Pressefreiheit: Gemeinde Schulzendorf scheitert vor dem Oberlandesgericht

3. Januar 2017
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Im Prozess um die Berichterstattung im Schulzendorfer über den Parkverstoß eines 81 – jährigen Rentners hat die Gemeinde Schulzendorf vor dem 1. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) eine Niederlage eingesteckt.

Worum ging es?

Oberlandesgericht Brandenburg (Foto: OLG Brandenburg)

Oberlandesgericht Brandenburg (Foto: OLG Brandenburg)

Die Gemeinde Schulzendorf hatte sich 2016 vor dem Landgericht Cottbus für einen Maulkorberlass eingesetzt, weil die kritische Berichterstattung über einen Verkehrsverstoß geeignet sei, das Rathaus in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

In mehreren Artikeln soll der falsche Eindruck erweckt worden sein, das Rathaus reagiere auf einen harmlosen Verkehrsverstoß mit übertriebener Härte. Insbesondere deshalb, weil nur in einem Beitrag darauf verwiesen wurde, dass dem Bußgeldbescheid ein Verwarngeld voran ging.

Das Bild, die Gemeinde verhalte sich bei dem Verkehrsverstoß nicht an Recht und Gesetz, würde zudem durch das Zitat eines ehemaligen Polizisten im Schulzendorfer verstärkt worden sein, der sich vom Ordnungsamt in der Sache mehr Augenmaß gewünscht hatte.

Das Landgericht folgte der Argumentation der Gemeinde nicht. Es bestätigte, dass der publizistischen Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung über den Vorfall Genüge getan wurde. Weder handele es sich dabei um falsche Tatsachenbehauptungen, noch um Schmähkritik. Der Sachverhalt sei auch nicht verkürzt dargestellt worden. Die gesamten Umstände des Vorfalles müssen in Folgebeiträgen nicht erneut dargelegt werden.

Die Sicht des Cottbusser Landgerichts teilte die Gemeinde Schulzendorf nicht. Sie zog deshalb vor die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Land Brandenburg. Drei Richter des OLG befassten sich mit dem Fall. Ohne eine mündliche Verhandlung wiesen sie die Berufung gegen das Cottbusser Urteil zurück. Der Grund: „Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.“

Rund 4.600 Euro Prozesskosten sind in beiden Gerichtsverfahren angefallen.

4 Responses to Pressefreiheit: Gemeinde Schulzendorf scheitert vor dem Oberlandesgericht

  1. Bürger Zweiter Klasse
    5. Januar 2017 at 17:55

    Langeweile im Amt oder was?
    Kümmert euch um wichtigere Dinge und nicht um so eine Sch…e
    Ich stell mir gerade vor, wenn das Land Berlin die Bild-Zeitung verklagen würde :-)

  2. Marcus D.
    4. Januar 2017 at 19:08

    Wann wird der Gemeinde denn mal klar, dass sie sich selbst durch ihre Arbeitsweise laufend herabwürdigt? Alleine dieses Beispiel ist haarsträubend und symptomatisch.

    Ich bin dem Team des Schulzendorfers sehr dankbar, dass ich u.a. über solches Fehlverhalten informiert werde.

    Hätte sich das Ordnungsamt mit dem nötigen Fingerspitzengefühl um den Parksünder gekümmert, wäre dies hier vielleicht auch berichtet worden. Was das Rathaus in der öffentlichen Meinung aufgewertet hätte.

    Aber wie ein bockiges Kind bis in die zweite Instanz zu klagen und dabei auch noch 4600,00€ Gemeindegelder auf den Kopp zu kloppen, ist aus meiner Sicht eine selbst provozierte Herabwürdigung, die auch noch vom Gericht bestätigt wird.

  3. Olli
    3. Januar 2017 at 18:50

    Mit Kanonenkugeln auf Spatzen schießen, nicht treffen, dafür ein Haufen Kohle verpulvern.

  4. Bine
    3. Januar 2017 at 14:09

    Kein Steuergeld für vernünftige Rasenpflege,kein Geld für Schulcontainer, ein paar Pimperlinge für Projektfahrten unserer Kinder, Privatinvestoren spenden glücklicherweise Geld für Kitas, aber 4.600 Euro für Gerichte,5.000 Euro für ein Laptop auf dem Friedhof, tausende Euro für neue Telefone usw.usw. Liebe Gemeindevertreter, ist Euch noch nicht aufgefallen, dass hier mit der Verwendung UNSER aller Steuergelder etwas nicht stimmen kann?

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