Studierende und Schüler zahlen als Ferienjobber oft zu viel Lohnsteuer.

16. Juli 2012
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Studentinnen und Studenten, die nur in den Semesterferien für einen Arbeitgeber tätig sind und damit nicht das gesamte Jahr einer Tätigkeit nachgehen, zahlen regelmäßig zu viel Lohnsteuer. Darauf hat zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit an vielen Brandenburger Hochschulen das Ministerium der Finanzen hingewiesen. Das Gleiche gelte häufig für Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise nur in den Sommerferien arbeiten.

Bei Studenten ein beliebter Job: Kellnern in Restaurants. (Foto: Wolff)

Der Grund für die zu viel gezahlte Lohnsteuer sei, dass bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung stets, das heißt auch bei Studenten oder Schülern unterstellt werde, dass im gesamten Kalenderjahr ein gleich hohes Einkommen erzielt wird. Da dies etwa bei einem Ferienjob nicht der Fall sei, führe der vom Arbeitgeber durchgeführte Lohnsteuerabzug für einen Monat – auf das Kalenderjahr bezogen – zu einem zu hohen Abzug.

Um Studierende und Schüler auf diesen Sachverhalt und Wissenswertes rund um die Besteuerung von Ferienjobs hinzuweisen, hat das brandenburgische Finanzministerium zu Beginn der Semesterferien eine ausführliche Steuerinformation zum Thema auf der eigenen Internetseite und den Onlineauftritten aller Finanzämter in Brandenburg veröffentlicht. Hier erfahren Studierende und Schüler auch, wie sie zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerhalten können.

In vielen Fällen erhalten Studentinnen und Studenten oder Schülerinnen und Schüler oft sogar die gesamte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Das ist bei der Steuerklasse I im Jahr 2012 zum Beispiel dann der Fall, wenn die gesamten Einkünfte im Jahr nicht höher als rund 10.281 Euro liegen werden. Das ausführliche Serviceangebot informiert auch über die Neuregelung, wonach ab 2012 die bisherige Einkünfte- und Bezüge Grenze von 8.004 Euro als Anspruchsvoraussetzung zur Berücksichtigung volljähriger Kinder abgeschafft worden ist. Damit haben (Ferien-)Jobs von Studierenden und Schülern keine Auswirkungen mehr für die Eltern etwa hinsichtlich Kindergeld oder Freibeträgen für Kinder.

Die Steuertipps für Studierende und Schüler zu (Ferien-)Jobs stehen sowohl auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen als auch auf den Internetauftritten der Finanzämter in Brandenburg kostenlos zur Verfügung.

Ministeriums der Finanzen: www.mdf.brandenburg.de -> Steuern -> Steuerinformationen -> aufgeführt unter: Schüler/innen und Studenten/innen

Finanzämter in Brandenburg: www.finanzamt.brandenburg.de -> Steuerinformationen -> aufgeführt unter: Schüler/innen und Studenten/innen

 

 

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