Peinlich! – Planer verklagte Gemeinde zur Zahlung von Honorar!

4. März 2025
Von

Schulzendorf. Er zählt zu den angesehensten Stadtplanern im Land Brandenburg: Thomas Jansen. Der freischaffende Architekt berät Kommunen von Wittstock bis Spremberg. Auch die Gemeinde Schulzendorf baut seit vielen Jahren auf seine Dienste. Doch damit dürfte es nun vorbei sein.

Planer Thomas Jansen

Das Rathaus muss an Planer Thomas Jansen 5.000,00 Euro zahlen.

2015 wurde mit Jansen ein Vertrag über die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) geschlossen. Darin enthalten war das Altdorf. 2021 fertigte Jansen eine im Zusammenhang mit dem Bau des Autohauses Kossert geänderte Fassung des FNP. Das Rathaus zweifelte an, dass letztere Leistung vereinbart war. Weil darüber keine Einigung zustande kam, kündigte Bürgermeister Mücke im September 2021 den bestehenden Vertrag.

Jansen verklagte die Gemeinde vor dem Landgericht Cottbus auf Zahlung von rund 26.000 Euro.

In einer Güteverhandlung vor dem Landgericht einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich. Die Gemeinde Schulzendorf zahlt an Jansen pauschal 5.000 Euro. Dem Vergleich muss die Gemeindevertretung zustimmen.

Dass Bürgermeister Mücke Meinungsverschiedenheiten mit einem angesehenen Experten zu einem Streit vor dem Landgericht Cottbus eskalieren lässt, sagt alles über seine Fähigkeit, Konflikte mit Verstand, Geschick und Können zu lösen.

Architekten, Generalunternehmer und Baufirmen werden sich künftig wohl genau überlegen, ob sie sich an Ausschreibungen der Gemeinde Schulzendorf beteiligen werden.

21 Responses to Peinlich! – Planer verklagte Gemeinde zur Zahlung von Honorar!

  1. 8. März 2025 at 15:36

    Besserwisser, den Standpunkt kann ich nachvollziehen und ich hatte ja bereits eingeräumt, dass mehrere Möglichkeit bestehen, an die ich nicht gedacht habe. Wohl weil sie für mich sofort sichtbar keine Rolle spielen; ich erkläre gleich noch einmal wieso nicht. Oder unterstellen Sie dem Bürgermeister, dass es diesen Vergleich gar nicht gibt? Ansonsten saßen ja wohl beide Parteien sich gegenüber und weil ein Dritter festgestellt hat, dass beide Recht haben; oder eben Unrecht, wurde eine Vereinbarung geschlossen – ein so genannter Vergleich. Ende der Wenns und Abers.

    Wenn wir beide Streit haben und uns vor Gericht treffen – das Gericht eine Lösung vorschlägt und wir beide uns die Hand drauf geben, ich aber das Einverständnis für meinen Handschlag von meiner Frau brauche, weil die Folgen daraus auch ihr Vermögen betreffen, dann hole ich mir dieses Einverständnis und schlage ein. Jetzt könnte meine Frau natürlich anzweifeln, dass es sinnvoll ist, sich zu einigen und alles wollen oder sogar komplett verzichten wollen. Das sagte ich – sind Möglichkeiten. Ich sehe aber erstmal die freiwillige Einigung an der Stelle und da ist für mich die Frage nach Schuld oder Unschuld bereits irrelevant. Wir haben ja nicht den Planer verklagt, sondern er uns – wir haben also gar keine andere Wahl als zu reagieren. Wir können es natürlich auch lassen, aber dann gibt es unter Umständen eben diesen Vergleich nicht und wir blechen die 26k. Ich möchte wissen was das bringen soll, wenn man sich bereits auf 5k geeinigt hat, weil anscheinend beide Seiten Fehler gemacht haben.

    Anderes Beispiel: Zwei Freunde schlagen sich auf dem Schulhof. Ein Dritter kommt dazu und will schlichten. In dem Moment will der Streitschlichter erstmal nur die Zankhähne auseinander haben, die Schuldfrage ist ihm völlig egal. Hinterher, als die Schulfrage geklärt werden soll, gibt es plötzlich mehrere Sichtweisen und eine Reihe von Zeugen, die die Situation unterschiedlich bewerten. Es wird ein Lehrer hinzu gezogen und der bittet die Kumpels per Handschlag einen Schwamm drüber zu legen. Wenn sie einschlagen ist die Schuldfrage egal; sie ist dann Geschichte.

    Ja, man kann jetzt noch die Objektivität und Sachkenntnis der Gerichte anzweifeln, aber bei einem Einvernehmen sehe ich nicht, wo die relevant wäre.
    Man könnte auch noch fragen wer für die 5.000 Euro haftet. Kann man alles machen. Aber das ist dann nochmal ein anderer Fall. Das wäre so, als würde mich in dem Beispiel oben, dann meine Frau verklagen, weil ich den Streit mit Ihnen angefangen habe und sie keine Lust hat für meine Fehler aufzukommen.

  2. Besserwisser
    Besserwisser
    8. März 2025 at 10:13

    @Peter Schulze: Zwei Fragen, 1.) Du schreibst “…muss ich jetzt darüber abstimmen, ob die Gemeinde den Vergleich (der ja wohl bei Gericht erfochten wurde) annimmt oder nicht.” Wer sagt denn, dass Du entscheiden musst? 2.) Fest steht, dass unklar ist, wer im Recht ist und wer nicht. Folgende Hypothese: Weil das nicht klar ist, könnte es sein, dass die 26.000 Euro Herrn Jansen zustehen. Nun stimmst Du für den Vergleich und bringst den Planer um sein Geld.Würde ich auf Deinem Stuhl sitzen, würde ich den Vergleich ablehnen. Soll das Gericht ermitteln, wer im Recht ist und wer nicht. Absolut daneben finde ich, dass der Bürgermeister den in Rechtsangelegenheiten unkundigen Abgeordneten die Entscheidung zuschiebt. Er stellt sich später hin und sagt, ich habe das nicht entschieden, das waren die Gemeindevertreter. Genauso wie er sich beim Schulprojekt hinstellen und sagen wird, ich habe das Millionengrab nicht beschlossen, das war die Gemeindevertretung.

  3. Tiefbau
    7. März 2025 at 17:34

    Peter Siegert Kann es nicht, siehe meine Kommentare hier. Ergänzend ein Richter hört sich einen Zahnarztfall an, später einen Bauschaden und dann einer Planerangelegenheit. In Cottbus gibt es nicht mal einen Gutachter für Tiefbau – Richter sind auch nur Menschen und deshalb ist es nicht, was Sie behaupten.

  4. 7. März 2025 at 15:40

    OK Herr Siegert, da stimme ich Ihnen ja auch zu. Auf meinem Tisch liegt das nun aber zur Abstimmung und ohne durch die Zeit reisen zu können um das Geschehen was möglicherweise hätte anders laufen sollen, ändern zu können, muss ich jetzt darüber abstimmen, ob die Gemeinde den Vergleich (der ja wohl bei Gericht erfochten wurde) annimmt oder nicht. Wenn nicht, gibt es ein paar Optionen. Wenn ja, kostet uns das Thema 5000 Euro plus Gerichtskosten und ist vom Tisch. Insofern, Auftrag erfüllt: Schaden von der Gemeinde abgewendet. Man könnte natürlich versuchen die 5000 Euro auch noch zu erkämpfen oder man sagt, dass man die 26000 bezahlt, weil man zukünftige Investoren nicht verprellen und sich beim Planer sozusagen entschuldigen will. Aber damit wertet man aus meiner Sicht mehr und spielt selbst mehr Gericht als es lauter wäre. Gerade deshalb verstehe ich die Kritik hier an meiner Position nicht. Ich muss doch ´nach Aktenlage´ entscheiden und dabei ist mir auch die Sichtweise der Beteiligten im Grunde egal, denn das alles wurde an einem deutschen Gericht ja wohl hoffentlich korrekt vorverhandelt mit dem Ausgang, dass sich die Parteien wohl zu vergleichen wünschen. Das ist maximal wenig Wertung durch mich, sondern lediglich Legitimation der Zustimmung oder eben Absage. Da hier alle für Absage sind oder für Enthaltung würde mich mal interessieren wie dafür die inhaltlichen Argumente sind und wie ich damit meinem Mandat besser entspreche als mit einer Entscheidung.

  5. Peter Siegert
    7. März 2025 at 12:15

    Weder ein Abgeordneter, noch ein Leser hier, niemand kann den Fall bewerten und sich ein qualifiziertes Urteil bilden.Nur ein Gericht kann das.

  6. 7. März 2025 at 11:07

    Na dann bewerten Sie mal fröhlich weiter. Ich argumentiere hier jedenfalls wie so oft nicht gegen andere Meinungen zum Thema, sondern gegen aus meiner Sicht unfassbar hohle Angriffe gegen meine Position, die ich freundlicherweise und auch zukünftig öffentlich verhandeln werde. Da es hier aber nicht um mich geht, wäre es vielleicht sinnvoller auch mal eine sachdienliche Bewertung der Situation vorzunehmen, statt einer meiner Argumente ohne dann mit neuen Erkenntnissen aufzuwarten. Dann können wir darüber gern sprechen, denn wenn wir wirklich alle das Beste für die Gemeindekasse wollen, dann sollte es hier darum gehen.

  7. Tiefbau
    7. März 2025 at 08:54

    Was im Beitrag leider fehlt ist die Aussage, wer die Anwalt- und Gerichtskosten trägt. Diese werden in dem Verfahren etwa 5000 Euro liegen. Also ein Deal, wie man heute so sagt bzw. der Planer hat zwar nichts zählbares in den Händen , kann jetzt aber wieder beauftragt werden. Und Bürger zahlt.

  8. BewohneR
    7. März 2025 at 06:33

    Zitat 1: “Und so wie ich das sehe, wurde hier (bereits vor Gericht) ein guter Vergleich gefunden.”

    Zitat 2: “… – ohne Weiteres darüber zu wissen …”

    Zitat 3: “Denn das hat nichts mit pro oder contra Mücke zu tun oder mit juristischen Kenntnissen…”

    @ Peter Schulze: Sehr interessant, auf welch fundierter Basis Sie Ihre Entscheidung aufbauen. Interessant auch, dass Sie einzig bei demjenigen ein ernsthaftes Interesse einräumen, der Ihnen nicht widersprochen hat. Getreu dem Motto, wer nicht meiner Meinung ist, hat Unrecht.

    Und ich finde es sehr schön, dass Sie so schreiben, wie Ihnen der Schnabel gewachsen ist. Das ist für eine Demokratie wirklich wichtig. Und ich drehe Ihnen die Worte nicht im Munde um, sondern wiederhole sie und bewerte sie aus meiner Sicht.

  9. Tiefbau
    6. März 2025 at 21:16

    @ Besserwisser So ein Quatsch. Das Landgericht hat gar keine Sachkenntnis und bestellt Gutachter für die Bewertung. Und wenn hier ein Vergleich geschlossen wurde, hat der Herr Kläger wohl doch zu hoch gereizt –

  10. 6. März 2025 at 20:42

    Frau Prochaska, bringen Sie mich doch bitte gern mal ins Bild. Meine Nummer müssten Sie ja haben. Danke

  11. Petra P.
    6. März 2025 at 19:48

    Danke Besserwisser

  12. 6. März 2025 at 19:29

    Bewohner – ich schreibe hier immer wie mir der Schnabel gewachsen ist; und schon immer und höre damit bestimmt nicht auf, nur weil Sie das gern so hätten.
    Kritik ist in Ordnung. Konstruktiv wäre noch besser. Aber mir die Worte im Munde verdrehen nicht. ´Der Bürger´ kann mich gern mit Dreck bewerfen, aber dann werfe ich eben zurück.
    Was Sie von mir halten oder irgendwer sonst, der sich nicht mal zu erkennen gibt, ist mir tatsächlich völlig Banane. Es geht hier um die Sache, und wenn Sie der etwas sinnvolles beizutragen haben, dann bitte.
    Gern hier, gern auch in unserem Telegram Chat, telefonisch, bei der Fraktionssitzung oder bei der Gemeinderatssitzung – oder auch als sachkundiger Einwohner oder sogar in einer der Fraktionen; Freiwillige immer gern vor. Es gibt so viele Möglichkeiten sich zu beteiligen, auch ohne König Peter. Dazu rufe ich hier ununterbrochen auf.

    Aus meiner Sicht ist Manne als Einziger am Sachthema interessiert und nicht daran mir ans Bein zu pinkeln. Denn das hat nichts mit pro oder contra Mücke zu tun oder mit juristischen Kenntnissen wie Besserwisser meint. Mein Kommentar zielt einzig darauf ab, so viel Schaden von der Gemeindekasse abzuwehren wie möglich. Und so wie ich das sehe, wurde hier (bereits vor Gericht) ein guter Vergleich gefunden. Weiter nichts. Das wollte ich zum Besten geben. Zur Kenntnis für den geneigten Leser (denn mein Wahlversprechen ist Transparenz), dass ich so abstimmen werde vermutlich. Wenn jede kleine Abstimmung hier einen Eklat verursacht, dann… schreibe ich erst recht weiter. Solche Kommentare vergrieseln mir bestimmt nicht den Tag.

  13. Besserwisser
    Besserwisser
    6. März 2025 at 16:14

    Peter Schulze, Deine Position ist unlogisch. Ein Urteil über einen Streit kann man sich nur bilden, wenn man alle Parteien und nicht nur eine, gehört hat. Nur wenn man juristische Kenntnisse hat, kann man den Streit abwägen. Kein Gemeindevertreter besitzt diesen Sachverstand. Nun frage ich ich Dich, auf welcher Grundlage willst Du urteilen? Würfeln? Es ist in meinen Augen von Markus Mücke ein fauler Trick, Abgeordnete, die den Sachverhalt weder vollends kennen, noch juristisch bewerten können, die Entscheidung über den Vergleich und damit über Steuergelder zu überlassen.

  14. BewohneR
    6. März 2025 at 10:48

    @Peter Schulze:

    Zitat: “Wenn er das tut, stimme ich zu. Verstanden, oder nochmal in Keilschrift?”

    Schön, dass Sie mal ihr wahres Gesicht zeigen.
    Ihnen scheint egal zu sein, ob es Sinn macht diesen Deal zu schließen, so lange Bürgermeister Mücke Sie, König Peter, nur um Ihr Einverständnis bittet. Und auf kritische Kommentare derart zu reagieren, zeigt sehr viel von einem Menschen.

  15. 5. März 2025 at 18:55

    Sagen Sie mal Eichberger, XXXXXXXXXXXXX Genau, man macht einen Deal! Und ob er den machen darf, scheint er die Gemeindevertretung zu fragen bei der nächsten Sitzung. Wir werden sehen. Wenn er das tut, stimme ich zu. Verstanden, oder nochmal in Keilschrift?

    Grisu, hier geht es nicht um Arbeitsrecht und letztlich ist die Gemeindevertretung nun mal ´die Vorgesetzte´ der Verwaltung, hat also leider über solche Dinge zu befinden. Gern mal die Satzung und Geschäftsordnung unserer Gemeinde lesen.

    Lieber User Peter Schulze, ein Teil Ihres Kommentars wurde nicht veröffentlicht, weil er die Netiquette verletzt.

    Sabrina Rühle
    Redaktion

  16. Grisu
    Grisu
    5. März 2025 at 16:27

    Als Gemeindevertreter kann man nicht für noch gegen den Vergleich stimmen. Allein auf auf der Basis der Darstellung vom Bürgermeister darf sich kein Gemeindevertreter ein Urteil erlauben. Im früheren Prozess gegen eine Rathausmitarbeiterin hat der Bürgermeister auch behauptet, die Gemeinde sei mit der fristlosen Kündigung im recht. Linke und Grüne haben Mücke das sogar abgenommen und ihn unterstützt. Das Gegenteil war wirklich der Fall, urteilte das Arbeitsgericht in Cottbus.

  17. Eichberger
    5. März 2025 at 15:41

    Ihre Position macht mir Angst, Herr Schulze. Es geht hier nicht um Pro oder Kontra Mücke. Was soll diese Schwarz-Weiss-Malerei? Sie werden nur die Sicht von Herrn Mücke erfahren und können sich damit überhaupt kein Urteil erlauben! 1.) Wenn Herr Mücke glaubt, er sei im Recht, dann kann er keinen Vergleich schließen wollen, der den Steuerzahler mit 5.000 Euro zuzüglich anteilige Gerichtskosten belastet. Sondern er lässt das Gericht den Fall ausurteilen, dann wüßte man, wer im Recht war und wer nicht. Macht Herr Mücke aber nicht. So bleibt es bei gegenseitigen Behauptungen. Weil er offenbar Zweifel an seinem angeblich rechtmäßigen Handeln hat. Sonst wäre er mit den 5.000 Euro nicht einverstanden. Für mich ein Schuldeingeständnis. Und Sie Herr Schulze wollen das Gericht ersetzen, um Pro oder Kontra Mücke zu urteilen. Was für eine Anmaßung! 2.) Die Kritik im Beitrag teile ich vollständig. Mit einem langjährigen Geschäftspartner zieht man wegen Streitigkeiten nicht vor Gericht, das löst man anders. Mit einem Deal, um es im amerikanischen Sprachjargon zu sagen.

  18. Manne
    5. März 2025 at 13:40

    @Peter Schulze: Noch dazu verstopfen viele Sinnlos-Klagen die Gerichte, die oft wichtigeres zu tun hätten.

  19. 5. März 2025 at 11:23

    Tiefbau – ohne Weiteres darüber zu wissen, als Gemeindevertreter, der sowas dann mal eben zur Entscheidung vorgelatzt bekommt, stimme ich zu. Wenn stimmt was hier steht, dann bin ich pro Mücke und werde so auch entscheiden; bei der Sitzung wird man wohl mehr erfahren. Es ergibt sehr oft, sehr wenig Sinn den Klageweg zu gehen, der fast zwangsläufig zum gleichen Ergebnis führt; nur teurer.

  20. Zeuthener
    5. März 2025 at 08:38

    @Tiefbau: Deutsche Sprache, schwere Sprache?

  21. Tiefbau
    5. März 2025 at 07:14

    Wie kommt der Schulzendorfer zu dieser Wertung ? Mücke mus man gratulieren, hat er der Gemeinde erhebliche Kosten erspart.

    Ich sehe die Leistung von Herrn Hansen jedenfalls alles anderes als toll.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Aktueller UFP-Wert

+++ Ultrafeinstaub Konzentration am BER, 01.12., 10.00 Uhr 52.103 Partikel/cm³ (Quelle: LUIS Brandenburg). Die WHO betrachtet einen Messwert von 10.000 Partikel/cm³ als „erhöhte Konzentration“. +++

Anzeige

Anzeige

Anzeige