Winter im Dezember: In Schulzendorf ist das Straßenchaos ausgeblieben – an einigen Kreuzungen und Einmündungen herrscht jedoch ein Desaster!

22. Dezember 2010
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Seit den starken Schneefällen sind viele  Schulzendorfer schon in den Morgenstunden mit Schieber und Besen unterwegs. Sie kämpfen sich vor ihren Grundstücken durch die weiße Pracht, räumen Wege und Anliegerstraßen frei.  Zu Letzterem wären sie eigentlich gar nicht verpflichtet.  „Eine Pflicht zur Räumung der Straßen besteht für die Eigentümer nicht.”, heißt es auf der Internetseite der Gemeinde Schulzendorf.

Nach Meinung vieler Schulzendorfer klappt die Schneebeseitigung in diesem Jahr besser als im letzten Winter. Schon mitten in der Nacht rollen die Räumfahrzeuge durch die Gemeindestraßen. Der Bauhof befreit tagsüber Bushaltestellen, Fußgängerüberwege und die Schulwege von Eis und Schnee.

Für heftige Kritik sorgt dagegen die Situation an Kreuzungen und Einmündungen.

„Die großen Schneeräumfahrzeuge rauschen hier die Walter Rathenau Straße mit großen Geschwindigkeiten entlang. Sie schieben dabei die Einmündungen der Anliegerstraßen zu.  Sollen etwa die  Rentner die zugeschobenen Kreuzungen freischippen? Warum schaut die Verwaltung da tatenlos zu?”, kritisiert Siegfried Janetzki.

Auch an anderen Stellen sorgen zugeschobene Mündungen von Nebenstraßen für Ärgernisse. Von der Herweghstraße steuerte eine Frau ihr Auto in die Braunschweiger Straße. Dort war der Schnee jedoch so hoch, dass das Fahrzeug auf ihm aufsetzte. Die Vorderräder hingen in der Luft. Ein Glück, dass einige kräftige junge Männer zufällig vorbei kamen. Sie zogen den PKW auf die Herweghstraße zurück. „Das ist Winterdienst in Schulzendorf!” kommentierte Anwohner Jürgen Scheffler den Vorfall.

Nur einige hundert Meter weiter zeigte sich ein ähnliches Bild. Ein VW Transporter sitzt im Kreuzungsbereich  der Herweghstraße/Kölner Straße auf dem zusammengeschobenen Schnee fest.

„Es ist für mich kein Problem die Schippe in die Hand zu nehmen. Warum der Räumdienst an den Einmündungen die Schneemassen nicht beiseiteschiebt,  kann ich jedoch nicht verstehen.”, erklärte Frank Maltitz.

Nur in besonderen Fällen werden Kreuzungsbereiche vom Schulzendorfer Bauhof beräumt, erklärte Bürgermeister Markus Mücke.

„Der Bauhof hat den Auftrag, Straßen und Kreuzungen vom Schnee zu befreien, wenn von den Schneemassen eine Gefahr für den Verkehr ausgeht.”, so Mücke.

Warum jedoch der von der Gemeinde beauftragte Winterdienst die Kreuzungsbereiche nicht vom Schnee befreit bleibt sein Geheimnis.

14 Responses to Winter im Dezember: In Schulzendorf ist das Straßenchaos ausgeblieben – an einigen Kreuzungen und Einmündungen herrscht jedoch ein Desaster!

  1. M. Däfler
    28. Dezember 2010 at 18:40

    Es ist Winter…….

    Ich bin in Freund dieser Jahreszeit und es kann nich Schnee genug geben.

    Katastrophale Bedingungen findet man nun nach dem Weihnachtsschnee in den Nebenstraßen und Anliegerstraßen vor. Die Gemeinde hat nach dem letzten Winter getönt, dass die Zustände sich im kommenden Winter nicht wiederholen werden. Doch was passiert wirklich. Die Hauptstr. sind halb wegs passierbar, damit habe ich kein Problem, aber die Anliegerstraßen sind in einem sehr kritischen Zustand. Ältere Anwohner schaffen das Befreien der Straße nicht mehr, was ist mit den im Winter ungenutzten Grundstücken?
    Heute hat die Müllabfuhr in der Fürstenberger die Beseitigung nach dem Stecken bleiben eines Fahrzeugs aufgegeben und es passiert augenscheinlich nichts.

    Es kann doch nicht so schwer sein ein Unternehmen damit zu beauftragen alle Straßen einmal abzufahren soweit wie es möglich ist.

    Ich frage mich nur was passiert, wenn der Schnee das erste mal angetaut ist und in der Nacht zu Eis wird. Wie sollen die Anwohner zur Arbeit kommen, wenn es mit dem PKW nicht mehr geht? Zu Fuß und ohne Beleuchtung wird es dann ja noch schwieriger und gesundheitsgefährdender. Was ist wenn der erste sich ein Bein gebrochen hat? Wer haftet? Wenn das erste Feuer ausbricht und die Schulzendorfer Feuerwehr nicht mehr an den Einsatzort kommt? Oder der Rettungsdienst nicht mehr in die Nebenstraßen fahren kann, weil er Gefahr läuft sich festzufahren?

    Ich glaube so langsam sollte die Gemeinde reagieren!!!! Es gibt das so etwas wie die Verkehrssicherungspflicht!

    Ein Lob an alle Anwohner die Fürsorglich ihre Straße freiwillig von Schnee befreien.

    Ich hoffe nur, dass ich im nächsten Jahr nicht wieder von der Gemeinde eine Androhung einer Ordnungswidrigkeiten wegen “Zu hohem Gras” vor dem Grundstück (Wiese) im Briefkasten habe, denn dann verliere ich jeglichen Glauben an diese Gemeinde

    Schön ist dieser Winter……

    Allen Schulzendorfern einen feucht fröhlichen Rutsch ins Schneereiche Jahr 2011.

    M.Däfler

  2. Ein Interessierter
    28. Dezember 2010 at 13:05

    Nur eine kleine Frage…

    Gibt es hier irgendjemanden, der mir sagen kann, wieviele Erinnerungszettel zur Räumpflicht der Eigentümer des Grundstücks Richard-Israel-Str. (besser gesagt Einkaufszentrum) bisher erhalten hat? Oder gibt es eventuell dafür eine Ausnahmegenehmigung?

  3. 007
    28. Dezember 2010 at 11:38

    Lieber Werner/Karl Marx Straße

    zur Frage des Bußgeldes erlaube ich mir folgende Anmerkung. Ganz so schnell sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit einemStrafgeld dann doch nicht. Kommen Schulzendorfer ihrer Räumpflicht nicht nach, erhalten Sie einen Erinnerungszettel,ich habe auch schon ein bekommen. Das finde ich eigentlich ganz nett, vorallem aber fair.

  4. Werner/Karl-Marx-Str.
    28. Dezember 2010 at 10:51

    Werter Herr Mücke,
    Schulzendorf ist ein Ort wo man sich wohnlich gesehen sehr wohl fühlt.
    Ich beobachte seit Anfang Dezember 2010 jedoch, dass außer die Hauptstrassen und die Schulbuswege rein garnichts von Schnee beräumt wird.
    Das hinterläßt natürlich den Eindruck, dass die Gemeinde Schulzendorf nicht in der Lage ist, eine vernümpftige Schnee Beräumung zu gewährleisten. Entweder waren die Ausschreibungen falsch deklariert oder es war schlicht und ergreifend eine Sparmaßnahme der Gemeinde die sich jetzt auf den Rücken der Bürger wiederfindet.
    Ich beobachte auch schon länger, das die Damen vom Ordnungsamt,sehr fleißig sind mit dem Zubrotgewinn der Gemeinde.
    Das ist natürlich in einem sehr konträren Wiederspruch, einerseits kann die Gemeinde nicht eine allgemeine Straßenschneeberäumung gewährleisten, möchte aber von dem Bürger sofort ein Bußgeld wenn im Herbst ein Blatt zuviel vor seinem Grundstück liegt.
    Ich würde mir wünschen Herr Mücke, wenn Sie allen Mitarbeiter der Gemeinde mal ins Gewissen reden würden, dass sie nicht nur ihre doch oftmals sehr mangelde Kenntnis über ihr “Fachgebiet”sondern auch mal den Stand -für die Gemeinde -dazusein überdenken.
    Falls einige zuständige Mitarbeiter nicht wissen, wie man auch anders Lösungen finden kann, kann ich ein Erfahrungsaustausch mit der Gemeinde Eichwalde vorschlagen.
    Ziel wäre es doch nicht ständig schimpfende Bürger zu haben, sondern auch mal lobend erwähnt zu werden, das stärkt das Selbstbewußtsein und fördert auch ein gutes Gefühl!
    In diesem Sinne einen guten “Rutsch” in das Jahr 2011

  5. Nobis
    25. Dezember 2010 at 15:32

    das sagt doch alles……………..

    VG Potsdam zur Übertragung von Straßenreinigungspflichten und Winterdiensten auf Grundstückseigentümer
    Straßen ohne Gehwege müssen nicht vom Grundstückseigentümer geräumt werden – Anlieger ist nicht zum Mähen des Grünstreifens verpflichtet
    Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte darüber zu entscheiden, ob es rechtmäßig ist, die Pflicht zur Straßenreinigung und den Winterdienst bei Straßen ohne angelegte Gehwege auf den Eigentümer des anliegenden Grundstücks zu übertragen und inwieweit ein Anlieger durch eine gemeindliche Straßenreinigungssatzung auch zum Mähen von begrünten Seitenstreifen verpflichtet werden kann.
    n dem einen zugrunde liegenden Streitfall (Aktenzeichen: 10 K 1885/06) ist der Kläger des Verfahrens Eigentümer eines Grundstückes, das in einer Kleingartenkolonie liegt. Die dortigen Wege, die aus einer Fahrbahn und einem Grünstreifen bestehen, befinden sich in Privateigentum. Die beklagte Gemeinde vertrat die Auffassung, dass es sich um öffentliche Straßen im Sinne des Brandenburgischen Straßengesetzes handelt, auf die die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Anwendung findet. Mit dieser Satzung wird den Straßenanliegern innerorts u. a. auferlegt, im Falle nicht vorhandener Gehwege einen mindestens 1,20 m breiten Streifen der Straße entlang ihres Grundstückes bei Schnee- und Eisglätte freizuhalten und zu bestreuen. Dagegen wandte sich der Kläger und begehrte die Feststellung, dass er zu diesem Winterdienst nicht verpflichtet ist. Er ist der Ansicht, es handele sich um eine Privatstraße, die zudem außerorts gelegen sei.

    Das Verwaltungsgericht Potsdam gab dem Kläger Recht. Unabhängig von der Frage, ob die Straße innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch eine öffentlich gewidmete Straße darstellt, ist von dem Kläger ein Winterdienst vor seinem Grundstück nicht zu leisten.

    Die entsprechende Satzungsregelung verstößt gegen § 49 a Abs. 5 Nr. 2 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG), wonach lediglich die so genannte „Reinigungspflicht“ auf die Anlieger der erschlossenen Grundstücke übertragen werden darf. Die Reinigungspflicht betrifft aber, soweit sie den Winterdienst einschließt, nach § 49 a Abs. 2 Satz 1 BbgStrG ausdrücklich nur Gehwege. Soweit Gehwege nicht vorhanden sind, gilt ein Grundstücksstreifen von 1,5 m entlang der Grundstückgrenze nur dann als Gehweg, wenn er in einer Fußgängerzone oder in einem verkehrsberuhigten Bereich liegt. Jenseits der angelegten Gehwege, der Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereiche sind die Gemeinden nach § 49 a Abs. 3 BbgStrG ausschließlich selbst und ohne Übertragungsmöglichkeit auf die Anlieger zum Winterdienst im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet. Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

    Die maßgeblichen Vorschriften des Brandenburgischen Straßengesetzes lauten:

    (1) Die Gemeinden haben alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Das gilt auch für Bundesstraßen. Art und Umfang der Reinigung richten sich nach den örtlichen Erfordernissen. Die ordnungsmäßige Pflicht zur Straßenreinigung geht der verkehrsmäßigen Reinigungspflicht vor.
    (2) Die Reinigungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 Straßenverkehrsordnung) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 Straßenverkehrsordnung) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von jeweils 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Der für den Straßenbau zuständige Minister kann durch Rechtsverordnung das Bestreuen von Gehwegen mit Stoffen verbieten, die geeignet sind, auf die menschliche Gesundheit oder den tierischen Körper nachteilig einzuwirken oder die Umwelt zu schädigen.
    3) Die Gemeinden haben im Übrigen die öffentlichen Straßen, einschließlich der Bundesstraßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.
    […]
    (5) Die Gemeinden sind berechtigt, durch Satzung
    1. Art und Umfang der Reinigung zu bestimmen und die Reinigung auf solche öffentlichen Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage auszudehnen, an die bebaute Grundstücke angrenzen,
    2. die Reinigungspflicht ganz oder teilweise den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen und
    3. die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes zu Benutzungsgebühren heranzuziehen. Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte. Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt. In der Satzung ist auf die Rechtsfolgen nach Nummer 2 oder 3 hinzuweisen.
    […]

  6. monika
    25. Dezember 2010 at 10:58

    Ich wohne nun schon 49 Jahre in Schulzendorf , aber so einen Winterdienst habe ich noch nicht erlebt. Damals fuhr man noch mit Holzschneepflug und Traktor,
    aber morgens war alles geräumt , da wurden keine Kreuzungen zugeschoben und es wurden auch die kleinen Strassen geräumt Heute im Zeitalter der Technik
    sieht es grausam aus. Wenn die Räumfahrzeuige einmal durch die Strassen rasen , denkt man sie veranstalten Wettfahrten , wer zuerst wieder zu Hause ist.

    Nichts gegen unseren Bauhof , da kann man nicht kritisieren

  7. Stefan Dziewinski
    24. Dezember 2010 at 23:25

    Heute fiel mir beim Befahren der Straßen in unserer Nachbargemeinde Eichwalde auf, wie relativ gut selbst Nebenstraßen und Gehwege professionell und maschinell vom Schnee beräumt wurden. Die Gemeinde erhebt dafür etwa 2,58€ je Meter Grundstück an der Straßenseite pro Jahr laut Satzung vom Anlieger. Dafür sind die Straßen und Gehwege weitestgehend passierbar, jedenfalls für winterliche Verhältnisse.
    Wenn das nun wirklich nur halb so teuer ist, wie meine oben beschriebenen Erfahrungen mit einem privaten Winterdienst und in der Gebühr auch noch die komplette Straßenreinigung während des übrigen Jahres dabei ist, warum lassen wir dann denn unsere Straßen nicht komplett durch die Gemeinde reinigen?
    Ist die mögliche Lösung wirklich so einfach, oder mache ich hier gerade eine „Milchmädchenrechnung auf“?
    Die Frage bleibt also: Was machen andere besser und wo können wir kopieren?
    Stefan Dziewinski

  8. damm astrid
    23. Dezember 2010 at 11:44

    Wir müssen sagen das der Winterdienst in schulzendorf sehr schlecht ist.
    Jedenfalls bei uns An der Aue ,ernst-thälmannstr. in richtung schule.Die einzigen die hier rund um die Uhr schnee schieben ist der Bauhof!
    Danke JUNGS:

    SGCellY

  9. Stefan Dziewinski
    23. Dezember 2010 at 00:17

    Auch ich finde, dass die Gemeindeverwaltung den Winterdienst etwas besser im Griff hat, als im letzten Jahr.
    Feuchte, also schneereiche Winter, stehen uns zukünftig vielleicht häufiger bevor.

    Grund genug für alle, über den Tellerrand zu schauen:
    Wie lösen das eigentlich Gemeinden, für die Schneehöhen über 50cm im Winter normal sind?
    Zum Beispiel unsere Partnergemeinden in Polen oder Tschechien?
    Oder wie die Gemeinden in Bayern oder dem Erzgebirge? Hier ist die Verwaltung gefragt.
    Ich erwarte, dass sie sich informiert und praktikable Lösungen auf unsere Gemeinde überträgt.

    Wie lässt es sich organisieren, dass auch die im Notfall wichtigen Hydranten für die Feuerwehr frei zugänglich sind?
    Speziell auch, wenn die Hydranten vor Grundstücken von auswärtigen Laubenpiepern oder vor brachliegenden Grundstücken von unbekannten Eigentümern liegen?
    Kontrolliert die Feuerwehr das?
    Braucht sie da Hilfe?

    Wie wollen wir mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam zur Räumpflicht der Anlieger umgehen? (MAZ vom 14.12.2010)
    Zwar ist das Urteil, welches eine Räumpflicht der Anlieger für Anliegerstraßen verneint, und nur für vorhandene Bürgersteige oder verkehrsberuhigte Zonen bejaht (welche es beide in Schulzendorf kaum gibt), für uns nicht unbedingt relevant, da es sich bei dem konkreten Fall um eine Privatstraße handelte, außerdem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
    Dennoch lässt sich eine Tendenz der Rechtsprechung ablesen:
    Die Gemeinden bekommen vermutlich mehr Verantwortung für die Schneeräumung auch auf Neben- und Anliegerstraßen.
    Bedeutet das nun mehr Kosten für die Anlieger, weil eventuell die Gemeinde in der Räumpflicht ist, oder können wir das nicht auch abschnittsweise selbst über Zusammenschlüsse von Anliegern und entsprechende private Vereinbarungen mit Räumdiensten lösen?
    Das halte ich für ein Thema, welches die Gemeindevertreter vorab (vor der Rechtskraft des Urteils, vor neuen Klagen und vor allem vor dem nächsten Winter) besprechen sollen!

    Ich hatte vor einigen Jahren mal für ein Jahr mit einem Hausmeisterservice aus Eichwalde die Räumung meiner etwa 14 Meter langen Straßenfront vereinbart.
    Die Kosten betrugen ca. 80,00 € für ein Jahr (nur Schneeräumung und Streudienst).
    Da die Winter hier in der Vergangenheit mehrfach nicht besonders schneereich waren, dachte ich, das kann ich auch selbst räumen und das Geld anderweitig ausgeben.
    Nach den jetzigen Schneefällen bin ich am Überlegen, mir wieder diese Firma zu holen. Zumal es wirklich gut funktionierte.

    Zur Thematik der zugeschobenen Kreuzungen: Ich habe den Eindruck, das bei Straßenkreuzungen, bei denen für alle Richtungen eine von der Gemeinde beauftragte Firma zuständig ist, die komplette Räumung der Kreuzung funktioniert (z.B. August-Bebel/Paarmannstr.).
    Das die Firmen andere Anliegerstraßen komplett zuschieben sehe ich teilweise auch.
    Hier müssen Änderungen stattfinden. Es ist nicht akzeptabel, dass Fußgänger (ja, die gibt es in Schulzendorf) nicht über die Straße kommen oder Anlieger an den Schneebergen verzweifeln.

    Für die Weihnachtstage sagen uns die Meteorologen ergiebige Schneefälle voraus.
    Ich bin in der glücklichen Lage, das Schneeschieben als Herausforderung sehen zu können. Das schaffe ich schon. Aber viele Schulzendorfer sehen den angekündigten Schneefällen mit Bangen entgegen.

    Allen Lesern ein besinnliches Weihnachtsfest wünscht

    Stefan Dziewinski

  10. Elke
    22. Dezember 2010 at 20:04

    Ich muss mich dazu leider auch äussern. Ich versuche jeden Tag mit dem Schlitten und auch zwei mal die Woche mit dem Fahrrad+Anhänger die Einfahrt Kölner Strasse- Freiliggratstrasse zu überqueren. Leider nur mit viel Schweiss und Muskelkraft der Schnee ist von den Auto’s so lohse gefahren das man kaum weg kommt. Weder in die eine Richtung noch in die andere Richtung. Es wurde zwar mal geschoben aber gebessert hat sich dadurch nichts. Ich finde es sehr gefährlich, wenn man auf der Freiliggratstrasse steht ein Auto kommt und ich selbst komme nicht weg.

  11. H.Koch
    22. Dezember 2010 at 18:53

    Mein Mann und ich schieben auch eine sogenannte Anliegerstraße. Eigentlich müßten wir das gar nicht tun. Wir sind 63 und 66 Jahre alt. Wir zeigen guten Willen und wollen ja auch einigermaßen die Straßen begehen. Warum zeigt der von der Gemeinde beauftragte Winterdienst keinen guten Willen und räumt Einfahrten und Kreuzungen, die er zuvor mit Schnee zugeschoben hat, frei?

  12. Erwin H.
    22. Dezember 2010 at 17:55

    Die Gemeinde muß ihren Auftraggeber klare Anweisungen geben. Wenn die Verwaltung dem Räumdienst die Weisung erteilt, dass eine Kreuzung komplett freizuschieben ist, dann werden die das auch tun. Offenbar gibt es solche Weisung nicht. Sonst würden sich die Schulzendorfer Bürger nicht beschweren.

  13. bingeladen
    22. Dezember 2010 at 14:48

    Ich schließe mich meiner Vorkommentatorin an. Im Wesentlichen klappt die Beräumung. Es ist besser als im vorigen Jahr. Und wenn man sich überlegt, dass die Bürger nicht einmal verpflichtet sind ihre Anliegerstraße zu beräumen, sie es jedoch freiwillig tun, dann ist das auch mal ein öffentliches Lob wert. Leider lese ich da auf der Gemeindeseite wieder einmal nichts!

    Bei mir in Neuschulzendorf werden die Kreuzungen von Anliegerstraßen und auch Einfarten einfach zu geschoben. Das finde ich nicht in Ordnung.

    Insofern finde ich die Begründung von Herrn Mücke sehr praktisch und absolut hilfreich :-( :-(
    Was heißt denn bitte schön wenn eine Gefahr vom Schnee aus geht. Ich liebe dieses Beamtendeutsch. Das hört sich ziemlich kompliziert an. Gibt es da eine Kommission die darüber entscheidet ob eine Gefahr besteht oder nicht. Ehe die dann tagt sind bereits zwei Menschen ausgerutscht und haben sich das Bein gebrochen. Das nenne ich Bürokratie!

  14. I. Hahn
    22. Dezember 2010 at 12:52

    Ja, der Winterdienst!

    ich kann auch nur bestätigen, daß die Räumung der Hauptverkehrstraßen gut klappt.

    Aber es ist ein grßes Ärgernis, daß die Einmündungen zu den Nebenstraßen
    nicht geräumt werden. Auch von den Nebenstraßen können “Verkehrgefährdungen” ausgehen.

    Aber der Bauhof kann ja nur das tun womit er beauftragt wird.
    Mindestens die Anlieger der Kölner Str. werden von der Gemeindeverwaltung nicht war genommen, hier liegt der Schnee sehr hoch in der Einmündung.

    Aber so ist es nun mal, wenn man nur stur nach den Regeln geht und die Belange der Bürger an 2. Stelle stehen. Wetter verhält sich aber nicht immer nach Regeln und Anweisungen.

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