Finanzämter fordern Steuern von Senioren ein – Nachzahlungen drohen!

6. März 2013
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Derzeit erhalten viele tausend Senioren unangenehme Post vom Finanzamt. Sie werden aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Für diejenigen Senioren, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben – trotz Abgabepflicht – kann es teuer werden. Unkenntnis schützt hier nicht vor finanziellem Schaden. Es drohen sowohl Nachzahlungen als auch Verzugszinsen.

Rentner aufgepasst! Finanzämter fordern Einkommenserklärung. (Foto: Wolff)

Hintergrund: Mit der Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte wurde das Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingeführt. Durch die Rentenbezugsmitteilungen kennen die Finanzämter alle seit 2005 ausgezahlten Renten, nicht nur aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch von privaten Versicherungen oder Versorgungswerken. Anhand dieser Einkünfte kann das zuständige Finanzamt ermitteln, ob eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung – sogar rückwirkend bis ins Jahr 2005 – besteht.

Alle betroffenen Rentenempfänger sollten Ruhe bewahren und sich gründlich informieren. Auch wenn viele Rentner schon länger keine Steuererklärung abgegeben haben und oft nicht wissen, wie die Steuererklärung – auch für vergangene Jahre – ausgefüllt werden muss, bietet der Bund der Steuerzahler Hilfestellung.

Der Ratgeber „Steuererklärung für Senioren“ ist der Leitfaden für die korrekte Erstellung einer Steuererklärung. Anhand vieler Beispiele und genauer Erläuterungen, auf welchem Formular und in welchen Zeilen die steuerlichen Angaben eingetragen werden müssen, werden Senioren durch den komplizierten Vorgang der Erstellung einer Steuererklärung geführt.

Der Ratgeber „Steuererklärung 2012 für Senioren“ kann beim Bund der Steuerzahler Brandenburg unter der Rufnummer 0331 – 747 65 20 bestellt werden.

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