Schul – Schummelei: Verwaltung und Politiker sind sich uneins

7. Juli 2017
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Wenn beispielsweise Eltern aus Zeuthen ihren Nachwuchs auf die Grundschule nach Eichwalde schicken wollen, weil der Weg viel kürzer ist als zur Grundschule am Wald, dann geht das so einfach nicht.

Zeuthens Bürgermeisterkandidatin Martina Mieritz (SPD) (Foto: mwBild)

Zeuthens Bürgermeisterkandidatin Martina Mieritz (SPD) (Foto: mwBild)

Das Gesetz sieht vor, dass schulpflichtige Grundschüler die Schule besuchen müssen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Schulbezirke werden durch Kommunen festgelegt, in aller Regel sind sie mit dem Gemeindegebiet identisch.

von links: Karl - Uwe Fuchs (FDP) und Andreas Körner (Bündnis90/Grüne) stehen an der Spitze des Ausschusses. - Foto: mwBild)

von links: Karl – Uwe Fuchs (FDP) und Andreas Körner (Bündnis90/Grüne) stehen an der Spitze des Ausschusses. – Foto: mwBild)

Um das zu umschiffen, greifen Eltern in die Trickkiste: Ihr Sprössling wird bei der Oma in Eichwalde polizeilich gemeldet. Alle Hürden für einen Schulbesuch in Eichwalde sind somit genommen.

Grundschul Wahlrecht: Zeuthens Schulleiterin Christine Schleifering hat Bedenken. (Foto: mwBild)

Grundschul Wahlrecht: Zeuthens Schulleiterin Christine Schleifering hat Bedenken. (Foto: mwBild)

Mit dieser Praxis soll endlich Schluss gemacht werden. Zeuthens CDU, FDP und Grüne sowie die Schulzendorfer CDU wollen, dass die Rathäuser einen öffentlich – rechtlichen Vertrag ausarbeiten, der Eltern in Eichwalde, Schulzendorf und Zeuthen das Recht auf freie Wahl einer Grundschule in den drei Kommunen einräumt.

Nach Worten von Christine Schleifering, Direktorin der Zeuthener Grundschule am Wald, ist die Schummelei bei der Grundschulanmeldung „extrem zurückgegangen“. Eltern könnten nämlich beim Schulamt auch einen Antrag auf Einschulung in eine andere Grundschule stellen. Ist der begründet, „wird dem Antrag in aller Regel statt gegeben“, so Schleifering. 20 Kinder aus Zeuthen besuchen derzeit die Grundschule in Eichwalde.

Zeuthens Gemeindeoberhaupt Beate Burgschweiger (SPD) hält den Antrag zum Vertragsentwurf für problematisch: „ Wenn wir das Wahlrecht der Eltern verbindlich regeln, dann widerspricht das der Gesetzeslage. Denn in letzter Konsequenz entscheidet das Schulamt und nicht die Kommunen.“ Burgschweiger gab den Rat, den Wortlaut des Antrags zu überarbeiten.

„Ich glaube nicht, dass ein öffentlicher – rechtlicher Vertrag das Schulgesetz aushebeln kann.“, konstatierte  auch Schulzendorfs Bürgermeister Markus Mücke.

Beate Burgschweiger (SPD): Alles ist geregelt. (Foto: mwBild)

Beate Burgschweiger (SPD): Alles ist geregelt. (Foto: mwBild)

Karl – Uwe Fuchs (FDP) teilt diese Sichten nicht. „Ein solcher Vertrag ist rechtlich zulässig und möglich. Die Aushebelung des Wohnortsprinzips ist für Menschen, die in den Rändern der drei Kommunen leben, möglich.“, so der Wirtschaftsjurist.

Bestärkt sieht sich Fuchs von einer Stellungnahme des ehemaligen Amtsleiters des Landkreises Dahme – Spreewald für Bildung, Sport und Kultur, Stefan Görnert. Der erklärte öffentlich im Mai 2017 im Regionalausschuss, der Abschluss eines solchen Vertrages wäre sinnvoll.

„Wir müssen in diesem Vertrag Freiräume regeln, die uns der Gesetzgeber einräumt.“, fordert Wolfgang Burmeister (Bündnis 90/Grüne) aus Eichwalde.

Zeuthens Bürgermeisterkandidatin Martina Mieritz (SPD):„ Alles, für alle zu öffnen, halte ich nicht für sinnvoll. Eltern stimmen mit den Füßen ab und sie spielen Grundschulen gegeneinander aus. Als bildungspolitische Fachfrau halte ich es für ganz schwierig, dass alle Schüler hingehen können, wo sie wollen.“

3 Responses to Schul – Schummelei: Verwaltung und Politiker sind sich uneins

  1. Insider
    8. Juli 2017 at 16:01

    Mir ist völlig unklar, was CDU, Grüne und FDP mit dem Vorschlag bezwecken. Um Eltern und Kinder kann es jedenfalls nicht gehen, denn es ist alles eindeutig geregelt. Wer sein Kind im Nachbarort zur Schule schicken möchte muss nicht tricksen, der stellt ein Antrag. Frau Schleifering hat alles dazu gesagt. Was soll das alles??? Betreiben Sie Wahlkampf auf dem Rücken der Kinder, Herr Kolberg, Frau Selch, Herr Fuchs? Lassen Sie das bitte bleiben. Herr Mücke, Frau Burgschweiger, Frau Mieritz liegen völlig richtig.

  2. Zeuthener
    8. Juli 2017 at 13:56

    Mir ist nicht klar, was in so einem Vertrag geregelt werden soll, wenn ohnehin alles geregelt ist. Wenn jeder in eine Schule seiner Wahl gehen kann, kommt da nicht nur Chaos raus?

  3. Heutemalohne
    8. Juli 2017 at 12:59

    Na wenn das so ist, dann sollte sich doch auch das Thema gemeinsame Grundschule erledigt haben.
    Denn je nach Standort würden sich zwar die beiden anderen Gemeinden finanziell beteiligen, aber die Bürger hätten keinen Anspruch für Ihre Kinder?!

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