MAWV – Nachforderungen: Bürgermeister Mücke muss sich für einen Verzicht stark machen.

13. Juli 2014
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Den sogenannten Altanschließern, die vor langer Zeit gegen die Bescheide über den Wasserversorgungsbeitrag des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) einen Widerspruch eingelegt hatten, flatterten in letzter Zeit ihre Widerspruchsbescheide ins Haus. Nicht schlecht staunten einige auch deshalb, weil der MAWV kräftig nachlangte. Er stellte Nachforderungen an die Widerspruchsführer.

Die begründet er auch mit dem Nutzungsfaktor eines Grundstückes, der richte sich nämlich nach der Zahl der möglichen und nicht der tatsächlich vorhandenen Geschosse.

Fraktionschefin Winnifred Tauche (Die Linke): "Der MAWV macht aus einer „Kann“, eine „Muss“ Bestimmung."

Fraktionschefin Winnifred Tauche (Die Linke): “Der MAWV macht aus einer „Kann“, eine „Muss“ Bestimmung.”

Allerdings teilt der MAWV in seinen Widerspruchsbescheiden auch mit, dass diese Berechnungsart nicht zwingend sei: „Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass es ….möglich (Hervorhebung – die Red.) ist, dass für die Beitragsberechnung eine höhere Vollgeschosszahl zugrunde gelegt wird, als tatsächlich auf einem Grundstück vorhanden ist.“

An die Adresse von Bürgermeister Mücke, der die Gemeinde Schulzendorf in der Verbandsversammlung des MAWV vertritt, richtete Winnifred Tauche, Fraktionschefin der Linkspartei, am letzten Dienstag scharfe Kritik gegen die MAWV – Praxis.

„Diese Begründung erweckt den Eindruck, dass die Widerspruchsführer zusätzlich bestraft werden. Der MAWV macht aus einer „Kann“, eine „Muss“ Bestimmung.“, schimpfte Tauche.

Die Linke hat deshalb einen Beschluss Antrag eingereicht, der zwar nicht auf der Tagesordnung stand, doch wegen der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden sollte. Schließlich dränge die Klärung der Sache, argumentierte der Chef der Gemeindevertretung, Dr. Herbert Burmeister (Die Linke).

„Die Tagesordnung zu ändern halte ich nicht für durchführbar. Ich sehe keine Eilbedürftigkeit.“, argumentierte hingegen Bürgermeister Markus Mücke.

Trotz der formellen Bedenken des Gemeindeoberhauptes wurde über den Antrag der Linken abgestimmt. Nahezu alle Gemeindevertreter befürworteten ihn.

Bürgermeister Mücke muss nun in die Verbandsversammlung des MAWV einen Beschluss einbringen, der vorsieht, auf die Erhebung zusätzlicher Beiträge für Grundstücke, durch die Anwendung der Kann – Bestimmung bei der Berechnung des Nutzungsfaktors,  zu verzichten.

Ob das Vorhaben gelingt ist nicht sicher, eine Debatte über das Thema im Verband ist im Sinne vieler Beitragszahler dringend angebracht.

27 Responses to MAWV – Nachforderungen: Bürgermeister Mücke muss sich für einen Verzicht stark machen.

  1. XXX
    15. Februar 2016 at 06:49

    Die wenigen,die das System verstehen,werden so sehr an seinen Profiten interessiert sein von der Gunst des Systems, dass aus deren nie eine wirkliche Opposition hervorgehen wird. Die grosse Masse der Leute aber,mental unfähig zu begreifen,wird seine Last ohne Murren tragen,vieleicht sogar ohne zu mutmassen,das das System ihren Interessen feindlich gesinnt ist. Zitat Nahtan Mayer Rohtschild 1840-1915

  2. XXX
    15. Februar 2016 at 04:22

    der_BRANDENBURGER wir leben in einem staatlich geführten Wirtschaftsgebiet. Wo der deutsche Michel ausgeplündert,belogen,betrogen,manipuliert wird! Wir bräuchten nicht Spenden für Spielplätze sammeln,wir bräuchten nicht grosse Diskussionen über das Essengeld der Kinder führen,wir bräuchten nicht diskutieren wie wir die Kinder in Schulen und Kita unterbringen! So lange die juristischen Personen das nicht erkennen oder wollen wird sich nichts ändern! Lieber diffamieren sie anders denkende Mitmenschen oder aufgewachte könnte man auch sagen. Die Schlafmützen werden es erst erkennen wenns zu spät ist! Das dieses System ihnen uns allen feindlich gesinnt ist! Humanität sind nur Floskeln um die Interessen der Hochfinanz durchzusetzen!

  3. der_BRANDENBURGER
    14. Februar 2016 at 12:42

    nicht nur Mücke, die gesamte Landesregierung vorran der Innenminister Schröter hat gerade eine schallende Ohrfeige vom Bundesverfassungsgericht bekommen BvR 2961/14 BvR 3051/14 vom 12.11.2015. Der MAWV schreibt dazu:”….von bestimmten Beitragsforderungen erhebliche rechtliche Unklarheit entstanden.” (Quelle: http://www.mawv.de/news/mawv-setzt-beitragsbescheidung-und-mahnwesen-bis-auf-weiteres-aus.html) Ist ja auch verdammt schwer zu begreifen, wenn die Landesregierung mit ihren Gerichten schon mal hinter dem MAWV gestanden hat. Logisch, dass da eine kleine Fliege … ähmm sorry Mücke nicht gegen den Wind anstinken kann.

    Und das hier sagt der Innenminister dazu: Innenminister Schröter sagte in den letzten Landtagsdebatte: “Wir werden den Bürgerinnen und Bürgern überhaupt keine Antworten geben, weil wir nicht die sind, die mit ihnen kommunaizieren”…..

    (Quelle hierzu http://kaiser-thomas.webnode.com/news/zum-beschluss-des-bundesverfassungsgericht/)
    So habt ihr die Landes- und Bundesregierung zu sehen: “WIR sind nicht die, die mit EUCH kommunizieren…” Aus dem Grund ist auch alles alternativlos! Schon mal nachgedacht darüber? Also: Was ihr auch wählt ist vollkommen: Alternativlos Und das sasgt das Bundesverfassungsgericht über die Wahlen seit 1959: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/fs20120725_2bvf000311.html – alternativlos UNGÜLTIG!!!

    Bei der nächsten Aufforderung die Kandidaten der Verbrecherkartelle (ähmm sorry, des Finanzkapitals) zu wählen würde ich mal drüber nachdenken.
    In dem Zusammenhang mal bitte eine sehr ernst gememeinte Frage: IN welchem Staat leben wir, also wie heißt der Staat?

    Mir ganz egal, wer mir das beantwortet, das Einwohnermeldeamt Eichwalde, wo ich meinen PERSONAL-ausweiß her habe, konnte es schon mal nicht.
    EUER (keine)Wahl-Braundenburger
    PS meine Klage in Cottbus hat der Richter noch nicht entschieden, auf Grund der “neuen” Rechtslage, hat der den MAWV erst mal “aufgeforder” Stellung zu nehmen – seit gespannt!

  4. Ralph Dänhardt
    30. Dezember 2015 at 15:02

    Juhu ….Post vom MAWV
    könnte ko…..sorry .
    Auch wir jetzt. 704 Euro Wasserversorgungsbeitrag für 587 m² und angeblich 2 Vollgeschosse.
    Haus inkl. Grundstück im Jahr 2000 gekauft.
    Muss mich erst mal einlesen und informieren.
    Also geht das Spiel munter weiter.
    Einspruch !

  5. Thorsten
    3. November 2015 at 18:10

    Hallo zusammen auch mich hat es getroffen gleich mal mit zwei Rechnungen eine bezieht sich auf das Jahr 1999 ca.130 Euro und eine bezieht sich auf das Jahr 1998 mit 2100 Euro kurios ist nur das ich das Grundstück erst 2006 erworben habe. Nach telefonischer Auskunft von MAWV Spiel das keine rolle und ich soll zahlen.
    Ist das so korrekt? Mfg. Thorsten

  6. dobida
    18. August 2014 at 10:16

    @B. Hartenstein
    Gern nehme ich das Angebot an, ich hinterlege bei Herrn Wolf meine Handynummer.

  7. B.Hartenstein
    15. August 2014 at 14:51

    @dobida
    Ich habe nichts dagegen, mit Ihnen darüber zu reden.

    @aufstehen
    Genau so sehe ich das auch. Ich “korrespondiere” schon mind. 3-4 Jahre mit dem MAWV, auch wegen anderer Probleme. Lege jedes Mal meinen Widerspruch zu ihren Schreiben ein, habe ich schon einen RA befragt. Resultat dieser Maßnahme – der MAWV gibt mir auch Antwort, aber jedes Mal auch mit anderer Begründung und sogar die Forderungen an mich verändern sich mit jedem Schreiben.
    Das ist nicht bloß kurios, sondern gibt mir arg zu denken, was Qualität und Richtigkeit betrifft. Ich gebe nicht auf und habe auch schon daran gedacht, neue Wege für die Einsprüche zu gehen.
    Es kann nicht angehen, dass eine öffentlich-rechtliche Institution, die ausschließlich von den Beiträgen und Abgaben der Bürger lebt – und nicht schlecht !!! – hier willkürlich machen kann, was sie will und der Bürger mit seinem Recht wie ein dummer Junge immer draußen stehen bleiben muss. Was hat das noch mit Demokratie zu tun ?

  8. Aufstehen !
    14. August 2014 at 17:40

    @ dobida Erneut aufwachen ! 1 ) Sammelklagen sind in Brandenburg nicht zulässig ! 2 ) Vor dem Verwaltungsgericht braucht man keinen Anwalt

    Und da diese Dinge wohl sehr aufwendig sind- Klappe aufmachen ! Briefe schreiben mit Fragen – z.B. an abgeordnetenwatch – es sind Wahlen ! Und die einzige Zeit diese Politiker zu ärgern , denn diese bewegen sich nur unter Druck von Mehrheiten !

  9. dobida
    14. August 2014 at 11:11

    @ Aufstehen!
    ja, ich bin schon lange wach! :) Und ich habe mich auch gewehrt und wehre mich weiterhin. Aber ich bin kein Anwalt und eine Begründung, die gerechtfertigt ist aber rechtlich auseinandergepflückt wird, ist wirkungslos. Und wenn die wieder Geld brauchen, kommt die nächste Forderung. Und dann die nächste …
    Sammelklagen gibt es ja nicht. Warum wohl?

    @ B. Hartenstein: Ihre Begründung für den Einspruch würde mich interessieren.

  10. Frank Knuffke
    13. August 2014 at 18:35

    Herr Franke
    Dieses Schreiben vom Landkreis…kann man das irgendwo einsehen?

  11. Gernut Franke
    13. August 2014 at 17:43

    Nur mal kurz.
    Auch wir mussten dazu lernen.

    Die Verantwortlichen sind die Parteien SPD und CDU, diese haben das Kommunalabgabengesetz verabschiedet.

    Die Linke erzählt, sie hätte das geerbt, tja und bei Koalitionen werden Komprommisse geschlossen.

    Der MAWV dient also schlecht als Feindbild, denn mit dem Schreiben vom 14.02.2011, des Landkreises, wurden alle Amtsträger der Kommunen genordet mit einem beigefügten Anhang vom Ministerium das Innern, der uns leider nicht vorliegt.

    Machs gut Nachbarn

    und Beste Grüße

    von Gernut Franke- Mitglied der IG Altanschließer Schulzendorf

  12. B.Hartenstein
    13. August 2014 at 15:33

    Sorry, bezüglich Hr. Albrecht habe ich mich aus Wut verleiten lassen.
    Hoffen wir dann wenigstens mal, dass die Rechtsprechung nicht wie bei Mr. Formel I handelt.

  13. Aufstehen !
    12. August 2014 at 21:26

    @Frank Knuffke Als GV und Kreisler bitte Fakten ! Wo ist die Knete ? Denn eine Beitrags – und Gebührenkalkulation sucht man beim MAWV vergebens.

    Die Gemeinde Schulzendorf – als Verantwortlicher für Pflichtaufgaben – hat die Aufgabe der Ver- und Entsorgung Dritten – dem MAWV übergeben. Somit ist Schulzendorf nur ein Teil des MAWV – ob man das Anlagevernögen so zuordnen kann . da habe ich eine andere Auffassung.

  14. Schulzendorferin
    12. August 2014 at 20:32

    Herr Albrecht ist noch nicht verurteilt.
    Er und Herr G. warten beide noch auf ihren Prozess.
    Frühestens im Oktober wird mit der Anklage der Staatsanwaltschaft Cottbus gerechnet.

  15. Frank Knuffke
    12. August 2014 at 20:30

    Nur mal so zur Klarstellung.Die Gemeinde Schulzendorf ist mit 8,1% am MAWV beteiligt.Buchwert dieser Anlage ist 1,27 Mill.Euro.Die Bürgermeister der Verbandsgemeinden sind die Dienstvorgesetzten des Verbandsvorstehers.Die Bürgermeister der anderen Verbandsgemeinden haben den lustlos formulierten Beschlussantrag unseres BM mehrheitlich abgelehnt,auf Grund einer Stellungnahme der Rechtsberatung des MAWV.Es scheint,als haben die BM ein starkes Eigeninteresse an der Umsetzung der Altanschließerabzocke.Meinen,natürlich bislang unbestätigten Informationen zu Folge muss der MAWV die “Beute” weiterleiten.So,und nun können wir raten wo das Geld hin geht…..(Anfrage an den BM folgt selbstverständlich)

  16. Aufstehen !
    12. August 2014 at 19:59

    @ B.Hartenstein – Wann wurde Peter Albrecht verurteilt ? Es ist nur bekannt, dass er auf seinen Termin wartet und der 3. im BUnde gegen Zahlung einer Summe X – das Verfahren eingestellt ist. Bitte liefern Sie !

  17. Aufstehen !
    12. August 2014 at 17:46

    @dobida Guten Morgen, auch schon mitbekommen- dass es keine Neu – und Altanschließer gibt und dass es alle trift ! Erst sind die Trinkwassergeschichten dran und dann geht das Spiel mit Abwasser los !

    Der MAWV hat sich erst eine gültige Satzung vor wenigen Tagen gegeben und Nachforderungen dürfen die bis zum 31.12.15 erheben zzgl. 4 Jahre Verjährung ! Tun Sie etwas ! Nur meckern hilft nicht ! Schreiben Sie an den Verbandsvorsteher an den Bürgermeister, an die Presse an die Abgeordneten ! Hilfsanleitungen gibt es auch bei Schulzendorfer IG – aber tun Sie etwas !

  18. B.Hartenstein
    12. August 2014 at 16:43

    Wenn es nicht so tot-traurig wäre, könnte man pausenlos lachen. Der MAWV verkörpert genau das, was man sich von einer öffentlich-rechtlichen Institution nicht wünscht. Und komischerweise hat man mit jedem Schreiben mehr das Gefühl, das hier einfach etwas nicht stimmen kann.
    Es ist schon eigenartig, dass Grundstücke gleicher Größe und Bebauung unterschiedliche Berechnungen erfahren. Wie kann so etwas sein ?
    Und – diese Nachforderungen wurden nicht als Bescheide formuliert, sondern als normale Schreiben. Seit wann besteht das Recht auf Zahlung bei normalen Schreiben ?
    Und – wenn die ersten Bescheide lt. Gericht ungültig sind, warum werden sie nicht offiziell zurückgezogen und neue Bescheide erstellt ?
    Alles etwas verworren mit dem MAWV !
    Unserem Schreiben haben wir jedenfalls widersprochen und uns auch berufen auf das Akteneinsichtsgesetz im Land Brandenburg berufen. Ich möchte mir ansehen, auf welche Art und Weise hier je Grundstück kalkuliert wurde. Bin mal gespannt auf die Antwort, falls es eine Antwort gibt.
    Und – entweder Herr Mücke weiß nicht, welche Rechte und Pflichten er als BM in Bezug auf den MAWV hat und nimmt sie nicht wahr oder …… ? Diesen Gedanken will ich nicht weiter denken. Der MAWV ist ja kein unbeschriebenes Blatt, wenn es um Unterschlagung usw. geht; nicht umsonst wurde der ehem. Verbandsvorsteher rechtlich verurteilt.

  19. dobida
    12. August 2014 at 12:58

    Nun hat es auch mich getroffen. Die Nachforderung von 267,58€ ist mir ins Haus geflattert.
    Der Widerspruchsbescheid ist gebührenfrei. Die Begründung ist 8 Seiten lang. Hier einige Auszüge:
    … dass auf diesem Grundstück eine zweigeschossige Bebauung baurechtlich möglich ist. Aus diesem Grund wird der Bescheid auf den Nutzungsfaktor 1,25 angepasst.
    …Das OVG BB hat mit Urteil vom 18.04.12 entschieden, dass der Nutzungsfaktor zu gering und die Regelung … im Sinne des Kommunalabgabengesetzes nicht vorteilsgerecht sei. … wurde die Beitragssatzung des MAWV vom 24.11.11 für nichtig erklärt.
    …Die Änderungen in der Satzung beziehen sich insbesondere auf eine Erhöhung der Staffelung im Vollgeschossmaßstab von 15% auf 25%.

    Und: ich werde trotzdem als Altanschließer behandelt, obwohl ich Neuanschließer bin mit der Begründung, ich hätte ja auch vor dem Bau angeschlossen werden können, denn auf der Straße läge ja schon vor dem 3.10.90 die Wasserleitung, die funktionstüchtig ist.

    Ich hatte auch deswegen Widerspruch eingereicht, weil nach meiner Auffassung der Bescheid gegen den Einheitsvertrag verstößt.
    Antwort: “Der Wasserversorgungsbeitrag ist kein Erschließungsbeitrag sondern ein Anschlussbeitrag.”
    Wer die ganze Antwort lesen will, kann sich gerne bei mir melden.
    Meine persönliche Meinung brauche ich wohl nicht zu äußern, die ist klar.

  20. Murks
    18. Juli 2014 at 20:30

    Falls es noch nicht jeder verstanden hat : Die Satzung des MAWV wird mal wieder neu bearbeitet – in deren Folge jeder Eigentümer nochmals neu veranlagt wird- ich betone jeder ! Und jeder ist einer der einen Neu – oder Altanschluß hat für Trink – und Abwasser hat – sprich von 1913 bis 2014 !! egal ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht !

    Die neue Satzung wird kommen und bis 2019 kann dann veranlagt werden. Viel Spaß, es trift jeden und denn keiner wird sich davor schützen können ** !

    ** Wenn die Abgeordneten aller Gemeiden nicht der Verbandsversammlung des MAWV mal vorgeben, was zu tun ist.

    Hoffen wir, dass Herr Franke mit noch mehr Mitstreitern noch an Fahrt gewinnt und eine Lösung durchsetzen kann.

  21. Fäka
    14. Juli 2014 at 22:22

    @ BingeLaden. Bitte Fakten zum Verwaltungsgericht in Cottbus. Die neuste Klage gegen des MAWV wurde Anfang Juli 2014 dadurch beendet, dass der MAWV die Bescheide aus Formfehler zurückgezogen hat ! Von den Gerichten kommt nichts ! Politischer Druck ist die einzige Lösung.

  22. BingeLaden
    14. Juli 2014 at 18:01

    Ein guter Vorstoß der Gemeindevertreter. Für meinen Widerspruch muss ich als Strafe 209 Euro nachzahlen, wegen dem Nutzungsfaktor. In Cottbus soll bereits ein Verfahren anhängig sein. Herr Mücke, warum setzen Sie sich für die Bürger Schulzendorfs nicht so ein, wie für die Mitglieder ihres Tanzclubs in der Butze??? Danke Herr Franke für Ihren Fleiß!!!

  23. Gernut Franke
    14. Juli 2014 at 11:11

    Ja es gibt Menschen die wurden nicht gewählt und machen weiter.

    Die Interessenssgemeinschaft Altanschlüesse Schulzendorf benötigt Unterlagen über Zahlungen zum Straßenbau und Wasseranschlüsse.

    Bitte melden unter 46831

    Machs gut Nachbarn, Beste Grüße von

    Gernut Franke

    Pressesprecher für IG Altanschliesser Schulzendorf

    Frage nicht was dein Land für dich tun kann,
    sondern was du für dein Land tun kannst!
    von John F. Kennedy

    Ich hoffe auf Ihre Unterstütztung.

  24. Schulzendorfer
    14. Juli 2014 at 10:18

    Glaubt Ihr wirklich, er hätte je vorgesprochen, wenn die GV nicht darauf bestanden hätte?
    Er schafft ja nicht mal, den Bürgern die Rechengrundlage für die Bescheide der Zufahrten zu erklären, weil ‘ihm die geforderten Daten nicht vorliegen’. Da wird er sich bestimmt für Gebühren interessieren, die seiner Meinung nach der MAWV erheben DARF.

  25. Obelix
    14. Juli 2014 at 08:57

    Wer ist für uns , Wer ist gegen uns…?

  26. Fäka
    14. Juli 2014 at 08:13

    Stark machen ? Die Gemeinde Schulzendorf hat die Ver – und Entsorgungaufgabe an Dritte – dem MAWV – übergeben. Somit ist hier eine deutliche Willenbekundung duch die GV abgeben worden, die Herr Mücke mit Leben zu erfüllen hat. Die Aufassung von Herrn Mücke, er ist beim MAWV nur Gast oder dort als Privatperson – ist nicht haltbar und Mücke kann jetzt mal zeigen, was er drauf hat.

    Aber er wird der Beschluß wieder beanstanden – was anderes hat er ja noch nie gucken lassen.

  27. Insider
    14. Juli 2014 at 06:03

    Markus Mücke ist nicht der Typ, der gegen den Strom schwimmt.

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