Wahlen: Nerlichs „routinemäßiges“ Muskelspiel ist gefährlich!

21. März 2024
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Wildaus Rathaus hat offenbar aus Furcht die Abteilung Attacke eröffnet. Furcht vor Kandidaten, die für das Bürgerbündnis Wildau (BBW) bei der Kommunalwahl antreten werden und bei Erfolg im Stadtrat ihre Kompetenz beweisen wollen. Anders kann der jüngste bürokratische Angriff von Bürgermeister Nerlich auf die Wählbarkeit eines Kandidaten des BBW nicht gewertet werden. Der heißt rein zufällig Frank Kerber.

Wildau

Im Brandenburger Kommunalwahlgesetz ist klar geregelt, wer einen Erst- oder Zweitwohnsitz in einer Gemeinde hat, darf dort kandidieren. Eine Einschränkung gibt es: Derjenige muss seinen Lebensmittelpunkt in der Kommune haben. Dass Kerber mit Wildau verwurzelt ist, dürfte unbestritten sein. Fast zwei Jahrzehnte hat er als Chef der WiWO die Entwicklung der Stadt maßgeblich vorangetrieben, mischt sich auch heute in die Stadtpolitik ein.

Kerber wohnte bislang in Zeuthen. Seit Ende Februar hat er seine Hauptwohnung in Wildau. Kerbers Vermieter erhielt Anfang März Post von Bürgermeister Nerlich. Bei einer „routinemäßigen Überprüfung“ von Zuzügen, wie es im Brief heißt, hat das Rathaus festgestellt, dass gar zweite Klingel und kein zusätzlicher Briefkasten angebracht gewesen war. Nichts deute auf einen Einzug von Kerber hin, so Nerlich. Was dem Stadtoberhaupt unterging: Weder Vermieter oder Mieter sind gesetzlich verpflichtet, Namensschilder an Klingel und Briefkästen anzubringen.

Nerlich in seiner Botschaft weiter: “Gerne überzeugen wir uns vor dem tatsächlichen Zuzug auch bei einem Vororttermin.“ Zu gut Deutsch, auf eine Untersuchung im Gebäude der Eigentümer wird abgezielt. Um Ermittlungen zur Existenz von Bett und Zahnbürste anzustellen?

Und schließlich ließ Nerlich in seinem Schreiben die Muskeln spielen. Wer Dritten eine Wohnanschrift zur Verfügung stellt, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist, begeht einen Rechtsbruch und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Kritiker und unbequeme Geister auf diese Art mundtot zu machen, ist nicht nur lächerlich, sondern gefährlich für die Demokratie.

21 Responses to Wahlen: Nerlichs „routinemäßiges“ Muskelspiel ist gefährlich!

  1. Fibramz
    23. März 2024 at 18:59

    Leute in Königs Wusterhausen hat dieses Thema die Politik nicht berührt. Also bleibt ruhig und geht wählen. Es gibt wieder Briefwahllokale auch das hatten wur in Königs Wusterhausen nicht.Ich muss nur lachen das die Spalter und Putschisten der KWer SVV jetzt auf friedlich
    machen. Ach ja die größte Opposition im Land wird vom Verfassungsschutz beobachtet.
    Unterstützer dieser demokratisch gewählten Partei sollten im Öffentlichen Dienst aussortiert werden. Wähkergruppen werden behindert in Ausübung ihrer politischen Arbeit. Im Besten Deutschland aller Zeiten ist vieles möglich,ob es sich dabei noch um Demokratie handelt ist fraglich.

  2. Insider
    22. März 2024 at 17:21

    @Irmgard: “Und worin genau besteht nun die Halbwahrheit?” Wenn Sie das nicht selbst erkennen, sind Sie in meinen Augen inkompetent.

  3. Enno von Essen
    22. März 2024 at 14:14

    Bei den ganzen Getöse hier bin ich sehr froh, dass ich meine Gewerbesteuer in Wildau zahle. Nachher wird das sonst als Keule benutzt.

  4. Irmgard
    22. März 2024 at 14:06

    @Insider: Und worin genau besteht nun die Halbwahrheit?

    Was mir gerade eben noch einfiel: Dass sich die Wahlbehörde nun darum kümmert, ob der Kandidat vielleicht mehr als einen Zweitwohnsitz hat, ist doch legitim. Damit versucht die Behörde doch nur, zu prüfen, ob die gesetzliche Vermutung, dass die Hauptwohnung in Zeuthen auch sein Wohnsitz im Sinne des Wahlgesetzes ist. Denn nur so kann geprüft werden, ob die gesetzliche Vermutung fehl geht, also er vielleicht doch in Wildau einen wahlrechtlichen Wohnsitz hat und er somit antreten kann. So kommt die Behörde ihrer Aufgabe nach, es ihm doch zu ermöglichen, anzutreten. Also: alles in Ordnung!

    Wenn diese Prüfung nun unterbliebe, und es stellt sich heraus, dass der Kandidat gar nicht hätte antreten wollen, wäre das doch ein erhebliches Problem bei der Wahl. Führt das denn nicht auch zur Anfechtbarkeit?

    Mir ist es lieber, die Prüfungen erfolgen zuverlässig vorab als später vor Gericht.

    Ich gratuliere allen, die sich in Zeiten des aufgeheizten bis überhitzten politischen Disputs zur Wahlstellen zu ihrer mutigen Entscheidung und wünsche uns allen einen fairen Wahlkampf – ohne Häme, Diffamierungen und persönliche Angriffe.

  5. Carsten Kröning
    22. März 2024 at 10:49

    @Imgard – Sie haben Recht ! Nur eins zum Nachdenken. Vor 5 Jahren gab es eine ähnliche Situation in KW. Nur da passte die Nase besser ins Gefüge und daher hat es niemanden interessiert.

    Wir regen uns über Dinge auf die es nicht Wert sind. Es geht um die Stadt Wildau und nicht um einzelne Personen.

    Der Eine klebt I Love Wildau Schildchen ans Auto und zahlt seine Gewerbesteuer in Schönefeld und stellt sich such zur Wahl. Der Andere, sowie ich auch, möchte sich in dem Ort engagieren der Ihm am Herzen liegt – ok oder ?

  6. Insider
    22. März 2024 at 09:56

    @Irmgard:Bitte lesen Sie mein Kommentar aufmerksam. Ich habe nicht geschrieben, dass Ihr Beitrag von der Wahrheit abweicht, sondern dass er Halbwahrheiten enthält (Halbwahrheit = Aussage, die zwar nicht falsch ist, aber einen Sachverhalt nicht vollständig offenlegt). Das ist ein Unterschied. Wenn der Inhalt Ihres Kommentars mit der Aufmerksamkeit geschrieben ist, mit der Sie meinen Kommentar wiedergeben, dann erklärt das Einiges. Eines möchte ich noch hinzufügen. Es hat ein Geschmäckle, dass ausgerechnet ein Kritiker der herrschenden politischen Mehrheit in Wildau solchen “Hüftschüssen” wie im Wilden Westen ausgesetzt ist.

  7. Irmgard
    22. März 2024 at 08:21

    @Insider: sie werden schon erklären müssen, wo das, was ich geschrieben habe, von der Wahrheit abweicht. Vielleicht passt Ihnen diese gesetzliche Regelung nicht, oder Die mögen mich, dass man das Vorgehen nicht schlimm findet, aber deswegen gleich die Stasikeule zu schwingen, ist das nicht in bisschen übertrieben?
    Die Wahlbehörde muss nun einmal aufklären, was hier Sache ist. Dazu befragt man die Betroffenen. Und damit das Rechtssicherheit ist, macht man das schriftlich. Alles einwandfrei.

  8. Carsten Kröning
    22. März 2024 at 08:17

    Fr. Fuchs – Danke das ich Ihr Held sein darf.

    Und ja, die Bürger werden es entscheiden und diesem demokratischen Akt sollten man dann auch akzeptieren.

    Sie können ja ein Kreuz bei mir machen und eins bei dem anderen Held. Das dritte geben sich dann selbst.

    Schönes WE und kommen Sie am Samstag zum Eier bemalen, wird bestimmt lustig.

  9. Insider
    22. März 2024 at 08:08

    @Irmgard: Sie verbreiten Halbwahrheiten! Und wenn Sie Hinterherschleichen, Auflauern, Wohnungskontrolle, Drohung und Observation als in Ordnung darstellen, dann erinnert mich das an Praktiken, die ich aus Büchern über das Wirken von Genossen Mielke, der angeblich alle Menschen liebte, kenne. Von anständigen Verantwortlichen erwarte ich ein professionelles Herangehen in so einem Fall. Nämlich das man zum Telefonhörer greift und die Betreffenden zu einem Gespräch einlädt.

  10. Irmgard
    22. März 2024 at 07:06

    Es kommt einzig und allein auf den melderechtlichen Wohnsitz an.
    § 8 BbgKWahlG bestimmt, dass man in dem Gebiet der Gemeinde, in der man antritt, seinen Wohnsitz haben muss (§ 8 S. 1 Nr. 3 lit. a i.V.m. § 3 Abs. 3 BbgKwahlG. Sollte jemand mehrere Wohnsitze haben, gilt
    Die gesetzliche Vermutung, dass der ständige Wohnsitz bei der Hauptwohnung ist (§ 8 S. 2 BbgKWahlG).
    Auf den gewöhnlichen Aufenthalt kommt es nur an, wenn man keine Wohnung im Bundesgebiet hat (§ 8 S. 1 Nr. 3 lit. b BbgKwahlG). Auf den Lebensmittelpunkt kommt es laut Gesetzes Text nicht an.
    Daher scheint das Vorgehen der Wahlbehörde hier rechtlich in Ordnung. – Viel Krach um nichts.

    Man stelle sich mal vor, dieses würde nicht geprüft, und jemand, dem dieses Medium nicht zugeneigt ist, würde gewählt werden. Da wäre die Aufregung aber groß….

  11. Cornelia Tamara Fuchs
    22. März 2024 at 06:46

    @BGM Da verwechseln Sie mich. Ich habe nur einen Lebensmittelpunkt und auch nur einen Wohnsitz.

  12. Schwarzer Peter
    21. März 2024 at 22:58

    Herr Puhle, sie haben ein schlechtes Gedächtnis. Einen bedeutentenden Fakt lassen Sie im Fall Anlauf weg. Herr Kerber hat seinen Lenbensmittelpunkt in Wildau. Frau Anlauf hatte ihn in Schulzendorf nicht und hatte damit die Vorrausetzung für ihre Wählbarkeit nicht erfüllt. Sie als damaliger Funktionär vom Bürgerbündnis wußten das und haben diesen Rechtsbruch trotzdem unterstützt. Wie viel Frau Anlauf an Schulzendorf lag, hat sie Monate nach ihrer Wahl bewiesen, als sie sich aus dem Staub machte. Soviel zu den Machenschaften des Bürgerbündnisses und Tatsachen!

  13. DerBürgerMeister
    21. März 2024 at 21:07

    @ Frau Fuchs ? – das Wahlrecht ist eindeutig undd das braucht nicht interpretiert zu werden, sie haben doch auch nicht nur einen Wohnsitz und wissen, wovon ich rede ??

  14. Cornelia Tamara Fuchs
    21. März 2024 at 19:49

    BGM: Konzentrieren Sie sich doch auf die zwei Helden, die sich in Wildau anmelden um gewählt werden zu können. Ich behaupte frech, die wohnen hier gar nicht. Schauen wir mal, was der Wähler dazu sagt.

  15. DerBürgerMeister
    21. März 2024 at 19:02

    @ Frau Fuchs: ihr Agieren wird für den Wahlkampf sicherlich auch nochmal öffentlich an Bedeutung gewinnen! Es wird spannend in den nächsten 12 Wochen ?

  16. Petra
    Petra
    21. März 2024 at 18:47

    Will Herr Nerlich jetz unseren Verwalter toppen?

  17. DerBürgerMeister
    21. März 2024 at 18:45

    Ganze 18 Monate hat es gedauert den Wildauer Bürgermeister auf Linie zu bringen. Das Parteibuch quasi fast in der Tasche! Ein polizeilich angemeldeter Wohnsitz ersten oder zweiten Grades ist der Maßstab! Das ist die rechtliche Bedingung! Kein Mensch schreibt, wie dieser konkret ausgestaltet werden soll. Meine Empfehlung für die Gladiatoren im Ring: Mediale und juristische Mittel im Gleichklang nutzen! Die Öffentlichkeit wird mit dem richtigen Kreuz antworten!

  18. Cornelia Tamara Fuchs
    21. März 2024 at 15:15

    Dem Frank muss so die Muffe gehen, dass das Ufer endgültig beerdigt wird, dass er jetzt selbst in die Politik will. Eben war es übrigens noch die Nebenwohnung, jetzt die Hauptwohnung.


    Lieber User Cornelia Tamara Fuchs, ja, uns ist da ein Fehler unterlaufen. Als uns das auffiel, haben wir ihn umgehend korrigiert.

    Sabrina Rühle
    Redaktion

  19. Carsten Kröning
    21. März 2024 at 14:47

    Die Bürgermeister aus Eichwalde,Wildau und KW haben öffentlich zu einem fairen Wahlkampf aufgerufen.!
    Agieren Sie auch so ? Bekannt ist das Referenten, die auf einer öffentlichen Veranstaltung des Bürgerbündnis auftreten wollten, absagen weil Sie unter Druck gesetzt wurden.
    Eine Partei hat dies sehr forciert. Das ist also dann der faire Wahlkampf. In KW gab es sogar eine schriftliche Vereinbarung.
    Bin gespannt wie das weitergeht.

  20. Bernd Puhle
    21. März 2024 at 14:04

    Dieses Verhalten von Herrn Nerlich dürfte dem Schulzendorfer nicht ganz unbekannt sein. Ich kann mich genau erinnern, wie der Schulzendorfer 2014, bei der Kandidatur von Frau Anlauf für die Gemeindevertretung in Schulzendorf, spioniert und dagegen polemisiert hat.

  21. Schmidt
    21. März 2024 at 13:21

    langsam wird es ein bisschen sehr offensichtlich beziehungsweise wird der werte herr bürgermeister nerlich langsam aber sicher immer mehr zur eigenen karikatur. wenn er schon seinen persönlichen feldzug gegen das bürgerbündnis im allgemeinen und vor allem – wieder einmal – frank kerber im speziellen führt sollte er in der öffenlichkeit wenigstens mal dazu stehen!

    auf den genannten wegen ist es allerdings alles andere als subtil. ist da noch böses blut aus der vergangenheit von dem niemand weiß oder bekommt nerlich wieder mal von scheiner und seiner schar eingeflüstert wen er angreifen und einschühctern soll?!

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