Altanschließerstreit: Verband fährt schweres Geschütz auf

15. Mai 2016
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VDGN - Präsident Peter Ohm (Foto: mwBild)

VDGN – Präsident Peter Ohm (Foto: mwBild)

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) bereitet juristische Schritte vor, um die vollständige Rückerstattung aller gezahlten Beiträge zu erwirken. Außerdem sollen staatshaftungsrechtliche Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden. Das erklärte Peter Ohm, Präsident des VDGN, auf einer Informations- und Protestveranstaltung des Verbandes am 12. Mai 2016 in Eichwalde.

„Wir werden nichts unversucht lassen, die Sache auch vor Gericht durchzufechten – und zwar so, dass der Ausgang des Prozesses allen Betroffenen im Bereich des MAWV und darüber hinaus im gesamten Land Brandenburg nützt.“, so Ohm.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2015 die Altanschließerbeiträge im Land Brandenburg für grundgesetzwidrig erklärt. Doch bislang können nur jene Betroffenen sicher sein, ihr eingezahltes Geld zurückzuerhalten, deren Bescheide noch nicht bestandskräftig geworden sind.

Der VDGN fordert dagegen die Rückzahlung der Beiträge an alle Betroffene, ganz gleich ob Bescheide Bestandskraft erlangt haben oder nicht. „Es darf nicht zugelassen werden, dass mit juristischen Winkelzügen eine Ungleichstellung der von grundgesetzwidrigen Abgaben Betroffenen betrieben wird.“, erläutert Ohm.

Der Verband rief die Brandenburger Landesregierung auf, wo nötig, Zweckverbände bei der Rückzahlung der rechtswidrig erhobenen Beiträge finanziell zu unterstützen.

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