Acht Jahre lang kämpft ein Anlieger aus Schulzendorf im Zusammenhang mit dem 16 Kilometer Straßenbauprojekt um sein Recht. Nun wird der Zwist wohl ins neunte Jahr gehen. Was ist passiert?
2011 und 2012 leistete der Grundstücksbesitzer für Laterne und Straße Vorausleistungszahlungen von rund 4.500 Euro.
Im Ergebnis einer juristischer Auseinandersetzungen wurde 2017 eine Rathaus Panne aufgedeckt. Die Teilstrecke, an der der Grundstückseigentümer wohnt, war nicht vom Bauprogramm erfasst. Die Vorausleistungsbescheide wurden unrehtmäßig erhoben. Deshalb war Bürgermeister Mücke (SPD – nominiert) gezwungen, die Vorauszahlung für die Straßenbeleuchtung einschließlich Zinsen zurückzuzahlen, berichtet der Anlieger.

Wegen einer Panne musste das Rathaus tausende Euro für Rückzahlungen und Anwaltskosten aufwenden. (Foto: mwBild)
Dabei hatten die Fachleute des Amts immer beteuert, alles mit dem Straßenausbau sei bis ins Letzte rechtlich geprüft und in Ordnung.
Im Dezember 2019 musste das Rathaus wegen der eindeutigen Rechtslage auch den Vorleistungsbescheid für den Straßenbau aufheben. Ein endgültiger Bescheid erging nicht. Über 3.000 Euro wurden dem Anlieger zurückgezahlt. Diesmal allerdings ohne Zinsen. Das Amt wurde daher aufgefordert, für 2.960 Tage die Zinsen in Höhe von über 500 Euro zu erstatten. Das lehnt Bürgermeister Mücke ab.
Warum in einem Fall die Auszahlung der Zinsen erfolgt und im anderen nicht, dafür hat der Grundstücksbesitzer weder Verständnis noch eine Erklärung. Das Trauerspiel um das 16 Kilometer Straßenbauprojekt geht für ihn nun in die nächste Runde. Neuer Streit vor Gericht ist angesagt.
@ Peter Siegert Sie irren sich gewaltig. U.a sind Behörden von Gerichtskosten befreit ! So hats das Landgericht Cottbus mal wieder entschieden. Bei mir erst wieder 12 / 2019 – Also sind vor Gericht eben nicht alle gleich !
Dieser Fall sagt alles zur Qualität der Verwaltung (Bürgermeister, Bauamt, Finanzabteilung) aus. Und zig weitere Beispiele könnte ich hier anführen.
Sämtliche Prozesskosten gehen zu Lasten des Haushalts, also des Steuerzahlers. Leider können Amtsträger für Geldverschwendung nicht persönlich haftbar gemacht werden. Ich würde das begrüßen, damit insgesamt verantwortungsvoller mit Steuergeld umgegangen wird.
Frage ist, wer zahlt eigentlich die Gerichtskosten bei einer verlorenen Klage??? Der Steuerzahler oder der Dienstherr Mücke???
Ich musste im Straßenbau die Beiträge in Raten zahlen. Dafür hat Herr Mücke Zinsen erhoben. Nach meinem Verständnis zu recht. Aber mit dem rechtswidrig kassierten Geld der Bürger den Straßenbau finanzieren und dafür keine Zinsen zahlen ist ja alles andere als gerecht. Die GVs sollten sich nicht mit populistischen 12 Euro Initiativen für die Ferienpauschale beschäftigen, sondern mit dem “bürgerfreundlichen” Verhalten der Vewaltung. Bleiben Sie alle gesund.
Unglaublich, was sich die Herrschaften in der Verwaltung leisten. Mich würde mal interessieren, ob von den “Fachleuten”
mal jemand für die Fehlleistung zur Verantwortung gezogen wurde. Oder sagt man sich, na ja, Steuerzahler sind doch genug da. Wenn 2017 die Unrechtmäßigkeit festgestellt wurde, warum ist denn erst 2019 zurückgezahlt worden. Und da wäre noch eine Frage. Was machen denn unsere lieben Gemeindevertreter, schauen sie zu und tolerieren diesen Irrsinn oder handeln sie auch. Schulzendorf ist 3. Liga und in akuter Abstiegsgefahr.
Im Betrag ist nicht zu lesen, ob ein Gericht diese Lücke im Gesetz gefunden hat. Zinsen kennen die Herrschaften beim MAWV auch nicht, also bleibt zu vermuten- Mücke ist auch MAWV – Kastenlastig.
Klagen ! So einfach und Gehalt von Mücke pfänden – macht er ja mit uns auch.