Gemeinde unterliegt vor dem Landgericht Cottbus

22. Dezember 2016
Von

Schulzendorf/Cottbus. Niederlage fĂŒr die Gemeinde Schulzendorf im Prozess um Presse – und Meinungsfreiheit vor dem Landgericht Cottbus:

In dem Beitrag „Politik und MĂŒckes doppelte Moral“ berichtete Der Schulzendorfer ĂŒber den “Fall Bausdorf”. Dort hieß es: „Bausdorf wirkte an der Vorbereitung von Entscheidungen zum Hortanbau mit und arbeitet in jenem BĂŒro, das von der Gemeindeverwaltung einen Planungsauftrag fĂŒr den Hortanbau erhalten hat.“

Das Landgericht Cottbus stÀrkt mit seinem Urteil die Meinungsfreiheit. (Foto: Jörg Levermann/Eichwalder Nachrichten)

Das Landgericht Cottbus stÀrkt mit seinem Urteil die Meinungsfreiheit. (Foto: Jörg Levermann/Eichwalder Nachrichten)

Weil die Gemeinde Schulzendorf diese Aussage als unwahre Tatsachenbehauptung ansah, zog sie vor das Amtsgericht Königs Wusterhausen und erwirkte im Rahmen einer einstweiligen VerfĂŒgung eine Gegendarstellung.

Dieses Urteil hat nun das Landgericht Cottbus abgeĂ€ndert. Die einstweilige VerfĂŒgung wurde aufgehoben und der Antrag auf Erlass zurĂŒckgewiesen.

Der verstĂ€ndige und unvoreingenommene Leser wird aus dem Beitrag nicht sicher schlussfolgern können, dass die Gemeindeverwaltung nicht rechtmĂ€ĂŸig gehandelt hat, heißt es in der UrteilsbegrĂŒndung. Vielmehr wird der verstĂ€ndige Leser zu dem Ergebnis kommen, dass diese Sache einen – umgangssprachlich – „Beigeschmack“ hat.

Die Richter unterstrichen, dass gerade die Kontrolle der TrĂ€ger öffentlicher Aufgaben von besonderem öffentlichem Interesse ist und dabei die AufklĂ€rung von MissstĂ€nden hĂ€ufig eines Anstoßes bedarf, der in der Äußerung von UmstĂ€nden liegen kann, die erst zusammengenommen einen Verdacht ergeben.

Der Beitrag greift weder in gravierender Weise in die Rechtsstellung der Gemeinde ein noch ist er geeignet, das Vertrauen in die IntegritÀt des Handelns der Gemeindeverwaltung in Frage zu stellen, urteilten die Richter.

6 Responses to Gemeinde unterliegt vor dem Landgericht Cottbus

  1. Nobody
    22. Dezember 2016 at 22:35

    Eigentlich ist ja nicht die Gemeinde unterlegen, sondern eher der Grinsefritz aus dem Rathaus. Bleibt die Frage nach den Kosten…..

  2. Frank Bischof
    22. Dezember 2016 at 20:01

    @ Schulzendorfer

    grinsende-smilies-0015.gif von 123gif.de

  3. Matze
    22. Dezember 2016 at 19:39

    @S’dorfer: :) :) :) :) :) :) :)

  4. Schulzendorfer
    22. Dezember 2016 at 19:12

    Autan? MĂŒckenschutzmittel. Allerdings mittlerweile auch Kosenamen fĂŒr einen unfĂ€higen ‘BĂŒrgermeister’, da er ja vor sich selbst geschĂŒtzt werden muss…

  5. Bine
    22. Dezember 2016 at 17:49

    Mich wĂŒrde interessieren, wer zahlt das alles, da geht es ja offensichtlich um zwei Prozeße und um welche Summen geht das?
    @Schulzendorfer: Wer ist bitte schön AUTAN?

  6. Schulzendorfer
    22. Dezember 2016 at 17:24

    Im Gemeindekurier wird nichts darĂŒber zu lesen sein. Das wird Autan zu vermeiden wissen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige

Anzeige

Anzeige