Hafen-Krimi: Gericht schmettert WiWO-Antrag ab!

7. August 2026
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Cottbus/Wildau. Das war ein herber Rückschlag für die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft (WiWO). Vor dem Landgericht Cottbus wollte die städtische Gesellschaft per einstweiliger Verfügung die Nutzung der Hafenanlage an der beliebten „Villa am See“ praktisch sofort stoppen. Doch daraus wurde nichts: Das Gericht wies den Antrag ab.

Landgericht Cottbus (Foto: mwBild)

Landgericht Cottbus (Foto: mwBild)

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WiWO wollte Hafenbetrieb sofort stoppen

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Hafenanlage an der „Villa am See“, die seit rund zehn Jahren von der Ereigniswelten location & Service GmbH der Familie Meissner betrieben wird. Eigentümer der Anlage ist die stadteigene WiWO.

Nach Auffassung der WiWO bestehe eine “erhebliche Gefahr für Leib und Leben”. Deshalb müsse die Nutzung der Hafenanlage unverzüglich eingeschränkt werden. Nach den Vorstellungen der WiWO sollten dort keine größeren motorisierten Boote mehr anlegen dürfen.

Für den Fall einer Missachtung sah der Antrag drastische Konsequenzen vor: Bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise sechs Monate Ordnungshaft gegen Geschäftsführerin Meissner.

Richter bremst die WiWO aus

Doch der Vorsitzende Richter zeigte sich von der Argumentation der WiWO wenig überzeugt.

Sie habe nach Auffassung des Gerichts nicht glaubhaft machen können, dass tatsächlich eine akute Gefahr vom Betrieb der Hafenanlage ausgehe. Besonders deutlich wurde der Richter mit seiner Bemerkung: „Ich kann nicht erkennen, dass Holland in Not ist.“

Seit mehr als zehn Jahren wird die Anlage genutzt, ohne dass eine vergleichbare Gefahrenlage bekannt geworden sei. Entsprechend stellte der Richter klar:„Ich kann keinen Verfügungsgrund erkennen. Eine Gefahr sehe ich als nicht besonders groß.“

Mit diesen deutlichen Worten war die Richtung der Entscheidung praktisch vorgegeben. Die einstweilige Verfügung wurde abgewiesen.

Hafen "Villa am See" Foto: (MH)

Hafen “Villa am See” Foto: (MH)

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Streit um das Gutachten

Die WiWO stützt ihre Argumentation auf ein Gutachten von Carsten L. Darin kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass die Steganlage aus statischer Sicht lediglich für Paddel- und Ruderboote geeignet sei, nicht jedoch für größere motorisierte Wasserfahrzeuge.

Genau hier setzte die Kritik der Gegenseite an.

Nach Angaben aus dem Verfahren lagen bei der Errichtung und Inbetriebnahme der Hafenanlage sämtliche erforderlichen statischen Nachweise sowie die behördlichen Genehmigungen für den Betrieb, einschließlich motorisierter Boote,vor.

Für zusätzliche Diskussionen sorgt inzwischen die Qualifikation des Gutachters. Der Schulzendorfer fragte Carsten L., ob er EU-zertifizierter Sachverständiger nach ISO 17024, staatlich anerkannter Sachverständiger oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sei. Die Anfrage blieb unbeantwortet.

Brisantes Detail sorgt für Gesprächsstoff

Während der Verhandlung wurde nach Angaben eines Prozessbeteiligten ein weiterer Aspekt thematisiert.

Demnach soll Carsten L. an einem Schweizer Unternehmen mitwirken, das Steganlagen zur aquathermischen Energiegewinnung entwickelt. Vergleichbare Technik ist nach öffentlichen Planungen auch im WiWO-Projekt „Wasserstadt Wildau“ vorgesehen.

Ob und welche Bedeutung dieser Umstand für den konkreten Rechtsstreit hat, blieb im Verfahren offen. Ein Zusammenhang wurde vor Gericht nicht festgestellt.

Polit-Prominenz im Gerichtssaal

Landrat Sven Herzberger

Landrat Sven Herzberger

Für Aufmerksamkeit sorgte auch ein prominenter Zuhörer.

Landrat Sven Herzberger verfolgte die Verhandlung persönlich. Er hatte dafür einen Urlaubstag genommen.

Über seine Beweggründe kann nur spekuliert werden. Nahe liegt einen Zusammenhang mit den Fördermitteln, die seinerzeit für das Hafenprojekt bewilligt und vom Landkreis unterstützt wurden.  Sollte der Hafen dauerhaft nicht mehr entsprechend der ursprünglichen Genehmigung betrieben werden können, werden Fragen hinsichtlich der Förderbedingungen entstehen. Denn Gegenstand dieser war auch, dass die Stadt Wildau das Hafenprojekt bis 2030 betreibt.

Politischer Flurschaden!

Schulzes Niederlage dürfte die Debatte um den Kurs der WiWO weiter anheizen.

Seit Monaten wird in Wildau darüber diskutiert, ob die städtische Gesellschaft gegenüber den Betreibern der „Villa am See“ einen konfrontativen Kurs fährt. Die Entscheidung des Landgerichts könnte Kritiker in ihrer Auffassung bestärken.

Damit rückt auch Wildaus Bürgermeister Frank Nerlich stärker in den Fokus. Als Gesellschaftervertreter der stadteigenen WiWO wird er sich der politischen Frage stellen müssen, ob der eingeschlagene Kurs weiterhin im Interesse der Stadt liegt oder ob nach der deutlichen gerichtlichen Niederlage ein Neuanfang im Verhältnis zur „Villa am See“ notwendig ist.

One Response to Hafen-Krimi: Gericht schmettert WiWO-Antrag ab!

  1. M. Schneider
    7. August 2026 at 17:55

    Schulze gibt als Grund für die einstweilige Verfügung, also für die Eilbedürftigkeit, an, dass er Schaden von den Bürgerinnen und Bürgern abwenden möchte, weil durch zu große Boote Gefahr in Verzug sei. Das klang offenbar nicht nur für den Richter nicht überzeugend, sondern auch für mich als Leser. In der Maz lässt er sich mit folgenden Worten zitieren: „Ich will die raus haben“. , Er will sie also raus haben. Dabei beruft sich Schulze und sein Anwalt auf ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten bei einem Herrn Lindner, dessen Zertifizierung als Gutachter nicht nur abgelaufen sei, sondern Herr Lindner selbst sei der Investor oder Planer, der die neuen Aquatherm-Stege nach Abriss der vorhandenen Stege errichten möchte. Das war sicherlich kein kluger Schachzug. Geld spielt bekanntlich keine Rolle. Freuen wir uns also auf die Berufung.

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