Wettbewerbsverzerrung! Bürgerinitiativen greifen Bund wegen BER – Beihilfen an.

7. August 2015
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Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission hat Post von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte aus Würzburg bekommen.

von links: Christine Dorn (BVBB), Wolfgang Baumann und Franziska Heß von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte. (Foto mwBild/Archiv)

von links: Christine Dorn (BVBB), Wolfgang Baumann und Franziska Heß von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte. (Foto mwBild/Archiv)

Sie hat im Auftrag der Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) und des Bürgervereins Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) Beschwerde wegen der im Frühjahr 2015 durch die Bundesregierung bei der EU angemeldeten weiteren Beihilfen zu Gunsten des Flughafens Berlin-Brandenburg (FBB) in Höhe von 2,6 Mrd. EUR eingereicht.

 „Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei den neu angezeigten Zuwendungen an die FBB um staatliche Beihilfen die geeignet sind, den Wettbewerb zwischen den europäischen Flughäfen zu verzerren.“, erläutert Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Großflughäfen sollen nämlich grundsätzlich keine oder nur unter strengen Regeln staatliche Beihilfen erhalten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, es handele sich gar nicht nicht um Beihilfen, sondern um Zuschüsse „marktwirtschaftlich denkender Kapitalgeber“.

Ob diese Argumentation die europäischen Wettbewerbshüter überzeugt, obwohl die staatlichen Kapitalgeber möglicherweise keine Rendite von der FBB erhalten werden und die Rückzahlung der Darlehen fraglich ist, werden die kommenden Monate zeigen.

2 Responses to Wettbewerbsverzerrung! Bürgerinitiativen greifen Bund wegen BER – Beihilfen an.

  1. Ratlos
    8. August 2015 at 11:39

    Pressemitteilung RA Baumann: 07. August 2015
    Wettbewerbsverzerrung durch weitere Beihilfen für den Flughafen BER
    Berlin-Brandenburger Bürgerbündnisse legen Beschwerde bei der EU-Kommission ein
    Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte hat am 5.8.2015 im Auftrag der Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) und des Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) bei der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission eine Beschwerde wegen der im Frühjahr 2015 durch die Bundesregierung bei der EU angemeldeten weiteren Beihilfen zu Gunsten des Flughafens Berlin-Brandenburg in Höhe von 2,6 Mrd. EUR eingereicht. Die Beschwerde wird unterstützt von dem Aktionsbündnis “Für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg” (ABB) und dem Bündnis Südost.

    Bereits im Jahr 2009 genehmigte die EU-Kommission für den Bau des neuen Flughafen BER staatliche Beihilfen. Im Jahr 2012 wurde der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) weiteres Kapital in Höhe von 1,2 Mrd. € zugeführt. Im Frühjahr 2015 hat nun die BRD die Gewährung weiterer finanzieller Mittel in Höhe von 2,6 Mrd. € bei der Kommission angezeigt, wovon ein Teilbetrag bereits ausgezahlt wurde, um einen Fertigbau des Flughafens zu ermöglichen. 1,1 Mrd. EUR sollten für die Fertigstellung des Flughafens genutzt werden, während weitere 1,1 Mrd. € für Erweiterungsinvestitionen bereitgestellt werden sollten.

    Die weiteren Finanzhilfen in Höhe von 2,6 Mrd. € für den Flughafen BER sind nach Ansicht der FBI nicht mit dem europäischen Recht vereinbar. Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) erläutert die Bedenken:

    “Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei den neu angezeigten Zuwendungen an die FBB um staatliche Beihilfen im Sinne des Art. 107 AEUV, die geeignet sind, den Wettbewerb zwischen den europäischen Flughäfen zu verzerren. Den Leitlinien der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Flughäfen liegt der Gedanke zugrunde, dass Großflughäfen grundsätzlich keine bzw. nur unter engen Voraussetzungen Beihilfen zu gewähren sind. Uns ist kein europäischer Flughafen bekannt, der mit staatlichen Mitteln in einem Umfang gefördert würde, der den in den neuen Berliner Flughafen am Standort Schönefeld investierten Geldern vergleichbar wäre. Wir gehen deshalb davon aus, dass weitere staatliche Zuschüsse an die FBB geeignet sind, den Wettbewerb zu verfälschen.

    Besonders erstaunlich ist für uns, dass die BRD nach unseren Informationen in ihrer Notifizierung an die EU-Kommission den Standpunkt vertritt, die weiteren 2,6 Mrd. EUR an die FBB seien keine Beihilfen, da die Gesellschafter Bund, Berlin und Brandenburg mit der Gewährung der weiteren Zuschüsse wie ein “marktwirtschaftlich denkender Kapitalgeber” agieren würden. Nach den uns vorliegenden Gutachten namhafter Wirtschaftssachverständiger ist für den Fall des Berliner Flughafens damit zu rechnen, dass die staatlichen Kapitalgeber auf ihre Investitionen keine Rendite erhalten werden und die Rückzahlung gewährter Darlehen ebenfalls fraglich ist. Dass ein wirtschaftlich denkender Kapitalgeber unter diesen Voraussetzungen weitere 2,6 Mrd. EUR in den Flughafen BER investieren würde, erscheint unseren Mandanten und uns eher fernliegend. Gerade angesichts der neuen Passagierzahlprognosen sollte ernsthaft erwogen werden, mit den 2,6 Mrd. EUR einen Neubau eines Flughafens an einem wirklich auch für Erweiterungen geeigneten Standort zu realisieren.”

  2. Poly
    8. August 2015 at 10:26

    Der Beitrag von Frau Ruehle entspricht nicht den Tatsachen. Erneut verdreht Frau Rühle Informationen und Tatsachen und stellt eigene Überlegungen an, die Sie nicht belegen kann. Der Beitrag erhebt den Eindruck, dass staatliche Zuschüsse gerechtfertig sind, wenn man Geld zum Fenster raushauen kann. Das Anliegen der BI s wurde in dem schwachen Beitrag von Frau Ruehle nicht nur verwässert, sondern bewußt mit unwahren und erfundenden Gegendarstellungen gänzlich in Frage gestellt.

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