Wärmepumpen-Aktion: Wer profitiert von kommunaler Werbung?

28. Oktober 2026
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Sechs Kommunen werben für eine gemeinsame Wärmepumpen-Beschaffung. Das soll Hausbesitzern günstigere Preise bringen. Doch die Auswahl der Installationsbetriebe wirft Fragen nach Transparenz und fairem Wettbewerb auf.

Wärmepumpen gemeinsam günstiger beschaffen und den Aufwand für Hausbesitzer reduzieren: Mit diesem Versprechen wirbt die Gemeinde Schulzendorf auf ihrer Internetseite für eine Bündelungsaktion, an der auch Eichwalde, Zeuthen, Wildau, Schönefeld und Blankenfelde-Mahlow beteiligt sind. Bei einer Informationsveranstaltung am 4. November in Zeuthen stellen die Verbraucherzentrale Brandenburg ihre Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten sowie die ShiftUp GmbH das Modell vor.

Symbolbild

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Das Prinzip: Die Nachfrage interessierter Haushalte wird gebündelt. Anschließend werden Fachbetriebe anhand festgelegter Kriterien ausgewählt. Laut der Internetseite von ShiftUp können sich Unternehmen grundsätzlich bewerben; ihre Angebote werden mithilfe einer Bewertungsmatrix verglichen.

Doch wer entscheidet, welche Handwerker Zugang zu den potenziellen Kunden erhalten?

Für ausgewählte Betriebe kann die Aktion einen erheblichen Vorteil bedeuten: Sie profitieren von gebündelten Aufträgen.  Andere Fachbetriebe könnten dagegen leer ausgehen. ShiftUp selbst beschreibt die kommunale Unterstützung als Wettbewerbsvorteil für teilnehmende Unternehmen.

Damit stellt sich auch eine Frage an die beteiligten Gemeinden: Warum unterstützen sie gerade dieses private Modell? Wurden Alternativen geprüft? Sind die Auswahlkriterien transparent, und haben alle geeigneten regionalen Betriebe eine faire Chance?

Auch die Finanzierung der Aktion ist bislang nicht vollständig geklärt. ShiftUp erklärt, die Unterstützung von Kommunen und Initiativen sei kostenlos. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, wie die konkrete Aktion finanziert wird oder ob wirtschaftliche Vereinbarungen mit den ausgewählten Fachbetrieben bestehen.

Ein Rechtsverstoß ist damit nicht nachgewiesen. Eine private Sammelbeschaffung ist nicht automatisch wettbewerbswidrig oder vergabepflichtig. Entscheidend sind die tatsächlichen Vereinbarungen, die Rolle der Gemeinden und die Fairness des Auswahlverfahrens.

Günstigere Wärmepumpen sind ein sinnvolles Ziel. Doch die Gemeinden sollten offenlegen, nach welchen Regeln die Fachbetriebe ausgewählt werden und wie sie eine ungerechtfertigte Bevorzugung einzelner Unternehmen verhindern. Denn kommunale Werbung ist mehr als bloße Information: Sie kann Vertrauen schaffen und wirtschaftliche Chancen verteilen.

Der Schulzendorfer bleibt dran.

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