Die Schulzendorfer Bauverwaltung kommt aus den Negativschlagzeilen einfach nicht raus. Einen ziemlich dicken Patzer erlaubten sich die Fachleute des Amtes. Sie gingen bislang davon aus, dass der im Gang befindliche 16 Kilometer Straßenausbau auf der Grundlage der Straßenausbausatzung erfolgt. Doch das ist ein fataler Irrtum. Seit 2007, als das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine höchst richterliche Entscheidung traf, unterliegt der Ausbau von Sandstraßen dem Erschließungsbeitragsrecht. Nach dem jetzigen Stand der Schulzendorfer Erschließungssatzung werden Anwohner mit 90 Prozent an den entstehenden Kosten beteiligt, die Gemeinde trägt die übrigen 10 Prozent!
Nun soll im Eilverfahren diese Satzung auf die 75/25 Prozentregelung geändert werden.
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Was sind denn bitte schön das für “Fachleute”, die nicht wissen welche Satzung zutrifft. Das müssen die Damen, die viel Geld verdienen doch wissen.