Erschließungssatzung: Soll die Öffentlichkeit getäuscht werden?

6. Juni 2016
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Bürgermeister Mücke unternahm kürzlich im Gemeinderat den Vorstoß, den Gemeindeanteil bei der Erschließung von baulichen Anlagen von 25 auf 10 Prozent abzusenken. Grundstücksbesitzer müssten fortan 90 Prozent sämtlicher Erschließungskosten tragen.

Gemeindevertreter stehen der offiziellen MÜCKE/SONNTAG Begründung zur Änderung der Erschließungssatzung skeptisch gegenüber. (Foto: mwBild)

Gemeindevertreter stehen der offiziellen MÜCKE/SONNTAG Begründung zur Änderung der Erschließungssatzung skeptisch gegenüber. (Foto: mwBild)

Offizieller Auslöser für die Änderung: Ein Schreiben des Landrates, der mit erhobenen Finger auf die gähnend leere Gemeindeschatulle verwies. „Mit Blick auf die Ergebnisentwicklung der kommenden Jahre wird es als notwendig erachtet, den Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand mit 10 vom Hundert festzusetzen.“, heißt es im Mücke – Antrag.

Doch Abgeordnete hatten Zweifel an der Stichhaltigkeit der Begründung. Vor allem auch deshalb, weil Bauchef Sonntag mit Blick auf die kommenden zwei Jahre keinerlei Auswirkungen einer Satzungsänderung für die Gemeinde und die gegenwärtig in Schulzendorf lebenden Grundstücksbesitzer prognostizierte.

CDU – Chef Kolberg erklärte daher, seine Fraktion werde einer solchen Satzungsänderung nicht zustimmen. Auch aus den Reihen der Linken wurden zuvor Zweifel an der Argumentation laut.

Sogar die Mikrophone wurden abgeschaltet

Nach dem Kolberg Statement wurde die weitere Debatte wie im Geheimbund fortgeführt. Offenbar sollte nichts nach außen dringen und schon gar nicht dokumentiert werden. Nur so ist es zu erklären, weshalb die Öffentlichkeit die Debatte nicht mitverfolgen durfte. Sogar die Mikrophone wurden abgeschaltet. Mit ihrer Hilfe wird sonst das gesprochene Wort während einer Sitzung aufgezeichnet.

Der Schulzendorfer erklärt die wahren Gründe

Nahezu sicher ist, dass die Satzungsänderung auf die Bebauungsgebiete „Waldsiedlung“ und „Ritterschlag/Ritterfleck“ abziehlt. Die Gemeinde wird bei Erschließungsvereinbarungen mit Investoren immer darauf drängen, dass die Kosten für diese Baumaßnahmen vollständig von ihnen übernommen werden.

Kommen derartige Verträge in den nächsten Jahren jedoch nicht zustande, müsste die Gemeinde Straßen und Wege bauen, erklärt Fachanwalt Hennig, Experte für öffentliches Baurecht. In diesem Fall würde sie sich die Kosten dafür über die Erschließungsbeitragssatzung von den Grundstückseigentümern zurückholen.

Der Schulzendorfer ist sich sicher: Es geht um die Projekte Ritterschlag/Ritterfleck und Waldsiedlung und nicht in erster Linie um die Verbesserung der Haushaltslage. (Foto:mwBild)

Der Schulzendorfer ist sich sicher: Es geht um die Projekte Ritterschlag/Ritterfleck und Waldsiedlung und nicht in erster Linie um die Verbesserung der Haushaltslage. (Foto:mwBild)

Dass Eigentümer bislang mit nur 75 Prozent an der Erschließung beteiligt wurden, rührt aus der Zeit des 16 Kilometer Straßenausbau Projekts. Der Gemeinderat nahm 2011 die Änderung der Satzung vor, um Betroffene finanziell zu entlasten.

Mücke: Satzung “angreifbar”

Die nun angestrebte Anhebung auf 90 Prozent der Erschließungskosten, birgt ein Riesen Zündstoff in sich. Soll gerade von diesem Umstand die Aufmerksamkeit weggelenkt werden? Künftige Schulzendorfer Grundstücksbesitzer könnten nämlich vor Gericht ziehen und gegen die Beitragsbescheide intervenieren. Der Grund: Sie werden schlechter gestellt als andere Grundstückseigentümer im Ort aus der Zeit des 16 km Straßenausbaus. Der Gleichheitsgrundsatz werde so verletzt.

Bürgermeister Mücke schließt Klagen gegen die mögliche Satzungsänderung offenbar auch nicht aus: “Eine Satzung der Gemeinde ist juristisch angreifbar, demnach ist auch eine Satzung nach ihrer Änderung juristisch angreifbar.”

Rathaus und Gemeinderat stecken im Dilemma

Zurück zur Begründung der Satzungsänderung. Dass sich die Gemeinde mit möglichst wenig Geld an Investitionen privater Personen beteiligen will, ist legitim. Nicht legitim wäre es, wenn sie der Öffentlichkeit eine „Scheinbegründung“ präsentieren würde. Und nicht nur die Fakten deuten genau darauf hin.

Aus Kreisen der Gemeindevertretung war zu hören, dass Bauchef Sonntag den „Drohbrief“ von Landrat Loge zur Haushaltssituation als „charmante Lösung“ im Zusammenhang mit der Beschlussbegründung betitelt haben soll.

Am Ende drohen Rathaus, aber auch dem Gemeinderat ein noch schlimmeres Übel: Durch ihr Vorgehen mit einer Pseudobegründung könnten beide viel Glaubwürdigkeit bei Bürgern verlieren. Und dieser Schaden wäre enorm.

Eine Abstimmung über die Satzungsänderung erfolgte nicht.

9 Responses to Erschließungssatzung: Soll die Öffentlichkeit getäuscht werden?

  1. Muppet
    7. Juni 2016 at 14:12

    Einfach peinlich.

  2. Nörgler
    7. Juni 2016 at 05:34

    Dinge sollte man sehen, wie sie sind und nicht, wie man sie gern haben möchte.

  3. BingeLaden
    6. Juni 2016 at 15:20

    Ich verstehe die Gemeindevertretung langsam nicht mehr. Natürlich haben die Gemeindevertreter völlig recht, wenn sie nicht wollen, dass mit Steuergelder private Investoren unterstützt werden, die Millionen Gewinne mit einer Wohnanlage machen. Was ist denn aber schlimm, das zu kommunizieren? Mit ein wenig mehr Phantasie sollte auch die Verwaltung Wege finden, ohne Trick 17 eine Satzungsänderung zu begründen. Ich stimme Olli ausdrücklich zu, es ist nicht gut, wenn immer mehr unter Ausschluß der Öffentlichkeit beraten wird.

  4. Sauer
    6. Juni 2016 at 15:02

    Sollte es tatsächlich zutreffen, dass auch die Gemeindevertreter eine Begründung mittragen, die für mich einer Täuschung gleich kommt, dann war ich definitiv 2014 das letzte Mal wählen. Was ist mit den Linken, Herr Burmeister, der CDU Herr Kolberg, Sie sind doch sonst so für Transparenz. Die Grünen, die immer Robin Hood spielen, wo sind die? Herr Franke, außer dem BER gibt es noch mehr. Warum erheben Sie nicht ihre Stimme gegen solch ein Manöver. Der BVBB schreit doch sonst immer bei allen mißlichen Dingen laut auf. Was ist denn so problematisch die Karten auf den Tisch zu legen? Wen wundert es wenn dann die Menschen AfD wählen. Ich habe den Kanal voll, als ich das gelesen haben. Danke Herr Wolf.

  5. Brigitte
    6. Juni 2016 at 14:44

    Wohl ein bisschen zuviel verlangt: “Herr Sonntag, sagen Sie uns die Wahrheit”. Er wird in seinem Amtszimmerchen sitzen und verfolgen, wer alles “herhalten” muß.Letztendlich wieder mal der Bürger. Von Sonntag was erwarten? Nein, das können wir hunderprozentig vergessen. Aalglat kann ich da nur sagen und frage mich immer wieder, wie er das macht, wie er sich in diesem Amt “halten” kann. Also, nochmals, von Sonntag etwas erwarten, geht mit Sicherheit nach hinten los. Noch nie stand er hinter unsere Bürger, das Gegenteil war bisher immer der Fall. Vertrauen aufbauen, geht hier gar nicht. Ich frage mich wirklich, wielange das noch gut gehen kann. Langen “Atem” hat er ja, mit Sicherheit, dass hat er oftmals schon bewiesen. Sollen die Anderen sich mal gegeneinader aufreiben, gemach, gemach und immer schön lässig bleiben, Herr Sonntag. Es kommt der Tag…..

  6. Besserwisser
    6. Juni 2016 at 10:14

    Nicht nachvollziehbar, was unser SumSum da erzählt. Wenn seine Fachleute nicht in der Lage sind eine Satzung zu schreiben, die juristisch nicht anfechtbar ist, dann sollten sie sich ab sofort nicht mehr Fachleute nennen. Ein Kfz Schlosser sagt doch seinem Kunden nach einer Auspuffreparatur auch nicht, na ich weiß nicht, vielleicht fällt er in 100 Meter wieder ab.

  7. Simone Gerlach
    6. Juni 2016 at 09:55

    Ich denke, Grundstückseigentümer sollten möglichst gleich behandelt werden.Alles andere ist schwer verständlich. Schlecht finde ich diese Heimlichtuerei.

  8. Bernd Behrendt
    6. Juni 2016 at 06:09

    Solange die Schulzendorfer daran nichts ändern, haben solche Leute wie Mücke, Loge und Sonntag das Sagen. Ändern können das nur die Schulzendorfer selber.

  9. Olli
    6. Juni 2016 at 05:26

    Werden jetzt alle unangenehmen Sachen unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt? Erst der Weiße Fleck, jetzt die Satzung. Schöne Demokratie.

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