Hauptzollämter sind ab 14. März 2014 für Kraftfahrzeugsteuer in Brandenburg zuständig.

4. März 2014
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GeldPotsdam – Die Finanzämter des Landes Brandenburg werden am 14. März 2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an die Hauptzollämter übergeben. Diese bearbeiten von da an sämtliche Anliegen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer und sind damit der neue Ansprechpartner für die Kraftfahrzeughalterinnen und –halter in Brandenburg. Aufgrund notwendiger Überleitungsarbeiten werden die bisher mit der Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer im Land Brandenburg betrauten Bediensteten in den Finanzämtern bereits ab dem 10. März 2014 nur noch eingeschränkt erreichbar sein.

Rechtlich ändert sich mit der Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung nichts: Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen beziehungsweise SEPA Lastschriftmandate bleiben gültig. Die örtlichen Zulassungsstellen bleiben auch weiterhin unter anderem für Anmeldungen, Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen zuständig.

Seit dem 1. Juli 2009 stehen die Erträge der Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr den Ländern, sondern dem Bund zu. Übergangsweise hatten die Finanzämter der Länder weiter die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übernommen. Das ändert sich nun: Bis zum Juli 2014 übernimmt schrittweise in allen Bundesländern die Zollverwaltung die Aufgabe.

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