VG Potsdam: Grundstückskosten kein Bestandteil der Elternbeiträge

7. April 2019
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Der Schulzendorfer hatte im März darüber berichtet, die Potsdamer Neusten Nachrichten (PNN) haben weitere Details im Streit über die Berechnung von Kitabeiträgen vor dem Verwaltungsgericht Potsdam veröffentlicht.

Eltern aus Kremmen zogen vor Gericht, weil die Kommune Grundstückskosten in die Beitragskalkulation einrechnete und sie auf die Eltern umlegte. Zu einem Urteil kam es in dem Fall nicht, da die Parteien einen Vergleich schlossen. In der Niederschrift des Verfahrens teilte das Gericht mit, dass Grundstückskosten nicht in die Kalkulation von Kita Elternbeiträge einfließen dürfen.

Wegen vieler Unklarheiten wurde die Kita Satzung bislang nicht verabschiedet.

Wegen vieler Unklarheiten wurde die Kita Satzung bislang nicht verabschiedet.

Eltern und der Landeselternrat Brandenburg fühlen sich mit dieser Sicht in ihrer Auffassung bestätigt. Während Kommunen die Novellierung des Kitagesetzes und klare Regelungen zur Berechnung der Elternbeiträge fordern, halten Eltern und ihre Vertretungen das Gesetz für eindeutig. Die Einbeziehung von Grundstückskosten in die Kitabeiträge ist unzulässig. Kommunen müssen bestehendes Landesrecht nur umsetzen.

Auch der Entwurf der Schulzendorfer Kita Stzung sieht die Umlegung von Grundstückskosten auf Eltern vor. Nur die CDU hatte dagegen ihre Bedenken geäußert. Ihr Vorschlag, dazu einen unabhängigen Sachverständigen anzuhören, wurde mit den Stimmen von Bürgerbündnis, Linken und SPD abgelehnt.

Im jüngsten Sozialausschuss rief Winnifred Tauche, Fraktionschefin der Linken, Abgeordnete unter Hinweis auf ein Schreiben aus dem Bildungsministerium auf, Zweifel an der Korrektheit des vorliegenden Satzungsentwurfes zu begraben. Die gesamte Kalkulation sei „nicht unrechtens“, schlußfolgerte schließlich Tauche.

Zu einem völlig anderen Ergebnis kam Ende 2018 der anerkannte Brandenburger Kita Experte Jens M. Schröder. In einer Vergleichsrechnung ermittelte er, dass in der Rathaus Kalkulation Höchstbeiträge die Platzkosten übersteigen, was rechtswidrig ist.

(Mit Material von PNN)

One Response to VG Potsdam: Grundstückskosten kein Bestandteil der Elternbeiträge

  1. Altanschließer
    8. April 2019 at 19:16

    Wie sehr man sich auf Antworten aus Potsdam verlassen kann, das hat man im Fall MAWV gesehen.

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