Sonnenrollos für das Seniorenheim: Bauunternehmer will klagen – Bernd Puhle rügt fehlende Ausschreibung!

1. Februar 2013
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Seit mehreren Jahren schwelt ein Streit zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Bauunternehmen, der Fischer Bau GmbH, die das Seniorenheim errichtet hat. Im März 2008 wurde das Alten Domizil in Betrieb genommen. Allerdings verweigerte die Gemeinde damals die Schlussabnahme  wegen wesentlicher Mängel.

Seniorenheim Wilhelm Busch: Bernd Puhle bemängelt, dass die Verwaltung keine Ausschreibung für die Rollos durchgeführt hat. (Foto: Wolff)

Nach Auffassung der Bauverwaltung sind 29 Unzulänglichkeiten am Objekt vorhanden.

Außerdem rügen die Baufachleute der Verwaltung, dass Sonnenschutzanlagen im Wert von rund 50.000 Euro nicht angebracht wurden.

Wegen der Mängel und der nicht erfolgten Abnahme gibt die Gemeinde die Schlusszahlung von rund 48.000 Euro nicht frei.

Vereinbarung soll  null und nichtig sein

Der Ärger geht nun in eine neue Runde. Das Bauunternehmen will vor Gericht die Zahlung erwirken und beruft sich auf eine Vereinbarung vom 12.09.2009 mit dem früheren Bürgermeister, Dr. Herbert Burmeister.

Dr. Burmeister sicherte in der Vereinbarung zu, dass die Abnahme und die Geldfreigabe erfolgen würde, wenn verschiedene Pflasterarbeiten an Weg- und Sitzflächen erledigt sind und der Nachweis erbracht ist, dass die Flucht – und Rettungswege den geltenden Regeln entsprechen. Diese Bedingungen hat das Bauunternehmen seiner Ansicht nach erfüllt. Trotzdem lehnt Bürgermeister Mücke die Pfandfreigabe ab.

Schulzendorfs Gemeindeoberhaupt will in dem sich abzeichnenden Rechtsstreit die Vereinbarung seines Amtsvorgängers für null und nichtig erklären. Dr. Burmeister hätte die Übereinkunft allein gar nicht unterzeichnen dürfen, lautet Mückes Argument.

Betreiber ist für die Sonnenrollos zuständig

Den Vorwurf der fehlenden Sonnenrollos weist der Geschäftsführer des Bauunternehmens, Eckhard Fischer unter Hinweis auf den Bauvertrag zurück. Dem liegt eine sogenannte Schnittstellenliste bei.  In ihr ist definiert, wer wofür verantwortlich zeichnet.

Aus der Listenposition 338 geht hervor, dass der Betreiber für die Beschaffung der Sonnenrollos verantwortlich ist.” Die Sonnenrollos gehören nicht zu unserem Leistungsumfang”, beteuert der Firmenchef. Dem Schulzendorfer liegt ein Auszug aus diesem Dokument vor.

Da die fehlenden Sonnenschutzanlagen Bestandteil des Untermietvertrages zwischen der Gemeinde Schulzendorf und der Volkssolidarität – Bürgerhilfe gemeinnützige GmbH sind fürchtete Bürgermeister Mücke um die Kürzung der Miete. Deshalb bewilligten die Gemeindevertreter im vergangenen Jahr maximal 50.000 Euro für die Anschaffung der Rollos.

Chef des BürgerBündnisses moniert fehlende Ausschreibung

Weil die Volkssolidarität zusätzlich auch einen Insektenschutz einbauen lassen möchte wurde die Übereinkunft geschlossen, dass nicht die Gemeinde sondern ihr Untermieter den Auftrag auslöst und abwickelt. Die Gemeinde Schulzendorf übernimmt dabei ausschließlich die Kosten für die Rollos.

Bernd Puhle vom BürgerBündnis freier Wähler sieht diese Verfahrensweise äußerst kritisch. “Das ist nicht der richtige Verfahrensweg. Anstelle einer eigenen Ausschreibung wird dem Mieter faktisch ein Blankoscheck ausgestellt.” bemängelt der Fraktionsvorsitzende.

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4 Responses to Sonnenrollos für das Seniorenheim: Bauunternehmer will klagen – Bernd Puhle rügt fehlende Ausschreibung!

  1. Julien: Sapere aude!
    4. Februar 2013 at 23:46

    Verstehe ich nicht, Herr Wolff schreibt doch, dass der Betreiber für diese Rollos zuständig ist. Warum sind diese dann nicht bereits angebracht? Das steht auch in dem Link drin. Warum muss dann das Amt diese bezahlen?

  2. Dietmar Kunze
    2. Februar 2013 at 09:59

    Ich weiß nicht warum derartige Pannen immer wieder an kommunalen Bauprojekten vorkommen, BER und Stuttg. 21 im Großen, Seniorenheim,Löwenzahn, Hollerbusch im Kleinen. Das Seniorenheim wurde 2008 in Nutzung genommen und so schlecht sieht alles ja nun nicht aus und bis heute nicht abgenommen. Das gibt es normalerweise gar nicht!

    Wenn die Gemeinde zur Montage der Rollos verpflichtet ist, dann muß sie auch eine Ausschreibung machen, sich Angebote einholen und alles realisieren. Sie darf das gar nicht in andere Hände geben nach dem Motto, na macht mal.

    Als Hauseigentümer gebe ich doch auch nicht den Mietern einen Freifahrtschein und sage macht mal und bringt mir dann die Rechnung. Ich habe Zweifel ob die Mitarbeiterinnen des Bauamtes tatsächlich “Baufachleute” sind. Die Vereinbarung von Herrn Burmeister ist doch eindeutig. Entweder sind die Dinge abgearbeitet und in Ordnung oder nicht. Ich verstehe die Kompliziertheit nicht.

  3. Ratlos
    1. Februar 2013 at 09:38

    Die höchste Form der Abnahme ist die Inbetriebnahme.

    Sollte die Erhöhung der Grundsteuer auch deshalb erhoben werden, weil dieses Sonnenabwehrhilfe mal wieder vergessen wurde ?

    Nach einem Bebauungsplan war dieser Standort für die Errichtung des Rathauses vorgesehen. Zu dieser Zeit gab es aber noch solide Arbeit, auch bei öffentlich gewollten Objekten.

    Also versteht man in Schulzendorf bei jedem Projekt immer nur Flughafen.

  4. BingeLaden
    1. Februar 2013 at 08:54

    Angesichts des Berichtes habe ich große Bauchschmerzen, daß dem Unternehmen 50.000 Euro nicht ausgezahlt werden. Herbert Burmeister wußte schon warum er eine derartige Vereinbarung schließt. Wenn die Mängel angeblich so wesentlich sind, dann sei doch die Frage erlaubt, wieso das Heim dann bezogen wurde. Wenn es stimmen sollte, daß die Firma nicht für die Rollos zuständig ist, dann sei doch Frage erlaubt, ob nicht die Bauverwaltung bei der Vertragsgestaltung nachlässig war? Herr Puhle hat völlig recht, wenn wir Bürger 50.000 Euro ausgeben, muß eine Ausschreibung erfolgen. Warum wird diese Investition in fremde Hände gegeben? Ist das überhaupt zulässig?

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