Straßenausbau: Darum wurde die Beitragssatzung rückwirkend geändert

22. Dezember 2015
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Wieder einmal sorgte das 16 Kilometer Straßenausbauprojekt für Diskussionen im Gemeinderat. Worum ging es?

Ausbaubeiträge von Anliegern konnten bis vor kurzem nur dann erhoben werden, wenn eine neu gebaute Straße fertiggestellt war. Zudem mussten sich Flächen, die zur Straße gehören, im Eigentum der Gemeinde befinden.

Bauchef Jörg Sonntag plädierte für eine rückwirkende Satzungsänderung. So soll die Gleichbehandlung aller Anrainer sichergestellt werden. (Foto: mwBild)

Bauchef Jörg Sonntag plädierte für eine rückwirkende Satzungsänderung. So soll die Gleichbehandlung aller Anrainer sichergestellt werden. (Foto: mwBild)

Bürgermeister Mücke hat unlängst dem Gemeinderat vorgeschlagen, dieses wesentliche Fertigstellungsmerkmal aus der bestehenden Erschließungsbeitragssatzung zu streichen. Grund dafür sind Probleme beim Erwerb von öffentlichem Straßenland durch die Gemeinde.

„Die Vorfälle, dass sich neuerdings Eigentümer wehren, Straßenland an die Gemeinde zu verkaufen, sind so gehäuft aufgetreten, dass Beiträge nicht ordnungsgemäß erhoben werden können.“, erläuterte Mücke seinen Vorstoß.

Mehrere Anrainer begründen ihr fehlendes Verkaufsinteresse mit dem geringen Preis für öffentliches Straßenland, der lediglich etwas über einen Euro pro Quadratmeter liegt. Einen höheren Wert darf die Gemeinde aus rechtlichen Gründen nicht zahlen, hält Jörg Sonntag dagegen.

Der Bauchef warb dafür, die Satzung rückwirkend zum 1. Mai 2015 in Kraft treten zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt lag die Schlussrechnung für das gesamte 16 Kilometer Straßenbauprojekt vor. Alle Grundstückseigentümer könnten so mit Beitragsbescheiden gleich behandelt werden. Denn träte die Satzungsänderung erst im Laufe des kommenden Jahres in Kraft, müssten bis dahin die Kosten für den Grunderwerb in die Beitragsberechnung eingerechnet und auf alle Anlieger verteilt werden. In den Augen von Jörg Sonntag wäre das eine Ungleichbehandlung.

Zehn Gemeindevertreter votierten für die rückwirkende Satzungsänderung, fünf waren dagegen.

2 Responses to Straßenausbau: Darum wurde die Beitragssatzung rückwirkend geändert

  1. Nobody
    22. Dezember 2015 at 20:03

    Aha, neuerdings wehren sich Eigentümer ihre Grundstücke an die Gemeinde zu verschenken. Das war also früher anders?

    Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

    Außerdem ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie man eine Straße auf Privatland einfach so bauen kann. Aber in der “kleinen DDR” scheint ja vieles möglich zu sein.

  2. Bürger Zweiter Klasse
    22. Dezember 2015 at 19:03

    na dann können die Vorflächen, die jetzt in der diskussion sind, auch vom Anwohner für 1€ von der Gemeinde abgekauft werden.

    ich hoff nur das die Anwohner des neuen rad/ fußwegs nicht zu sehr in die tasche greifen müssen und die Fördergelder abgezogen werden

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