Kita – Essengeld: Bereits 70.000 Euro zurückgezahlt

20. November 2017
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Nicht alle Eltern haben nach den Worten des stellvertretenden Bürgermeisters, Alexander Reech,einen Antrag auf Rückerstattung gestellt. (Foto:Wolff)

Nicht alle Eltern haben nach den Worten des stellvertretenden Bürgermeisters, Alexander Reech,einen Antrag auf Rückerstattung gestellt. (Foto:Wolff)

Mit Stand vom 14.11.2017 sind insgesamt 243 Anträge auf Rückzahlung von Kita – Essengeld im Rathaus eingegangen. 128 Anträge wurden bislang bearbeitet und Rückerstattungen in Höhe von 70.033, 14 Euro vorgenommen, erklärte der stellvertretende Bürgermeister Alexander Reech auf Anfrage.

Da sich die Hälfte der Anträge noch in Bearbeitung befindet, kann der Gesamt Rückerstattungsbetrag nach Reechs Worten derzeit nicht abgeschätzt werden.

Kritik kommt indes von Eltern, weil das Rathaus lediglich Rückerstattungen für den Zeitraum ab 2013 vornimmt.

Der stellvertretende Bürgermeister dazu: „Es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist für die Ansprüche. Da die Gemeindevertretung mit ihrem Beschluss vom 22.02.2017 auf die Einrede der Verjährung nur für das Jahr 2013 verzichtet hat, sind die Ansprüche für die Jahre davor verjährt, es sei denn, die Antragsteller haben rechtzeitig eine Klage eingereicht und somit die Verjährung gebremst.“

Bis Mitte Februar 2018 soll die Rückzahlung des Essengeldes abgeschlossen sein.

10 Responses to Kita – Essengeld: Bereits 70.000 Euro zurückgezahlt

  1. Bürger Zweiter Klasse
    22. November 2017 at 12:40

    @ Frau Müller: wenn das Kind ein Hortkind ist, was da natürlich sein Essen in der Schule bezieht.
    Das hat nichts mit raushauen zu tun!!!

    Fragt eure Anwälte, falls vorhanden

  2. Frau Müller
    22. November 2017 at 08:26

    Im Schulzendorfer Hort gibt es doch garkein Mittagessen. Wenn man solche Aussagen raushaut, sollte man sie doch schon näher erklären.

  3. Heutemalohne
    21. November 2017 at 17:10

    @bürgerzweiterklasse
    Gibt es dazu (Essengeld Hort) was schriftliches? Davon hab ich noch nichts gehört!

  4. Frau Müller
    21. November 2017 at 10:55

    Das stimmt so eben nicht Kasalla!!! Es soll Eltern geben, die ihre Forderung nach Rückzahlung vor Jahren!!! sprich rechtzeitig gestellt haben. Nach Aussage der Anwälte der Gemeinde, aber allein durch ihren Antrag die Verjährung nicht gehemmt wurde.

    Zu deutsch, wer seinen Antrag in 2014 oder 2015 gestellt hat, bekommt dennoch nur die Kosten ab 2013 erstattet.
    Der Antrag und der Beschluß waren sicher ein guter Ansatz, aber er war nicht weitsichtig genug und hat gezeigt das kaum einer im Stoff steht und man sich nur beiläufig damit befasst hat 😉
    Aber nicht schlimm, können ja jetzt die Richter klären. :)

    Die Kosten der Anwälte und Gerichte für die anhängigen Klagen, sind höher, als das was man hätte zurückzahlen müssen!!! Aber der Steuerzahler hats ja……

  5. Geborene Schulzendorferin
    21. November 2017 at 10:32

    In der Kita Löwenzahn sitzen die Kinder im gelben Bereich seit letzten Dienstag im Kalten weil die Heizung kaputt ist. Ich bin der Meinung da müsste rund um die Uhr gearbeitet werden, Samstag Vormittag Fehlanzeige, heute früh auch wieder keiner da. Ich frage mich wie lange das dauern soll.

  6. Geborene Schulzendorferin
    21. November 2017 at 10:32

    Naja. Wenigstens gibt es das Geld der letzten drei Jahre zurück. Letztendlich wird das Geld wieder an einer anderen Stelle fehlen und dann wird bestimmt am ehesten bei unseren Kits, Hort und Schule gespart.

    .

  7. Bürger Zweiter Klasse
    21. November 2017 at 08:42

    Na Klasse. Im Schnitt also 550€. Also werden alle/ viele das Vergleichsangebot angenommen haben. Sollte man sich gut überlegen oder klagen.
    Mittlerweile kann auch das Hortessensgeld ab 2015 nachgefordert werden. Aber nur wenn man den Vergleich nicht angenommen hat.

  8. Rote Zor(n)a
    21. November 2017 at 07:25

    Das zum Thema

    STAATSHAFTUNG versus Scheibchentaktik.

    So gewöhnen wir uns schon einmal
    an das Gnaden-Brötchen,
    welches IRGENDWANN der MAWV
    für Zwangsanschluss und co.
    auszahlen wird oder
    auch nicht.

    soziale
    und demokratische Politik?

    April April

  9. Kasalla
    20. November 2017 at 23:12

    Sei doch froh das ueberhaupt was gezahlt wird, verjährt ist verjährt, gibs bei Straftaten und anderen Vorgängen auch. Klamotten und anderes Zeug kannste auch nicht unbegrenzt zurück geben.

  10. Bine
    20. November 2017 at 15:20

    Schön was unsere Gemeindevertreter da beschließen. Unrecht nach 2013 wird korrigiert. Das davor nicht. Ihr seid Spitze, liebe Gemeindevertreter.

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