Kita – Satzung: Der große Wurf ist das nicht!

10. Februar 2019
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Am kommenden Mittwoch entscheiden Gemeindevertreter über eine neue Kita Beitragssatzung. Die wochenlange Debatte über sie blieb an der Oberfläche. Vor allem aus einem Grund: Es wurde lange über die Gebührentabelle diskutiert und darüber, ob Eltern in einer bestimmten Einkommensstufe beispielsweise 14, 19 oder 21 Euro berappen sollen. Kaum Beachtung fand dagegen die Kita Kalkulation, in die sämtliche Kosten fließen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betreiben der Kita stehen. Diese Kalkulation bestimmt die Höhe der Platzkosten und die Höchstbeiträge der Eltern.

„Es kann und ist nicht die Aufgabe einzelner Gemeindevertreter die Kalkulation zu überprüfen, ihnen liegen weder technische noch inhaltliche Voraussetzungen vor, diese Kalkulation nachzuprüfen.“, so Winnifred Tauche, Fraktionschefin der Linken, zur Frage, warum die Berechnung nicht genau unter die Lupe genommen wurde.

Das 350 Seiten starke Jahresbudget der Gemeinde wird von Abgeordneten bis in kleine Details zerpflückt. Bei der Kita - Kalkulation geht (will man?) das nicht. (Foto: Archiv/mwBild)
Das 350 Seiten starke Jahresbudget der Gemeinde wird von Abgeordneten bis in kleine Details zerpflückt. Bei der Kita – Kalkulation geht (will man?) das nicht. (Foto: Archiv/mwBild)

Einzig Vertreter der CDU forderten die Offenlegung von Verwaltungskosten. Fraktionschef Kolberg moserte im letzten Sozialausschuss, dass die Forderung seiner Partei im Rathaus bislang auf taube Ohren stieß.

Wie Bürgermeister Mücke (SPD – nominiert) auf Nachfrage bestätigte, sind beispielsweise Ausgaben für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeindevertretung, für die Rathaus Bewachung, für den Personalrat, für die Müllbeseitigung und Gebäudereinigung im Rathaus usw. in die Kita Kalkulation eingeflossen. Dabei dürfen nach dem Kita Gesetz nur die Verwaltungskosten einfließen, die unmittelbar im Zusammenhang des Kita Betriebes stehen.

Ebenso flossen in die Kita Kalkulation nicht unerhebliche Summen für die Bewirtschaftung und Unterhaltung von Gebäuden und Grundstücke. Das ist jedoch alles andere als legitim.

Brandenburgs Kita Experte Jens M. Schröder dazu: Der Landesgesetzgeber teilt die Auffassung, dass die Grundstückskosten nicht zu den Elternbeiträgen gehören. Er hat in seiner Erklärung zur neuen Beitragsfreiheit dargelegt, dass die Grundstückskosten nicht Teil der Elternbeiträge sind und daher nicht in der Beitragsfreiheit erfasst sind.“

Eine Vergleichsrechnung mit dem Zahlenwerk der Gemeinde hat der Brandenburger Kita Experte Schröder vorgenommen. Sein Urteil: „Die ermittelten Höchstbeiträge sind rechtswidrig und würden einer Kontrolle nicht standhalten.“

Keine guten Aussichten für den Rechtsfrieden in der Gemeinde!

13 Responses to Kita – Satzung: Der große Wurf ist das nicht!

  1. Frank Knuffke
    13. Februar 2019 at 12:40

    Treten sie doch zur Gemeinderatswahl an,Kurt,dann können sie mir mal so richtig erklären,wie Politik geht….freu mich drauf… :-)

  2. Tiefflieger
    Tiefflieger
    11. Februar 2019 at 21:12

    Eine sehr eigenartige Interpretation haben Sie Herr Knuffke. Alles fachmännisch und richtig, hört sich blos seltsam an. AHA, nun bin ich restlos überzeugt. …….. Von Ihrer Inkompetenz!

  3. Bine
    11. Februar 2019 at 18:52

    Es ist unglaublich, das Teile der Gemeindevertretung und das Amt eine Satzung durchgepeitschen wollen, wo ein Sachverständiger sagt, dass sie rechtswidrig ist. Wo Fragen über Fragen offen sind. Und Frau Tauche stellt sich hin und sagt, es ist nicht die Aufgabe Gemeindevertreter die Berechnung zu prüfen. Ist es etwa Aufgabe der Eltern? Was sagen denn Herr Körner und Herr Kolberg dazu?

  4. Frank Knuffke
    11. Februar 2019 at 18:42

    Das ist trotzdem richtig,da die Gemeinkosten pauschalisiert in Ansatz gebracht wurden,stecken diese Positionen theoretisch da mit drin zu minimalen Anteilen…..wie ich schon sagte: Die Kalkulation ist fachmännisch angefertigt und richtig….auch wenn es sich für den Laien erst mal seltsam anhört…

  5. Insider
    11. Februar 2019 at 17:40

    Herr Knufke, die Produktnummern finden Sie alle im Artikel. Zugegeben, der Link ist schlecht zu erkennen, nur wenn man mit der Maus über das Wort wie Bürgermeister Mücke “bestätigte” fährt, wird er deutlich. In dem Link wird Ihre Frage beantwortet. Und an Herrn Wolf eine Bitte, das Wort “bestätigte” farblich absetzen.

  6. Frank Knuffke
    11. Februar 2019 at 15:26

    Dann nennen sie doch bitte die Produktnummer der Kostenstellen,die da nicht reingehören…..

  7. AfD Fan
    AfD Fan
    11. Februar 2019 at 14:10

    Der Fall zeigt doch, dass viele Politiker der „Altparteien“ ihr Ohr nicht mehr an der Masse haben. Sie schweben über ihr, sind abgehoben und hören ihr nicht zu und der Gipfel ist dann, dass sie eine Satzung durchwinken, die auf einer Black – Box basiert. Wurde die Satzung den Eltern vorgestellt? Nein! Wurden den Eltern transparent die Kosten erläutert? Nein! Die Doofen am Ende sind Eltern und Kinder. So etwas wird es mit der AfD in der Gemeindevertretung definitiv nicht geben.

  8. Insider
    11. Februar 2019 at 13:51

    Ich habe Sie nicht “angepisst”, Herr Knuffke. Ich habe nicht Sie, sondern Ihre Aussagen in Frage gestellt, das vorab. “Ich halte die Kalkulation für ordentlich …”, sagen Sie. Frage: Ist es ordentlich, wenn die Gemeinde Aufwendungen ansetzt, die nicht unmittelbar mit dem Kitabetrieb im Zusammenhang stehen?

  9. Frank Knuffke
    11. Februar 2019 at 10:34

    Ich weiss gar nicht warum sie mich hier anpissen,ich würde alle Beiträge in einer ersten Stufe um 30% absenken,für alle!Da wären wir dann auch ziemlich sicher vor Klagen geschützt.
    Wenn andere für einige die Beiträge anheben wollen,geht das Risiko auf deren Kappe,daß ein Gericht alles kippt….
    Die Kalkulation halte ich trotzdem für ordentlich….wenn da einer ein Haar in der Suppe finden will,dann findet er es auch….
    Da können wir bis zum Sankt-Nimmerleinstag streiten…..das ist ja das Problem im Irrenhaus BRD… überall Krümelkacker…Zank und Streit…

  10. Insider
    11. Februar 2019 at 08:24

    Es entspricht nicht den Tatsachen, dass Verwaltungskosten pauschal angesetzt wurden, Herr Knuffke. Kommen Sie ins Amt und lassen es sich erklären. In einem weiteren Punkt irren Sie. Sie dürfen eben nicht Beiträge nach Belieben festlegen. Was ist denn, wenn beispielsweise Platzkosten von 360 Euro ermittelt wurden, ein Gericht später feststellt, dass es tatsächlich nur 240 Euro sind? Dann ändert sich folglich der Höchstbeitrag und es verschieben sich in der Gebührentabelle ausgehend vom korrekten Höchstbeitrag sämtliche Beiträge. Und dann ist die Wahscheinlichkeit sehr groß, dass selbst Beiträge im mittleren Betreuungsbereich über den Platzkosten liegen. Ich rede nicht von Beiträgen in den ersten Einkommensstufen. Beiträge nach Belieben können Sie nur dann festlegen, wenn Sie sich hundertprozentig sicher sind, dass Platzkosten und Höchstbeiträge korrekt ermittelt wurden. Ob es sich bei den Aufwendungen für die Gemeindevertretung, den Personalrat usw. um ansetzbare Kosten handelt, da habe ich auch Zweifel. Wird in einem Gerichtsprozeß das Gegenteil festgestellt, kommt eine Flut von Klagen und Rückzahlungen auf die Gemeinde zu. Und genau aus diesem Grund halte ich die von Frau Tauche erklärte Position für unverantwortlich. Mit Aussagen, man muss nichts kontrollieren, sondern kann sich auf das, was die Verwaltung vorlegt, verlassen, schaufeln sich die Linken ihr eigens politisches Grab. Dabei sagt die Kommunalverfassung, dass Gemeindevertreter die Verwaltung kontrollieren können, wenn sie denn wollen. Dass sich die Linken (auch die SPD) mehr und mehr von Bürgerinteressen verabschieden, was sich beim Ausbleiben der Unterstützung für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge zeigt, ist bitter. Und in Potsdam schustert Finanzminister Görke von den Linken seiner Ex Frau einen Posten in der Regierung zu. Vom Fall Halecker ganz zu schweigen. Und im Mai und September schimpfen die Linken dann auf die Wahlergebnisse, die Wähler sind der AfD auf den Leim gegangen, heißt es dann vielleicht. Dabei haben sie mit ihrer bürgerfernen Politik für den Wahlerfolg der AfD kräftig mitgesorgt.Und der kommt, da bin ich mir sicher.

  11. Frank Knuffke
    11. Februar 2019 at 07:21

    Verwaltungskosten wurden pauschal in Ansatz gebracht und entsprechen in ihrer Höhe dem Betrag,welcher ein privater Betreiber ebenfalls in Ansatz bringen würde.Und jetzt noch mal langsam und zum mitschreiben und in aller Deutlichkeit: Wir dürfen die Beiträge nach Belieben festlegen,sie dürfen nur die realen Platzkosten nicht überschreiten! Wenn es hier irgendwo rechtliche Probleme geben sollte,dann liegt das daran,daß die Linken bei den *Besserverdienenden*(für mich sind das Normalverdiener)noch was draufhauen wollen….das sind die,welche ab 55.000 Einkommen haben….Ich wollte,daß alle entlastet werden! Deshalb stimme ich dieser Satzung auch nicht zu!

  12. Freddi
    10. Februar 2019 at 20:58

    Kann mir bitte jemand verraten, was mit den Linken los ist? Unterstützen die Streichung der Straßenbaugebühren nicht, jetzt nehmen sie Berechnungen von Herrn Mücke als Wahrheit hin, wo sie sonst alles anzweifeln, was er vorbringt. Nur Burmeister scheint bei den Linken den Verstand nicht verloren zu haben. Nirgendwo werden Personalrat, Gemeindevertretung und Kosten für die Bewachung des Rathauses in die Kitakosten eingerechnet. Warum wird der Öffentlichkeit soetwas verschwiegen? Sollen so etwa Eltern getäuscht werden?

  13. Cindy
    10. Februar 2019 at 18:31

    Was für eine Nachricht zu Wochenbeginn. Es kann nie korrekt sein, dass Gemeindevertreterkosten und Bewachung zu den Kitakosten herangezogen werden. Es wird permanent Unfrieden gesät, weil Leute ihren Job nicht richtig machen. Sich vor Gerichten streiten, ach wie schön ist das für alle. :-( :-(

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