Potsdam – Im Land Brandenburg sind in diesem Jahr zwischen 1. Januar und 30. September insgesamt 212 neue Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen eingegangen. Damit haben sich im Jahr 2014 im Land Brandenburg so viele Menschen wie noch nie selbst angezeigt, im Zusammenhang mit Kapitalanlagen Steuern hinterzogen zu haben.
Ab 1. Januar 2015 gilt das verschärfte Recht bei Selbstanzeigen. Insofern dürfte die starken Zunahme der Zahl der Selbstanzeigen den Eindruck verstärken, dass bei einigen Betroffenen Torschlusspanik ausgebrochen ist.
„Insofern sehe ich mich in unserer Forderung nach Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige, auch wenn wir uns damit noch nicht durchsetzen konnten, bestätigt. Die Verschärfung der Möglichkeiten, sich strafbefreiend selbst anzeigen zu können, war dennoch ein richtiger Schritt, um dem Steuerbetrug nunmehr wirksamer nachgehen zu können.“, so Finanzminister Görke.
Der Bereich der Steuerfahndung innerhalb der Finanzverwaltung wird künftig personell gestärkt. Dazu dient unter anderem auch die beachtliche Anhebung der Ausbildungszahlen für die Finanzämter auf derzeit 76 Auszubildende und Studierende.
Bund und Länder haben vereinbart, dass es ab Januar 2015 für geständige Steuerbetrüger deutlich teurer wird, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. So sinkt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro.
Künftig muss zudem für einen Hinterziehungsbetrag von 25.000 bis 100.000 Euro ein Strafzuschlag von zehn Prozent gezahlt werden, um in den Genuss der Strafverschonung zu kommen. Ab 100.000 Euro erhöht sich dieser auf 15 Prozent und ab 1.000.000 Euro Hinterziehungssumme werden 20 Prozent Strafzuschlag fällig. Der heute gültige Zuschlag fünf Prozent wird damit deutlich erhöht.
Von 2010 bis 30.09.2014 gingen insgesamt im Land Brandenburg 430 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein. Dadurch wurden bislang Steuermehreinnahmen rund 9,7 Millionen Euro kassenwirksam eingenommen.
Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen im Land Brandenburg
Zeitraum | Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen | Kassenwirksame Steuereinnahmen nur aus den Selbstanzeigen der Kapitalanleger |
2010 | 67 | |
2011 | 21 | |
2012 | 16 | |
2013 | 114 | |
Gesamt seit 2010 bis zum 31.12.2013 |
218 | 4.180.828 Euro |
1.Quartal 2014 | 97 | |
2.Quartal 2014 | 45 | |
3.Quartal 2014 | 70 | |
Gesamt seit 2010 bis zum 30.06.2014 |
430 | 9.764.340 Euro |
Leute- Leistungsträger – die keine Steuern nach Auffassung der Behörde ! bezahlen werden, bestaft- Leute die unsere Steuern verschleudern- keine Leistungsträger – lachen noch dabei, wenn sie wieder Mist gebaut haben und dafür noch eine Abfindung bekommen. Rechtsstaat existiert wie Sozialismus nur in Geschichtsbüchern.