Lärmschutz: Nächste Backpfeife für die M(L)ACHER vom Pannen Airport!

28. Januar 2014
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Jetzt ist es amtlich: Keinmal ist null Mal! Fluglärmbetroffene haben nun Rechtssicherheit was die Qualität der von der Flughafengesellschaft zu finanzierenden Schallschutzmaßnahmen betrifft.

Im April 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg (OVG) das seit März 2006 geltende und vom Flughafen einst selbst im Planfeststellungsverfahren beantragte Tagschutzziel von null Überschreitungen eines Pegels von 55 db(A) in den Innenräumen eines Wohnhauses in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres bestätigt. Das OVG hatte gegen seine Entscheidung eine Revision nicht zugelassen.

Die Flughafen Brandenburg GmbH legte eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision des Urteils ein. Diese hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. Januar zurückgewiesen.

Tausende Anrainer pochen auf den gesetzlich verbrieften Schallschutz. Jetzt ist es amtlich! (Foto: Wolff)

Tausende Anrainer pochen auf den gesetzlich verbrieften Schallschutz. Jetzt ist es amtlich! (Foto: Wolff)

Mit albernen mathematischen Formeln und billigen Taschenspielertricks wollten die Flughafenmacher beim Lärmschutz sparen und den Betroffenen einen Billigschallschutz überstülpen.

Jetzt wird es richtig teuer. Waren die Flughafenverantwortlichen von 140 Millionen Euro für den Schallschutz ausgegangen, rechnen Experten inzwischen mit mehr als dem Vierfachen dieser Summe.

„Die immensen finanziellen Aufwendungen, die von Betroffenen, Bürgerinitiativen und den in der Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden zusammengeschlossenen Kommunen in den letzten 15 Jahren für die Begleitung des Planfeststellungsverfahrens und die sich daran anschließenden Rechtsstreitigkeiten um das Flughafenprojekt am falschen Standort aufgebracht wurden, haben sich damit für die im Tagschutzgebiet lebenden Menschen gelohnt.“, resümierte Carl Ahlgrimm, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e.V.

Rund 2 Millionen Euro hat die Schutzgemeinschaft bislang für Gutachter, Rechtsanwälte und Gerichtsaufwendungen aufwenden müssen.

Alexander Fröhlich, persönlicher Referent des Bürgermeisters von Blankenfelde-Mahlow, äußerte sich dazu wie folgt: „Der Flughafen muss jetzt das von ihm im Planfeststellungsverfahren einst selbst beantragte Tagschutzziel umsetzen. Herr Mehdorn, lösen Sie endlich Ihr Versprechen ein und SPRINTen Sie los!“

One Response to Lärmschutz: Nächste Backpfeife für die M(L)ACHER vom Pannen Airport!

  1. Pelikan
    28. Januar 2014 at 15:25

    “Mit albernen mathematischen Formeln und billigen Taschenspielertricks wollten die Flughafenmacher beim Lärmschutz sparen und den Betroffenen einen Billigschallschutz überstülpen.”

    Nein Herr Wolff, der Flughafen hat noch lange nicht aufgegeben, seine Rechenkünste nicht zu gebrauchen. Durch eine Aufspaltung von neuen und alten Routen und die Definition eines neuen Flugzeugsmixes – werden die Daten für den Schallschutzbedarf weiter zu niedrig gerechnet.

    Der betroffene Bürger kann sich weiter sicher sein : Der FBB hat sich nicht geändert, ebenso wie seine Politiker. Jeder Euro Schallschutz muß ertritten werden.

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