Wildau. Das ist eine schallende Ohrfeige für Bürgermeister Frank Nerlich und das Rathaus!
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald hält die Neubesetzung des Aufsichtsrates der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft (WiWO) für eindeutig rechtswidrig und macht Bürgermeister und Stadtverordneten jetzt eine unmissverständliche Ansage: Der Beschluss muss aufgehoben und der gesamte Aufsichtsrat neu besetzt werden.
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Auslöser des Konflikts ist der Rücktritt des AfD-Stadtverordneten Norbert Kleinwächter, der Ende November 2024 sein Mandat und damit automatisch auch seinen Sitz im WiWO-Aufsichtsrat niederlegte. Dadurch musste das Gremium neu zusammengesetzt werden.
Wildauer Wahl Chaos
Zunächst wurde im Mai 2025 Petra Hildebrandt in den Aufsichtsrat gewählt. Nach Auffassung der Kommunalaufsicht geschah dies allerdings auf der falschen Rechtsgrundlage. Die Wahl sei deshalb bereits fehlerhaft gewesen. Im September 2025 unternahm der Stadtrat einen zweiten Anlauf. Diesmal wurde Kevin Weidler in den Aufsichtsrat gewählt.
Die Fraktion BBW/Prof. Ungvari meldete gegen die Wahl erhebliche rechtliche Bedenken an und bat die Kommunalaufsicht um Prüfung des Wahlverfahrens. Auch diese Wahl hielt die Kommunalaufsicht für rechtswidrig.
Nerlich pfeift auf Landkreis und MIK
Dem widersprach Nerlich, woraufhin sich sogar das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) einschaltete. Ergebnis: Auch das Innenministerium kam im April 2026 zu dem Schluss, dass die Besetzung des WiWO-Aufsichtsrates rechtswidrig erfolgt sei und vollständig neu vorgenommen werden müsse. Anfang Juni erklärte Bürgermeister Frank Nerlich, man teile weder die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht noch des Innenministeriums. Konsequenzen zog das Wildauer Rathaus daraus nicht.
Was die Rechtshüter monieren
Durch das Ausscheiden von Kleinwächter habe sich das Kräfteverhältnis in der Stadtverordnetenversammlung verändert. Deshalb hätte der gesamte WiWO-Aufsichtsrat vollständig neu gewählt werden müssen. Genau dies ist unterblieben.
Nach Auffassung der Behörde hätten alle Fraktionen erneut Kandidaten benennen dürfen. Tatsächlich habe jedoch lediglich die CDU/GfW/Grüne-Fraktion einen vorgeschlagen.
Außerdem kritisiert die Kommunalaufsicht das verwendete Wahlverfahren sowie den Stimmzettel, auf dem nach ihrer Darstellung praktisch nur ein Kreuz beim Kandidaten möglich gewesen sei. Eine echte Listenwahl habe überhaupt nicht stattgefunden.
Die Rechtshüter kommen zu dem Schluss, dass die Besetzung des Aufsichtsrates durch die Mitgliedschaft von Kevin Weidler keine ordnungsgemäße demokratische Legitimation durch die Stadtverordnetenversammlung besitze.
Nerlich droht nun Rolle rückwärts
Sollte Nerlich an seiner Rechtsauffassung festhalten, dürfte der Konflikt in die nächste Runde gehen, mit möglicherweise weitreichenden Folgen für die Arbeit der WiWO und das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit kommunaler Entscheidungen. Denn im äußersten Fall könnte die Kommunalaufsicht selbst die Einberufung der Stadtverordnetenversammlung veranlassen, um den rechtswidrigen Zustand zu beenden.

Danke Peter!
Dieser Kadavergehorsam, dass Alles was von oben kommt, gut, richtig und rechtens bis in alle Ewigkeiten ist, ist aller spätestens seit der C-Inszenierung nicht mehr auszuhalten
Noch was:
Remonstration ist eine Pflicht – Remonstration als Option (“Remonstrationsrecht”), ist keine Remonstration!
Abgesehen vom konkreten Inhalt (den ich nicht bewerten kann) ist das für mich ein Paradebeispiel dafür, dass Kommunen eben nicht jede Beanstandung der Kommunalaufsicht sofort widerspruchslos übernehmen müssen.
Wie oft habe ich in den vergangenen Jahren gehört: ´Dann wird es bemängelt und wir müssen neu beschließen.´ Genau das stimmt so pauschal eben nicht. Eine Kommune kann ihre Rechtsauffassung vertreten und notfalls auch gegenüber der Kommunalaufsicht oder sogar dem Innenministerium verteidigen. Erst wenn die Aufsicht ihre Befugnisse ausschöpft oder Gerichte entscheiden, steht irgendwann fest, wie die Sache ausgeht. Wir werfen regelmäßig vorschnell die Flinte ins Korn!
Genau dafür gibt es schließlich auch das Remonstrationsrecht und aus meiner Sicht in bestimmten Situationen sogar die Pflicht, eine abweichende Rechtsauffassung zu vertreten. Das hat weder etwas mit Undemokratie noch mit bewusster Missachtung des Rechts zu tun. Im Gegenteil: Rechtsstaat lebt davon, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen überprüft und geklärt werden.
Ich wünsche mir, dass dieser Gedanke irgendwann auch in Schulzendorfs Gremien eindringt. Ein Bürgermeister und eine Gemeindevertretung sollten den Mut haben, eine vertretbare Rechtsauffassung auch nach außen zu verteidigen, anstatt jede Beanstandung reflexartig hinzunehmen oder sogar mit vorauseilendem Gehorsam glänzen zu wollen.