Trödelei: Rathaus pfeift auf Kommunalverfassung

4. Februar 2023
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Schulzendorf. Eichwalde und Zeuthen haben bereits Ende 2022 ihr Budget für 2023 verabschiedet. So, wie es die Brandenburger Kommunalverfassung vorsieht. In ihr heißt es, dass der Haushalt spätestens einen Monat vor dem neuen Haushaltsjahr der Kommunalaufsicht vorgelegt werden soll.

Markus Mücke gerät erneut mit der Brandenburger Datenschutzbeauftragten in Konflikt.(Foto: Wolff)

Warum sind Eichwalde und Zeuthen besser als Schulzendorf? (Foto: Wolff)

Schulzendorfs Rathaus hinkt, wie schon in vergangenen Jahren, wiedermal hinterher. Die Debatte über den Haushalt hat noch nicht einmal begonnen. Im Gemeinderat steht der Haushalt in seiner Sitzung kommende Woche nicht auf der Tagesordnung. Der Zeitpunkt seiner Verabschiedung steht faktisch in den Sternen und dürfte nicht vor März, April feststehen.

Für rund 9.000 Schulzendorfer hat diese Trödelei ernsthafte Folgen. Steht man ohne Haushalt da, dürfen nur die allernötigsten Ausgaben, wie beispielsweise Löhne für das Rathauspersonal, getätigt werden. Die Verwaltung kann nur in ganz engen Grenzen handeln. Investitionen in neue Projekte sind tabu. Dabei gibt es gerade im Baubereich einen hochgradigen Investitionsstau.

Sozialdemokratisch orientierte Politiker können nicht mit Finanzen umgehen, lautet ein beliebtes Vorurteil. Bürgermeister Mücke (SPD-nominiert) bestätigt es leider eindrucksvoll.

4 Responses to Trödelei: Rathaus pfeift auf Kommunalverfassung

  1. Petra
    5. Februar 2023 at 15:23

    Ich muss den Verwalter mal in Schutz nehmen. Wir, der gesamte Landkreis wissen seit Jahren, dass er nur 6.Liga kann. Okay, keiner kann über seinen Schatten springen. Es ist nun mal so. Dass aber unsere lieben Volksvertreter eine derartige Arbeitsweise tollerieren, ist in meinen Augen der eigentliche Skandal. Der Verwalter bekommt pünktlich jeden Monat sein Geld. Die Bürger sind die Doofen, sie müssen auf dringende Investionen verzichten.

  2. Peter Schulze
    4. Februar 2023 at 19:22

    @Nörgler: Find ich nen super Vorschlag. Ich finde Sie sollten auch kandieren. Mindestens als Zuckerstange fürs Schaufenster im Rathaus.

  3. Nörgler
    4. Februar 2023 at 18:27

    Die „Trödelei“ ist doch Strategie. Leute, lasst euch nicht veräppeln. Wenn der Haushalt erst im April verabschiedet wird, braucht die Verwaltung mit Baumaßnahmen erst dann tätig werden. Die ist ohnehin mit den Aufgaben in der Gemeinde total überfordert.Sie braucht Pausen. Mein Vorschlag, kein Haushalt zum 1.1., auch keine Löhne im Amt. Der Gemeindevertretung sollten auch die Diäten gestrichen werden. Sie tolleriert diese Schieflage.

  4. Petra P.
    4. Februar 2023 at 16:22

    § 61
    Geschäftsverteilung und Dienstaufsicht
    (1) Der Hauptverwaltungsbeamte ist Leiter der Gemeindeverwaltung. Er regelt die Aufbau- und Ablauforganisation der Gemeindeverwaltung und die Geschäftsverteilung.

    (2) Die Gemeindevertretung ist Dienstvorgesetzte und oberste Dienstbehörde des Hauptverwaltungsbeamten. Für die übrigen Gemeindebeamten ist der Hauptverwaltungsbeamte Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde. Die Zuständigkeiten für beamtenrechtliche Entscheidungen nach § 62 Abs. 3 bleiben unberührt

    Was unternimmt unsere! Gemeindevertretung ?
    Und wo ist die Kommunalaufsicht ?

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