WiWO-Prozess: Jetzt kann es eng für Schulze, Nerlich und Wildau werden.

1. August 2023
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Wildau. Unter dem Aktenzeichen 1 O 143/23 ist beim Landgericht Cottbus ein Verfahren der Bauwert AG gegen die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft (WiWO) anhängig. Die Hauptverhandlung wird nach jetzigem Stand am 30. August, 10 Uhr im Saal 204 (Haus 2) stattfinden, bestätigte die Pressestelle des Landgerichts auf Anfrage. Die Verhandlung ist öffentlich.

Im Antrag auf einstweilige Verfügung geht es um die Anordnung einer Vormerkung eines Anspruchs auf Übertragung von Eigentum an Grundstücken.

Landgericht Cottbus (Foto: Jörg Levermann/Eichwalder Nachrichten)

Landgericht Cottbus (Foto: Jörg Levermann/Eichwalder Nachrichten)

Hintergrund:

Es dreht sich um das Dahme-Nordufer. Im April 2019 beschloss der Wildauer Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplans für das Dahme-Nordufer. Im September 2020 fand eine Gesprächsrunde mit der Bauwert AG, der damaligen Bürgermeisterin Homuth und dem Geschäftsführer der WiWO Sven Schulze statt. Alle Teilnehmer sprachen sich für das Bebauungskonzept der Bauwert AG aus.

Später billigte der Stadtrat mit einer Mehrheit von 12 zu 6 Stimmen, den Antrag von CDU, FDP und SPD, die Planungen für das Wohnprojekt „Dahme-Nordufer“ endgültig einzustellen. Dieser Mehrheitsbeschluss könnte sich als bedrohlich herausstellen.

Weil die Stadt durch den Abschluss von zwei Notarverträgen mit der Bauwert AG einen Vertrauenstatbestand begründet hat, würde die Einstellung der Planungen eine Verletzung der Vertrauensgrundlage darstellen, heißt es in einer 2022 erstellten Expertise des namhaften Anwalts für Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Jörg Beckmann. Bauwert hat bereits mehrere Millionen Euro in Untersuchungen gesteckt.

Bauwert-Chef Dr. Jürgen Leibfried (Foto: Archiv/mwBild)

Bauwert-Chef Dr. Jürgen Leibfried (Foto: Archiv/mwBild)

WiWO-Chef Schulze betrachtet das von ihm geführte Unternehmen als Exekutive der Stadt Wildau, sie ist zu 100 Prozent Eigentümer der Gesellschaft. Damit dürften auch Bürgermeister Frank Nerlich und der Aufsichtsrat in das Blickfeld des Geschehens rücken. Nerlich im August 2022 gegenüber dem Schulzendorfer: “Die Bebauung des Dahme-Nordufers hat für mich nicht die erste Priorität.” Bleibt die Frage, warum er das Projekt einst unterstützt hat?

10 Responses to WiWO-Prozess: Jetzt kann es eng für Schulze, Nerlich und Wildau werden.

  1. Enno von Essen
    8. August 2023 at 13:24

    Lieber Nick W.,

    Danke für den Hinweis. Ich glaube nicht, dass man mit Kaufverträgen Bundesgesetze aushebeln kann, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Die Kaufverträge von damals sind nicht öffentlich zugänglich – da kann die WiWo gerne Stellung zu beziehen. Haben Sie den Vertrag denn? Dann bitte per E-Mail, würde ich gerne sehen.

    Einige der Grundstücke muss zwischendurch noch die TLG erworben haben (480/10) zum 1.7.99.

    Schicken Sie mir doch bitte Ihre Erkenntnisse, damit ich da komplett durchsehe. Vermutungen sind da immer schwierig.

    Von der Gesamtfläche ist auch nicht alles verseucht. Den Rest müsste dann wohl die Stadt zahlen – das dürfte aber der weitaus kleinere Teil sein (der Kontamination, nicht der Fläche).

  2. Nick W.
    8. August 2023 at 10:19

    Sehr geehrter Herr von, Essen,

    entweder wissen Sie es nicht besser oder Sie täuschen erneut die Leser. Aufgrund ihrer engen Kontakte zu Herrn Schulze sollten Sie ihm einfach die Frage stellen, die bereits Herr Krowas öffentlich beantwortet hat. Die WiWO hat in 2002 circa 30.000 m² (weniger als ein Drittel des Nordufers)von der RVS worden. Der Kaufpreis lag nahe Null. Lassen Sie sich den Kaufvertrag zeigen. Dort werden sie mit Sicherheit finden, dass die RVS Regressmöglichkeiten ausgeschlossen hat. Ansonsten hätte sie vermutlich nicht ein Wassergrundstück an die WiWO verschenkt.

    Ihre Behauptung hatte bereits vor Monaten Herr Scheiner wieder besseres Wissen öffentlich aufgestellt. Als Aufsichtsratsvorsitzender wäre es für ihn ein leichtes, die Fakten festzustellen und die Öffentlichkeit und die Stadtverordneten wahrheitsgemäß zu informieren. Die Wahrheit soll aber nicht ans Licht. Das Narrativ muss aufrecht erhalten werden. Also wird beständig weiter gelogen.

    Der Workshop bietet eine gute Gelegenheit, diese Frage zu stellen. Am besten bitten Sie Herrn Schulze vorab, den Kaufvertrag mitzubringen und die entsprechenden Passagen vorzulesen. Dann herrscht zumindest Klarheit. Aber selbst wenn Ihre Behauptung stimmen würde, wer trägt dann die Kosten für die restlichen zwei Drittel?

  3. Enno von Essen
    7. August 2023 at 20:06

    Moin Herr Kröning,

    vielleicht war das unklar formuliert – es bezog sich auf den Workshop.
    Entscheidungen trifft die SVV, soweit ich das auf dem Schirm habe. Der Workshop ist aber keine Sitzung, eine Entscheidung dort ist also ausgeschlossen.
    Wer zum Workshop geladen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Da ist die Stadt der richtige Ansprechpartner.

    DBM:
    Das Geld wird wohl das Land locker machen müssen. Die verseuchtesten Flächen gehörten zum Inkrafttreten des BBodSchG dem RVS. Dieser müsste – so wie ich es aus dem Gesetz herauslese – auch die Sanierung besorgen.

    Der Standort ist doch ideal für einen Schulcampus. Jetzt hat sich ja ein näher gelegenes Gelände gefunden – ist doch gut. Dann kann eine andere Lösung her. Von mir aus muss es auch gar nicht bebaut werden. Ich würde es liegen lassen.

  4. Peter Müller
    7. August 2023 at 19:28

    Herr von Essen,

    Sie müssen ihre Wähler wirklich für dämlich halten. Sie sind ein Wendehals, wie er im Buche steht. Heute hü, Morgen hott. Mal sind Sie dagegen, wenige Wochen später dafür. Sie jonglieren mit fantasievollen Zahlen, für die sie sogar in eigenen Reihen Unverständnis ernteten. Mal wollen sie mit der SPD nichts zu tun haben, dann sind sie plötzlich Mitglied und steigen Bilderbuchhaft in wenigen Wochen in höhere lokale Parteikreise auf.

    Seien sie gewarnt, der Wähler merkt aus welchem falschen Holz sie geschnitzt sind.In feinster Tradition ihrer Steigbügelhalterinnen Ziervogel und Homuth.

    Man kann sich nicht überall einkaufen und von hinten ranwanzen. Für viele sind Sie deshalb schon seit dem Wahlkampf die unehrlichste Persona non grata. Gerade immer so, wie sie es gerade brauchen, um sich als Gockel zu verkaufen.

  5. Carsten Kröning
    7. August 2023 at 08:08

    Moin Herr von Essen,

    gestatten Sie 2 Fragen.

    Wer ist geladen ?
    und
    wer ist befähigt ?

    Einen guten Start, in eine hoffentlich sommerliche Woche.

  6. DerBürgerMeister
    6. August 2023 at 21:06

    Sehr geehrter Herr von Essen,

    Ihr Opportunismus als nunmehr SPD Chef in Wildau in Bezug auf städtische Themen sucht seinesgleichen. Im letzten Jahr haben Sie wortgewaltig und voller Inbrunst die Flächen des DNU mit Ihren Inkompetenzen belastet und dem Grundstück einen Wert von 130 mio aufgeschwatzt – wenig später, kam Ihnen mit Ihrer Parteifreundin und Förderin, Frau Fischer, der Bau eines Schulcampus in den Sinn und heute wollen Sie am 30.08. bei der bürgermeisterlichen Worksopmanie gemeinsam neue Ideen entwickeln, wie das DNU für Wildau weiterentwickelt werden kann. Mittendrin ein SPD Wirtschaftsförderer, der seit Langem Interesse hegt, seine Ansiedlungen auf das DNU auszuweiten. Ich bin gespannt woher das ganze Geld kommt, was benötigt wird, um Ihre abstrusen Ideen umzusetzen. In Potsdam werden ja im nächsten Jahr die Zeichen auch auf Wechsel stehen / genau wie in Lübben ab dem Herbst.

    Gott zum Grusse

    DBM

  7. Enno von Essen
    5. August 2023 at 18:34

    Prozess: 10.00 Uhr
    Workshop: 17.00 Uhr

    Das schafft man doch.

    Entschieden wird dort natürlich nichts, dazu sind die Geladenen nicht befähigt. Man überlegt mal ganz offen. Kann man ja machen.

  8. Nick W.
    2. August 2023 at 14:28

    Die Taktik der WiWO und des Kreises rund um Homuth ist eindeutig.

    Dass überhaupt einer solche Klage notwendig wird, um einen vielfach dokumentierten und öffentlich bekannten Sachverhalt aufzuklären, ist eine Schande für Wildau. Offenbar hat es in den letzten zwei Jahren keinerlei Aktivitäten seitens der WiWO gegeben, diese Angelegenheit friedlich und einvernehmlich zu klären, beziehungsweise die baulichen Aspekte gemeinsam weiterzuentwickeln.

    Die WiWO und die Stadt werden die Wirksamkeit der Verträge kennen. Deshalb hat man in der zurückliegenden Zeit alles getan, um dem Projekt anderweitig die Grundlage zu entziehen, in dem man in der Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan zurückgezogen hat und nun öffentlichkeitswirksam eine andere Verwendung, zum Beispiel für eine Turnhalle hinausposaunt. Wenn es möglich wäre, auf so eine billige Art und Weise wirksame Verträge zu unterlaufen, wäre es ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat.

    Wenn nun am 30. August im Rathaus ein Workshop zum Nordufer stattfinden soll, so kommt mir das vor, als ob das Fell des Bären schon verteilt werden soll, bevor er erlegt ist. Vielleicht sollte man die Stadtverordneten und die Bürger erst einmal über die denkbaren juristischen Szenarien aufklären, damit sich Entscheidungsträger eine objektive Meinung bilden können. Schließlich haften auch Stadtverordnete für Ihre Entscheidung. Eines dürfte jetzt schon klar sein: die Anwaltskosten werden mehrere 100.000 € für die WiWO betragen, denn der Rechtsstreit wird mit Sicherheit nicht Ende August beigelegt oder entschieden worden sein. Hoffen wir, dass die WiWO über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt.

  9. 2. August 2023 at 10:52

    Ebenso interessant wie auch begrüßenswert, dass die Angelegenheit – auch wenn einige Leute nach wie vor versuchen, die Geschichte mehr schlecht als recht unter den Tisch zu kehren – noch nicht vollends vergessen wurde und nun endlich auch juristisch aufgegriffen wird. Man darf auf das Ergebnis des Verfahrens sehr gespannt sein.

    Allerdings ist der Termin der Verhandlung äußerst interessant. Oder vielmehr die Tatsache, dass ebenfalls am 30. August im Volkshaus Wildau mit dem „Workshop Dahme-Nordufer“ ein Treffen von Stadtverordneten, Sachkundigen und wenigen auserwählten Unternehmern stattfinden soll, die gemeinsam über die weitere Zukunft des Grundstücks Dahme-Nordufer entscheiden wollen. Warum gerade am Tag der Verhandlung am Landgericht Cottbus? Zufall? Oder möchte man über den Workshop eher den Mantel des Schweigens hüllen und die Bauwert AG, wie auch immer der Prozess ausgehen mag, komplett ausblenden und übergehen? Man weiß es (noch) nicht.

  10. Carsten Kröning
    1. August 2023 at 16:53

    Bis dato waren die „Bildungsreisen“ nach Cottbus ein Gewinn. Man lernt nie aus.

    Schade das dieses Thema auch vor einem Gericht endet.

    Wildau kommt nicht zur Ruhe. SCHADE

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