Essengeld: Schon 10 Klagen bei Gericht anhängig

10. Februar 2017
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Frisch zubereitetes Essen, mit gesunden und ausgewogenen Zutaten zu vertretbaren Kosten, ist nach Expertenmeinung keine Zauberei. (Foto: Bliefert)Schulzendorf. Rund 100 Anträge von Eltern auf Rückerstattung von zu viel gezahltem Essengeld liegen dem Rathaus vor. Zudem sind 10 Klagen in der Sache bei Gericht anhängig. Das erklärte unlängst Ex – Kämmerin Laryssa Meskat, die derzeitig als Amtsleiterin für Soziales fungiert.

Ausgelöst wurden die Ansprüche, weil das Rathaus in gesetzwidriger Weise, dass ihr obliegende Geschäft der Essensgeldbestimmung an einen Caterer übertragen hatte. Das Oberverwaltungsgerichts Berlin – Brandenburg hatte im Herbst 2016 diese Praxis für null und nichtig erklärt.

Bislang wurden nach Elternaussagen keine Rückzahlungen durch das Rathaus geleistet. Auf entsprechende Anträge hin erfolgten keinerlei Reaktionen, berichten Betroffene. Wie die Verwaltung die Rückzahlung konkret plant, darüber hüllt sich das Rathaus in Schweigen, offizielle Verlautbarungen gibt es dazu jedenfalls nicht. Man prüfe die Angelegenheit, hieß es vor Wochen lapidar.

Anspruchsberechtigte, die das als Taktik des Hinhaltens empfinden, können so zum Gang vor Gericht provoziert werden. Für den Rechtsfrieden im Ort dürfte das nicht förderlich sein.

8 Responses to Essengeld: Schon 10 Klagen bei Gericht anhängig

  1. Frau Müller
    12. Februar 2017 at 22:01

    Nunja, die Gemeinde weiß ja in etwa wie hoch die Einkommen sind und wie das Verhältnis ist. Wenn man nicht das Kreuz bei über 40.000 setzt, dann muß man ja jedes Jahr nachweisen (Steuererklärung, Lohnzettel) wie hoch das Einkommen ist.

    Man darf ja nicht vergessen, dass auch das Durchschnittsalter der Eltern nicht so hoch ist. Ich war da mit um die 40 einer der Älteren. Und wer um die 30 oder jünger ist, der hat halt auch meist ein nicht so hohes Gehalt wie vielleicht jemand mit 45 oder 55 Jahren.

    Ich meine die neuen Grenzen bis 63.000,01€ sind schon ok und der überwiegende Teil wird eher ent- als höher belastet. Natürlich ist aber auch klar, dass die mit höheren Einkommen die dann in Zukunft mehr bezahlen müssen, dass nicht witzig finden werden.
    Seien wir froh das der neue Entwurf schon so weit entwickelt wurde. Anfänglich sollten die Grenzen nämlich nicht angehoben werden nur die Beiträge. Und das hätte für eine Familie mit zwei Kinder und um die 40.000 Einkommen eine Mehrbelastung von deutlich über 200€ im Monat bedeuten können.

  2. Eichberghoernchen
    12. Februar 2017 at 20:09

    Die 25% pauschalen Abzug habe ich vergessen, hatte ich nicht mehr im Sinn.
    Dennoch denke ich, die Angaben die von der Gemeinde kommen stimmen nicht ganz.

    Natürlich muss man ein höheres Gehalt als vorhin fälschlicherweise von mir angegeben haben aber bereits ab 2.300€ brutto pro Elternteil pro Monat bei geschätzten 12,5 Gehältern im Jahr wirds dann eng.

    Ich denke mit 1.500€ Werbungskosten liegt man ganz gut, der Hauptteil wird dabei vermutlich auf die Fahrkosten entfallen. Mit 2.300€ ist man allerdings im Durchschnitt (laut Online-Gehaltsvergleich-Portalen) Die sollte man als normaler Sachbearbeiter oder auch im Einzelhandel bekommen können wenn man nicht grade erst ausgelernt hat.

    Klar kann man Autos finanzieren oder bekommt einen Dienstwagen aber entweder muss ich den einen bei der Bank bezahlen oder den anderen durch die 1% Regel mit meinen Abgaben “bezahlen”

    Ich denke es dürfte wohl mehr als nur 10% betreffen die über die Grenze hinauskommen.

    Vielleicht sollte man seitens der Gemeinde vor einer neuen Satzung da mal genauer recherchieren und dann entsprechend die Bemessungsgrenzen neu und angemessen zuordnen.

  3. Frau Müller
    12. Februar 2017 at 17:04

    Sorry ich muß dir da widersprechen. Ich berufe mich nicht auf Annahmen sondern auf Fakten. Das der überwiegende Teil der Eltern ein gemeinsames Einkommen zwischen 20.000 und unter 40.000€ hat, habe ich bei der Verwaltung erfragt. Das ist also keine Annahme sondern eine Aussage vom damligen Amtsleiter Hr. Reech.

    Das die Abzüge bei der Bereinigung marginal sein sollen, kann ich nicht nachvollziehen.
    Man kann Werbungskosten, also alles was man auch in der Steuererklärung zum abzug bringt, und eine Pauschale (für Steuern und Sozialversicherung) von 25% vom Bruttolohn abziehen. Die aber auch noch nicht gerecht ist, da man meist 30% und mehr vom Lohn für Steuern und Sozialv. abgezogen bekommt.

    @Eichbergh. wenn ich dein Beispiel heranziehe so bekommt jeder etwa 17.000€ um auf die 34.000€ zu kommen. Von jedem Gehalt darf seperat 25% plus Werbungskosten abgezogen werden. Nehme ich als Werbungskosten mal geringe 1.500€ (in der Regel hat man mehr)an, so kommen beide zusammen dann auf ein Gehalt von 22.500€ für die Berechnung des Elternbeitrages.
    Was man noch abziehen oder hinzurechnen muß, dass kannst du hier unter Anlage zum Einkommensnachweis sehen:
    http://www.schulzendorf.de/dienstleistung/formular/id/8149/erkl%C3%A4rung-zum-elterneinkommen.html

    Um also letztendlich auf die gemeinschaftlichen über 40.000€ zu kommen, muss jeder Elternteil schon um bzw. über 30.000€ (je nach Werbunkskosten)verdienen. Und das ist leider nicht der Großteil der Eltern 😉

    Hinzu kommt, dass man bei mittlerem bzw. geringem Einkommen einen Antrag an den LDS auf Teilübernahme der Kitakosten stellen kann:
    https://www.dahme-spreewald.info/sixcms/media.php/86/Antrag_Teiluebernahme_Betreuungskosten_final.pdf

    Dort können selbst gut verdienende Eltern die noch ein Haus abzahlen müssen, eine Teilübernahme der Kitakosten bekommen.

    Und zu guter letzt, an den Autos die jemand fährt das Einkommen abzulesen, halte ich persönlich für sehr fragwürdig. Heute laufen viele Raten schneller als die Autos selber :) Für die jüngere Generation ist das Auto heute nicht mehr unbedingt das Statussymbol Nummer eins 😉

  4. Eichberghoernchen
    12. Februar 2017 at 14:20

    Also das mit den Einkommen sehe ich persönlich anders.

    Die erwähnten 40.000€ als Grenze sind aktuell die Brutto Gesamteinkommen beider Elternteile. Ich vernachlässige jetzt mal die Werbungskosten oder was man noch so abziehen kann denn es war meines Erachtens nur marginal.
    Nehme ich mal zwei Vollzeitbeschäftigte Eltern und setzte den aktuellen Mindestlohn von 8,84€ an komme ich auf ein Jahresbrutto von knapp unter 34.000€. Damit wäre man also nur zwei Stufen vor der Obergrenze 40.000€ plus x.
    Schaue ich mir nun die Siedlungssrruktur mit hauptsächlich Einfamilienhäuser an und gucke was so an Autos vor den Kitas und Schulen hält kann ich mir nicht vorstellen das hier 90% nur Hilfsarbeiter sind oder nur wenige Stimmen arbeiten gehen. (Bitte nicht falsch verstehen, will hier niemanden aufgrund seines Jobs beleidige, sondern nur unterstreichen was ich meine)

    Meines Erachtens müsste das Gros an oder über der Grenze liegen. Die 40000€ sind grade mal 15% über Mindestlohn(bei 2 Elternteilen und Vollzeit)

    Die Einteilung ist aktuell nicht OK. Ist man knapp über der Grenze und erdreistet sich zwei Kinder zu bekommen und dann auch noch voll arbeiten zu gehen ist man im Monat je nach Alter der Kinder 400-500€ inkl Verpflegung los. Da stimmt doch irgendwas nicht.

  5. Frau Müller
    12. Februar 2017 at 10:07

    Und ich wette, die werden auch erst noch den Ausgang der 10 Klagen abwarten bevor etwas passiert. Und das kann dauern. Wir haben unsere im Dez. eingereicht und nun ist auch schon wieder Mitte Feb. und bisher….nichts.
    Die Mühlen mahlen da sehr langsam.

    Und Eichberghörnchen, ja so wie es aussieht wird es verschleppt, aber da es ja für die Gemeindekasse kein Verlust ist, hat sie auch keine Eile das zu ändern. Nach dem Entwurf der neuen Satzung von Ende 2015 hätte es für die Gemeinde keine größeren Mehreinnahmen gegeben, aber es würden zukünftig die Kosten für das Mittagessen anfallen. Dazu wären die unteren Einkommen automatisch vo der Essengeldzuzahlung befreit, da ja entschieden wurde das Einkommen bis zum Betrag XX automatisch nichts fürs Essengeld zahlen müssen.

    Als Beispiel: Jemand er jetzt bis 15.000€ Einkommen hat und sein Kind (4 Jahre alt) 8h in die Kita bringt, muss dafür 24€ an die Gemeinde zahlen plus um die 30€ (mal mehr mal weniger)an den Caterer.
    Nach dem neuen Satzungsentwurf zahlt er bis 18.000€ Einkommen(das ist die festgelegte Grenze für Befreiung vom Essengeldzuschuss)26€ und kein extra Essengeld und muß dafür auch keinen extra Antrag mehr bei der Gemeinde stellen.
    Somit zahlt man dann sogar weniger als die 33€ Essengeldgebühr die im neuen §7 des Kitagebührensatzungsentwurfs beschrieben sind. Aus Sicht der Gemeinde also ein reines Verlustgeschäft, da durch die Zuzahlung der Eltern nicht mal die Kosten für das Essen, geschweige für den Platz gedeckt werden.

    Auch alle anderen Eltern würden zum großen Teil insgesamt weniger bezahlen. Es gibt Eltern die würden mehr bezahlen, aber das ist nach meinen Infos nur ein geringer Teil und auch der, der ein Einkommen deutlich über dem Durchschnitt hat. Weniger als 10% aller Eltern haben ein Einkommen über 40.000€
    Als Beispiel:
    Wär vorher immer das Kreuz bei Einkommen über 40.000€ gemacht hat, hat für sein Kitakind bei 8h Betreuung 159€ plus Essengeld (wieder rund 30€) bezahlt. Um in Zukunft nach neuem Satzungsentwurf auf einen solchen Betrag zu kommen, muss man min. 55.500€ Einkommen haben. Und nicht vergessen, da gehts nicht um Brutto, sondern um bereinigtes Einkommen nach Vorgabe des §5 der aktuellen Kita-Gebührensatzung.

    Und solange nur 100 von möglichen ca. 300 Eltern Geld zurück wollen, solange ist es eben kein Verlust für die Verwaltung.

    Wer sich die Gegenüberstellung der aktuellen und von dem Entwurf von Ende 2015 ansehen will:
    https://ratsinfo-online.de/schulzendorf-bi/___tmp/tmp/4508103615997419/15997419/00028167/67-Anlagen/02/A_2439.pdf

    Da kann anhand der Tabellen ganz unten jeder sehen was auf ihn zukommt. Und nicht vergessen, die Kosten an den Caterer fallen dann weg und sind in den neuen Gebühren mit drin. Die Staffelung geht dann bis 63.000,01€.

    Ich wundere mich also nicht mehr, warum hier alles so schleppend vorangeht.

  6. Jupiterbaby
    11. Februar 2017 at 20:32

    Das läuft doch so nicht nur in Schulzendorf. Auch aus Zeuthen gab es bislang keine Rückzahlung …

  7. Nörgler
    11. Februar 2017 at 10:23

    Wie die Eminenz beim MAWV, aussitzen, verzögern, taktieren. Unfassbar! Das hat mit korrekter Arbeit nichts zu tun. Schade, dass es keine persönliche Haftung gibt. Denn der Anspruch dürfte ja unbestritten sein. Also wird die Gemeinde (sprich wir Steuerzahler) auch auf den Gerichtskosten sitzen bleiben. Und alles ist selbst verursacht angefangen von der falschen Abrechnung bis zur bislang nicht erfolgten Rückzahlung

  8. Eichberghoernchen
    10. Februar 2017 at 22:52

    Ich finde das Verhalten, welches von der Gemeinde an den Tag gelegt wird höchst merkwürdig.

    Mal abgesehen davon, dass bisher trotz Anträgen keine Rückzahlungen geleistet wurden ist mir auch nicht bekannt das demnächst eine Änderung im Prozedere mit der Versorgung stattfinden soll.

    Es ist ja nun schon lange bekannt, dass das Vorgehen hinsichtlich der Verpflegung hier im Dorf nicht korrekt ist aber anstatt zu reagieren lässt man es einfach laufen und nimmt in Kauf immer höhere Rückzahlungen zu leisten und Kosten für Gerichtsverhandlung aufzubringen.

    Vielleicht fehlen mir ja Hintergrundinformationen aber aus meiner Sicht ist es Verschleppung was hier passiert. Woanders hätte es vermutlich schon entsprechende Konsequenzen gegeben.

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