soweit meine Theorie. Rechnerisch nachvollziehbar.

    Im Bezug auf die Rückzahlungen geht es da um geringe Centbeträge für die einzelnen Essen. Da man wohl an den 1,90€ festhalten will und ein Essen in der Kita kaum mehr kostet als 1,90€ gekostet hat(ich gehe hier vom Löwenzahn und Menüservice aus, die der anderen Kitas weiß ich nicht)wird es wohl um 0-20 Cent pro Tag gehen, also bei durchschnittlich 20-22 Tagen um etwa 2-4€ Rückzahlung pro Monat.

    Viel Aufwand für so gut wie nichts. Aber wie schonmal gesagt….das hat alles System!

  6. Heutemalohne
    29. März 2017 at 19:12

    Mit welcher Begründung akzeptiert die Gemeinde eigentlich keine Kontoauszüge? Bei Lastschrift wäre das aufgrund der innerhalb von 6 Wochen möglichen Retoure noch zu verstehen, aber eine Überweisung kann man nicht einfach zurückrufen, gilt also als bezahlt.
    Gibt es dazu nähere Infos?

  7. Bürger Zweiter Klasse
    29. März 2017 at 17:42

    Steht im Brief der Gemeinde.
    Anwalt sagt, er werde mal die Rechnungen vom Menüservics anfordern.
    Hat der die nicht, wirds wohl was für die das Finanzamt und die Steuerfahndung.
    Lustig wirds wohl beim Essenanbieter Fr. Scheibe. Ob da alle Beläge auch 10 Jahre trotz Verrentung zu bekommen sind…

  8. Eichberghoernchen
    29. März 2017 at 14:48

    Wo kommt denn die Information mit dem 07.04.2017 als Termin her?
    Ich konnte dazu keine offizielle Bekanntmachung finden.

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