Keine Genehmigung beim Verbrennen des Weihnachtsbaumes nötig

6. Januar 2016
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Das Verbrennen von Weihnachtsbäumen in abendlicher Idylle und Geselligkeit ist inzwischen zu einer Tradition geworden. Knutfeste werden in vielen Gemeinden organisiert.

Wer seinen abgeputzten Weihnachtsbaum jedoch lieber bei sich zu Hause verbrennen möchte, in kleiner Runde mit dem Nachbar beim Glühwein, der kann das genehmigungsfrei tun. Es gilt der „Holzfeuer bzw. Lagerfeuererlass“ vom 26.02.2007. Danach sind Holzfeuer grundsätzlich auch ohne Ausnahmegenehmigung zulässig, wenn die Allgemeinheit und die Nachbarschaft weder gefährdet noch belästigt werden.

Noch ein Tipp: Der Baum sollte zuvor jedoch zerkleinert werden, denn die Größe des Feuerhaufens darf einen Durchmesser sowie eine Höhe von jeweils einem Meter nicht überschreiten.

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