Flüchtlingskrise: Landkreis setzt auf freiwillige Ausreisen – 66 Personen nicht auffindbar

13. November 2015
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Eine aktuelle Bilanz zur Situation von Asylbewerbern im Landkreis Dahme Spreewald präsentierte heute die Ausländerbehörde.

Mit Stand vom 30. September 2015 halten sich im Landkreis 5.152 Ausländer auf. Das sind 3,2 Prozent von der Gesamtbevölkerung. Bis zu diesem Stichtag bekam der Landkreis 1.108 Asylantragsteller zugewiesen.

Flüchtlinge bei ihrer Ankunft in Schönefeld. (Foto:mwBild)

Flüchtlinge bei ihrer Ankunft in Schönefeld. (Foto:mwBild)

Auf Grund der aktuellen Gesetzeslage führte die „konsequente Beratung“ der Ausländerbehörde dazu, dass 2015 bislang 156 ausreisepflichtige Personen aus sicheren Herkunftsländern wie Albanien, Serbien und Mazedonien den Landkreis verlassen haben. Ziel der Ausländerbehörde ist es, die restlichen etwa 73 Personen aus diesen sicheren Herkunftsstaaten zeitnah, möglichst bis Mitte November 2015, zur Ausreise zu bewegen.

Für die Rückführungen entstehen dem Landkreis keine Kosten. Der Transfer in die Heimatländer erfolgt ausschließlich mit dem Bus. Die finanziellen Aufwendungen werden von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) getragen.

Abschiebungen werden vielfach durch fehlende Reisedokumente erschwert. Für Ausreisepflichtige sind gültige Reisedokumente eine zwingende formale Ausreisevoraussetzungen. Bei rund 75 Prozent der betreffenden Personen fehlen diese Dokumente. Eine zwangsweise Rückführung in Form der Abschiebung mit den dazu gehörigen Maßnahmen, wie Abschiebehaft, ist somit praktisch unmöglich.

Asylbewerber, die in anderen EU-Staaten registriert sind oder bereits in diesem Staat einen Asylantrag gestellt haben, sind verpflichtet, das Asylverfahren nach EU-Recht dort durchführen zu müssen.

Insgesamt wurden bis zum 20. Oktober 131 sogenannte Dublin-Übereinkommen (DÜ) Verfahren eingeleitet. Für etwa 60 der genannten Verfahren laufen die Vorbereitungen bis hin zur Flugbuchung. Nur in sieben Fällen erfolgte bereits eine erfolgreiche Überstellung in den entsprechenden EU-Staat.

Flüchtlinge bei ihrer Ankunft in Schönefeld. (Foto:mwBild)

Flüchtlinge bei ihrer Ankunft in Schönefeld. (Foto:mwBild)

Innerhalb von einer Woche kehrten drei der überführten Personen in den Landkreis zurück. In weiteren 53 Fällen entzogen sich die Betroffenen der gesetzlich bestehenden Verpflichtung zur Überstellung durch zeitweises Untertauchen, Einweisung in Krankenhäuser oder sogenanntes Kirchenasyl.

Insgesamt wurden vom Landkreis 237 Ausreisen vorbereitet. Freiwillig ausgereist sind davon 177 Personen und für weitere 60 Personen im DÜ-Verfahren wurden die Vorbereitungen getroffen. Das entspricht einer durchschnittlichen monatlichen Rückführung von knapp 24 Personen im Jahr 2015. Dem gegenüber stehen die durchschnittlich monatlich registrierten Zuweisungen von 110 Asylantragstellern im Landkreis.

200 Ausreisepflichtige halten sich noch im Landkreis auf. Davon sind 66 Personen nicht auffindbar und halten sich illegal in Deutschland auf. Diese Personen sind nach den geltenden Bestimmungen über die Landespolizei zur Fahndung ausgeschrieben. Die restlichen 134 Personen sind tatsächlich anwesend. Eine Rückführung ist bei 100 Betroffenen wegen fehlender Reisedokumente nicht möglich. Die vom Gesetz vorgeschriebenen Passbeschaffungsmaßnahmen wurden eingeleitet.

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