Selchower Flutgraben: Vergrämung und Entnahme vom Biber verfügt

25. Oktober 2024
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Der Landkreis Dahme-Spreewald hat in einer Verfügung bestimmt, dass Maßnahmen zur Vergrämung und Entnahme von Bibern in Abschnitten des Selchower Flutgrabens, so in Schulzendorf, Eichwalde und Zeuthen zulässig sind.

Biberdamm

Symbolbild (Foto: Prof. Jonas Reif)

Der Selchower Flutgraben erfüllt wichtige Funktionen für die die Ableitung der festgelegten Niederschlagsmenge von 2 m³/s des Flughafens BER sowie als bedeutsames Vorflutgewässer zur Sicherung von Siedlungsgebieten von Schulzendorf und Zeuthen und für die gemeindliche Infrastruktur.

Biber hatten in den letzten Jahren durch Dammbauten dafür gesorgt, dass es zum Rückstau und zur Zusetzung von Wehranlagen, Auslässen und Ableitungen aus Grundstücken und Verkehrsflächen gekommen ist. Die Beeinflussung durch die Lebensgewohnheiten des Tieres ändern die geregelte und notwendige Abführung von Niederschlagswässer, was ernsthafte wirtschaftliche Schäden verursachen kann.

5 Responses to Selchower Flutgraben: Vergrämung und Entnahme vom Biber verfügt

  1. Sven Lekve
    28. Oktober 2024 at 19:58

    @privat, Stand vorher nicht darunter. Habe von Frau Rülhe eine Mail bekommen, in der sie es bestätigte und zusagte, dass es korrigiert wird. das ist jetzt geschehen.
    Mit freundlichen Grüßen.

  2. privat
    28. Oktober 2024 at 14:18

    @Sven: Deshalb steht unter dem Bild auch “Symbolbild”

  3. Sven Lekve
    26. Oktober 2024 at 10:48

    Das Bild ist nicht der Selchower Flutgraben. Es ist der Ebbegraben an der Richard Wagner Str. in Schulzendorf.

  4. Petra P.
    25. Oktober 2024 at 20:42

    Danke an die zuständigen Stellen des Landkreises.

  5. Elke
    25. Oktober 2024 at 18:48

    Die sollten lieber im Rathaus Mitarbeiter entnehmen , vergrämen macht unser Bürgermeister von alleine!

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