Bei Kita – Streik: Eltern sollen Beiträge erstattet bekommen

18. November 2018
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Konnte offenbar Gemeinderäte von seiner Position überzeugen: Joachim Kolberg. (Foto: mwBild)

Konnte offenbar Gemeinderäte von seiner Position überzeugen: Joachim Kolberg. (Foto: mwBild)

Eltern, deren Kita aufgrund eines Streiks zeitweise geschlossen blieb, mussten bislang trotzdem die vertraglich vereinbarten Beträge zahlen. Damit soll künftig Schluss sein.

CDU – Chef Joachim Kolberg hatte unter Abgeordneten für eine neue Regelung geworben, wonach im Streikfall Beiträge zurückerstattet werden. “Eltern können nicht dafür bestraft werden, dass Erzieher durch Streik ihre Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen wollen.“

Die Linken, sonst in vielen Positionen der Gemeindepolitik mit der CDU einer Auffassung, taten sich mit ihrer Entscheidung zunächst schwer. Noch im Hauptausschuss hatte Fraktionschefin Winnifred Tauche betont, dass man Beitragserstattungen im Falle eines Streiks ablehne. Der Grund: Die Verwaltungskosten bei Rückzahlungen würden wohl die Auszahlbeiträge übersteigen. „Das ist widersinnig.“, urteilte Dr. Herbert Burmeister, Chef des Gemeinderates.

In der Gemeindevertretung dann der Stimmungswandel. Die Sozialexpertin der Linken, Claudia Mollenschott, verkündete im Namen ihrer Fraktion, dass man die Überzeugung von CDU – Chef Kolberg nun doch teile. Auch die Körner Fraktion unterstützt die neue Regelung.

Mit einem formlosen Antrag können Eltern im Streikfall die Rückzahlung erwirken. Der förmliche Beschluss darüber soll Anfang Dezember in der Gemeindevertetung gefasst werden.

9 Responses to Bei Kita – Streik: Eltern sollen Beiträge erstattet bekommen

  1. Frau Müller
    21. November 2018 at 17:29

    Na dann erklärs mir doch, vielleicht bin ich ja der Kloppi weil ich mich mehr um die Kinder sorge als ums blöde Geld.

  2. LDS
    21. November 2018 at 09:10

    Frau Müller, ich habe den Eindruck Sie haben Probleme Texte zu verstehen.

  3. Frau Müller
    20. November 2018 at 14:21

    Ich weiss was das bedeutet LDS, weil ich selber bis vor kurzem ein Kind dort hatte und während des letzten Streiks zusehen musste wo es bleibt.

    Von daher solltest du dir die Frage stellen was wohl wichtiger ist, eine paar Euro Rückerstattung oder eine Notbetreuung?

    Wie die dann aussehen kann muss man sich anschauen. Lächerlich ist in dem Zusammengang deine Aussage mit einfliegen von Streikbrechern. Mach doch lieber einen belastbaren Vorschlag als solchen Unsinn von dir zu geben.

  4. LDS
    20. November 2018 at 11:55

    Frau Müller, 3,50€ Rückzahlung ist zu viel Arbeit für die Gemeinde? Ich habe generell den Eindruck, dass Sie sportlich mit den Geldern Anderer umgehen würden. Sicherlich bedeutet eine Rückzahlung Mehraufwand, wäre aber nur gerecht. Wissen Sie, was nur ein Streiktag für die Eltern oder alleinerziehende Elternteile bedeutet und das ist unabhängig vom Verdienst?
    Und Ihre lächerliche Aussage über Notbetreuung… wie soll diese aussehen? Warum, wenn es doch so selten vorkommt? Wer stemmt den Verwaltungsaufwand, oder wollen sie Streikbrecher aus Drittländern spontan einfliegen lassen um alle Kinder zu betreuen.

    Es schreibt ein weiterer „Kloppi“ aber immer noch besser als ein Nazi zu sein…

  5. Frank Knuffke
    19. November 2018 at 17:37

    Das ist doch der Mumpitz des Jahrhunderts….wann,bitteschön wird denn mal gestreikt?Und wenn die mal streiken,sagen wir mal 2 Tage muss dann die Verwaltung für jeden einzeln,denn jeder hat ja individuelle einkommensabhängige Beiträge,berechnen wieviel zurückgezahlt wird und hunderte Überweisungen tätigen….irre,ist das!Und das wegen 10 Euro?Die bekommt ihr doch von den ach so sozialen Linken durch das Johannitermodell zusätzlich monatlich übergedonnert(und noch mehr)
    Schreiben hier eigentlich nur Kloppis?

  6. Frau Müller
    19. November 2018 at 14:26

    Der Beitrag wurde in Teilen nicht veröffentlicht, weil er Schmähkritik enthielt. Wir bitten um Verständnis.

    Alexa Weise
    Praktikantin
    Der Schulzendorfer

    Der Beitrag für eine Laterne wird sicher eine andere Dimension haben als 1-3 Tage Streik im Jahr (wenn überhaupt).

    Es bleibt Prinzipreiterei………

  7. Bine
    19. November 2018 at 11:35

    @Frau Müller, Ihre Argumentation kann ich nicht verstehen. Wenn ich keine Leistungen vom Staat erhalte, kann man von mir auch keine Gebühren verlangen. Das hat nichts mit Prinzipienreiterei zu tun. Oder zahlen Sie ein Straßenbaubeitrag für Laternen, wenn in ihrer Straße keine aufgestellt wurden? Das Argument vom hohen Verwaltungsaufwand hinkt gewaltig. Ich arbeite selbst in einer kommunalen Verwaltung und weiß daher, wovon ich rede. Man muss keine Beiträge zurückzahlen, man kann sie ganz einfach mit künftigen Beiträgen verrechnen. Dagegen werden Eltern nichts einzuwenden haben. Bei ordentlicher Software, die mit Sicherheit in der Gemeinde existiert, ist das ein Arbeitsaufwand von einer Stunde.

  8. Anwohnerin
    18. November 2018 at 15:47

    Na 3,50 € können es ja wohl nicht sein bei 400 – 500 € im Monat.
    Einfach abgezogen von den Eltern bei der nächsten monatlichen Zahlung.

  9. Frau Müller
    18. November 2018 at 13:16

    Und was haben die Eltern davon? 3,50€ Rückerstattung……
    Wäre es nicht viel wichtiger im Streikfall für eine gesicherte Notbetreung zu sorgen, für Eltern die nicht so einfach der Arbeit fern bleiben können?

    Ihr regt euch auf das die Verwaltung die Jahresabschlüsse nicht fertig bekommt, aber wollt sie (im Falle eines Streiks)mit so einem sinnlosen Quatsch belasten? Ist euch nicht klar welcher Verwaltungsaufwand bei mehreren hundert Kindern dahintersteckt? Winni und Herbert scheinen das ja erkannt zu haben. Oder spekuliert ihr jetzt einfach drauf, dass sowieso dann kaum einer sich die Mühe macht einen Antrag für die paar Pimperlinge zu stellen, ihr euch aber ganz groß auf die Fahne schreiben könnt, dass man ja dann bei uns im Streikfall sein Geld wiederbekommt?

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