Hände weg vom Biberdamm!

4. Juni 2024
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Schulzendorf/Zeuthen. Letzten Sonntagabend wurde ein Biberdamm im Ebbegraben südlich der Richard-Wagner-Straße teilweise zerstört. Binnen 12 Stunden flossen etwa 2000m³ Wasser aus der oberhalb liegender Niederung ab. Angesichts der gründlichen Entfernung selbst von kleinerem aufgestautem Treibgute muss davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um keinen “Lausbubenstreich” gehandelt hat, sondern um eine bewusste Beschädigung. Eine solche Handlung kann sogar als Straftat geahndet werden!

Beschädigter Biberdamm. (Foto: Prof. Jonas Reif)

Beschädigter Biberdamm. (Foto: Prof. Jonas Reif)

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Der Biber ist als Art der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie streng geschützt. Nach Paragraph 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, streng geschützte Arten zu stören, zu verletzen oder zu töten sowie deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen – dazu gehören auch Biberdämme!

Die Zerstörung ist jedoch nicht nur für den Biber ein potentielles Problem. Die ausgelöste Flutwelle – Anwohner der Ernst-Reuter-Straße wurden gegen 20:40 Uhr darauf aufmerksam – hätte durchaus böse Folgen haben können, da der Durchlass vor der Einmündung in den Flutgraben eine sehr begrenzte Durchfluss-Kapazität hat. Überflutungen wären hier möglich gewesen.

Sollte es Probleme mit nassen Kellern geben, darf auf keinen Fall selbst Hand angelegt werden. Stattdessen ist der Wasser- und Bodenverband Dahme-Notte zu informieren. Ein von der Gemeinde Zeuthen beauftragtes Ingenieurbüro betreibt ein Grundwasser Monitoring mit mehreren Messstellen, das potenzielle Ursachen bestimmen kann. Auch die Entwicklungen am Biberdamm im Ebbegraben werden regelmäßig begutachtet. Ein gemeinsamer Termin von Wasser- und Bodenverband und Unterer Naturschutzbehörde fand zuletzt Mitte Mai statt. Trotz der Ausspülungen am Grabenrand hatte man sich dort vorerst auf keine zusätzlichen Maßnahmen verständigt. Mittelfristig ist an der Stelle ohnehin ein Staubauwerk geplant. Die Planungen dazu sind bereits angelaufen.

Riesige Wassermengen stömten in den Flutgraben. (Foto: Prof. Jonas Reif)

Riesige Wassermengen stömten in den Flutgraben. (Foto: Prof. Jonas Reif)

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Hintergrund:

Seit über zwei Jahren verfolgen die Gemeinden Zeuthen und Schulzendorf zusammen mit dem Wasser- und Bodenverband “Dahme-Notte” ein Renaturierungs- und Klimaschutzprojekt im Bereich des Ebbegrabens. Das Ziel: Mehr Wasser in der Landschaft halten. Ausgangspunkt war eine trocken gefallene Niederung, die zwischen den Gemeindegrenzen liegt. Aufbauend auf hydrologischen Untersuchungen hatte die Gemeinde Zeuthen bereits in den früher 2000er Jahren ein Gesamtkonzept für den Ebbegraben entwickelt, dieses aber noch nicht bis zur Mündung im Flutgraben umgesetzt. In den vergangenen Monaten wurde zunächst ein Grundwassermessstellennetz errichtet, um während eines Probeanstau potentielle Keller Vernässungen zu überprüfen. Anfang 2023 wurden dann durch den Wasser- und Bodenverband Sandsäcke in den Graben eingebracht. Wenige Wochen später nutzte dann ein Biber diesen Anstau, um hier selbst einen Damm zu errichten.

(Der Autor, Prof. Jonas Reif, ist an der Fachhochschule für Landschaftsarchitektur in Erfurt für die Professur auf dem Gebiet Pflanzenverwendung und Vegetationskonzepte berufen worden. Er leitet das Praktikantenamt, ist Arboretum-Verantwortlicher und Mitglied im Prüfungsausschuss.)

3 Responses to Hände weg vom Biberdamm!

  1. Wolf
    6. Juni 2024 at 15:01

    Zufall, daß das mit dem Hochwasser jedes Mal genau vor den Wahlen passiert???
    Ich glaube nicht!!!
    Die Leute müssen endlich mal die Augen aufmachen. Unsere ReGIERung täuscht uns Umweltkatastrophen vor, macht uns krank und erzählt uns Klimawandelmärchen!!! Wir werden von denen da oben gegängelt und mundtot gemacht und die Schafe finden das auch noch ganz toll! Wir dürfen uns das nicht länger gefallen lassen, sonst sind wir bald alle schwul, LGBTQIABDHOMO+- und was sonst noch kommt. Erst die Zwangsimpfungen, jetzt gezielte Wettermanipulation. Wer weiß was sie noch alles in die Luft spritzen, wo sie gemerkt haben, daß wir uns von ihrer Todesimpfung nicht einlullen lassen…

  2. Biber
    5. Juni 2024 at 19:26

    Vielleicht sollte in diesem Zusammenhang, das Amt mal die Grundstücksgrenzen kontrollieren. Bei den Vorflächen funktioniert es ja auch.

  3. Mutbürger
    4. Juni 2024 at 21:34

    Ich kenne das Problem als Anwohner eines Flutgrabens. Der Bieberdamm nahe unserem Haus wurde in den letzten zwei Jahren dreimal mutwillig zerstört. Die Zerstörungen waren völlig überflüssig, da der Damm nie zu einem bedrohlich hohen Wasserstand geführt hat. Die Anwohner, die Probleme hatten, waren diejenigen, die unerlaubt ihre Grundstückszäune zu niedrig auf die Böschung gesetzt hatten. Ich habe u.a. mit dem zuständigen Wasserstraßenverkehrsamt und auch dem Wasser- und Bodenverband geredet. Dort hatte man sehr viel Verständnis. Natürlich nicht für den Bieber, sondern für die Anwohner, die angeblich durch den Bieber geschädigt worden seien! Vielleicht führt ja dieser Artikel dazu, dass sich die Verantwortlichen mal gemüßigt sehen, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen und diese Dämme effektiver zu schützen. Ich würde es mir für die letzten paar Bieber wünschen, die hier noch überleben können.

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