Täuscht Bürgermeister Mücke die Öffentlichkeit?

26. März 2016
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Investor Gerhard Köhne hat 2015 mit seiner Firma SD Schulzendorf Verkaufsflächen im Ortszentrum errichtet. Im Städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Schulzendorf hat er sich darüber hinaus verpflichtet, vom Ortszentrum aus, entlang der Ernst – Thälmann – Straße in Richtung Brücke Selchower Flutgraben, einen Geh – und Radweg zu errichten.

Die Deutung des Städtebaulichen Vertrages mit Investor Köhne durch Bürgermeister Mücke wirft Fragen auf. (Bildmontage: mwBild)

Die Deutung des Städtebaulichen Vertrages mit Investor Köhne durch Bürgermeister Mücke wirft Fragen auf. (Bildmontage: mwBild)

Nach Paragraph 9 des Städtebaulichen Vertrages hat die Fertigstellung des Weges „spätestens bis zur Aufnahme der ersten Einzelhandelsnutzung zu erfolgen.“ Heißt im Klartext: Köhne hätte bis Dezember 2015 den Weg bauen müssen – doch Fehlanzeige.

Erst vor einigen Tagen begann der Investor mit dem Fällen der Bäume die vereinbarte Leistung. Eine klare Vertragsverletzung, auf die im vergangenen Jahr bereits der Gemeinderat aufmerksam machte. Wie üblich bei einem Vertragsbruch, wurde die Geltendmachung einer Vertragsstrafe zur Sprache gebracht.

Doch Bürgermeister Mücke sieht das völlig anders. „Die Leistung Errichtung des Gehweges wurde vom Vorhabenträger begonnen. Eine Vertragsverletzung liegt nicht vor.“, erklärt Mücke auf Anfrage. Eine merkwürdige Sicht auf die Dinge durch den Bürgermeister. Das wirft die Frage auf, weshalb er den Vertragsbruch nicht sehen will.

8 Responses to Täuscht Bürgermeister Mücke die Öffentlichkeit?

  1. Peter
    28. März 2016 at 10:42

    das ist doch überhaupt nicht wichtig – es ist doch ein Gehweg auf der anderen Straßenseite vorhanden

  2. Zeuthener
    26. März 2016 at 19:01

    Ich finde keine Worte.

  3. Peter Schultze
    26. März 2016 at 13:34

    Eine Gemeinde sollte grundsätzlich nicht zum Handlanger gieriger Unternehmer werden, sondern die Interessen ihrer Bewohner vertreten. Und wenn ich nicht pünktlich fertig baue, dann gibt es eine Strafe. Wenn ich schwarz S – Bahn fahre, muss ich auch zahlen. Wenn Herr Mücke den Verstoß nicht erkennt, dann scheint das Bürgermeisteramt für ihn zu kompliziert zu sein. Dann sollte er Konsequenzen ziehen und denen sein Amt überlassen, die es erfüllen können.

  4. BingeLaden
    26. März 2016 at 11:03

    Karo, ein guter Hinweis, das werden wir mal beobachten. Wenn es keine Reaktion auf den Vertragsverstoß gibt, dann wird der Bürgermeister erklären müssen, warum Herr Köhne Privilegien genießt. Die Gefahr, den Investor zu verschrecken, sehe ich nicht. Er weiss, was er an Schulzendorf hat. Außerdem winken die nächsten Projekte.

  5. Karo
    26. März 2016 at 10:22

    Hoffentlich sind bis 30.03. alle Bäume gefällt oder gibt es auch dafür wieder eine Ausnahmegenehmigung bzw. werden alle Augen zugedrückt?

  6. Kommissar Jules
    26. März 2016 at 09:21

    Oberstaatsanwalt Winter aus Neuruppin sollte mal ein Blick auf die Vorgänge werfen.

  7. Ulli
    26. März 2016 at 08:06

    Herr Mücke glaubt wohl wirklich, daß wir alle bescheuert sind. Für den Terminverzug ist natürlich eine Strafe anzusetzen, egal wie die aussieht. Soll er für die Kinder etwas kostenlos bauen. Oder will Mücke etwa die Strafe vereiteln?

  8. Bernd Behrendt
    26. März 2016 at 07:43

    wenn es sich lohnt muss man sowas doch nicht sehen

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