Entlastung für Mücke? Der Blick hinter die Millionen-Bilanz – ein Kommentar.

9. September 2026
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Die Debatte um die Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters Markus Mücke (SPD-nominiert) wirft grundsätzliche Fragen auf: Was bedeutet eigentlich eine ordnungsgemäße Haushaltsführung und reicht es aus, wenn Bücher und Zahlen formal korrekt geführt werden?

Wer die Entwicklung der Gemeindeverwaltung in den vergangenen Jahren verfolgt hat, kommt an einer Feststellung nicht vorbei: Die finanziellen Herausforderungen Schulzendorfs sind nicht allein eine Frage von Jahresabschlüssen und Buchungsvorgängen. Es geht vielmehr um politische Entscheidungen, um nicht umgesetzte Planungen und um die Frage, welche finanziellen Folgen daraus für die Gemeinde entstehen.

Dieser Schaden am Dachstuhl eines gemeindeeigenen und vermieteten Wohnhaus ist nicht über Nacht entstanden.

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Zu einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung gehört zunächst die Einhaltung gesetzlicher Fristen. Genau hier gab es in Schulzendorf über Jahre Probleme. Die Gemeinde befand sich wiederholt in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 71 BbgKVerf, weil genehmigte Haushalte nicht rechtzeitig vorlagen. Auch bei den Jahresabschlüssen kam es zu erheblichen Verzögerungen. Die Kommunalaufsicht kannte diese Situation und akzeptierte sie über Jahre.

Petra Prochaska

Petra Prochaska

Vor diesem Hintergrund überrascht es kaum, dass sie eine Empfehlung zur Entlastung des ehemaligen Hauptverwaltungsbeamten ausgesprochen hat. Denn eine formale Betrachtung der Verwaltungsvorgänge führt zwangsläufig zu einer anderen Bewertung als eine politische und wirtschaftliche Analyse der tatsächlichen Auswirkungen.

Denn Haushaltsführung bedeutet mehr als korrekte Buchungen. Für eine Kommune geht es auch darum, beschlossene Maßnahmen umzusetzen, Investitionen zu steuern und rechtzeitig zu erkennen, wenn Planungen aus dem Ruder laufen.

Genau hier liegt aus Sicht vieler Kritiker das eigentliche Problem: Zahlreiche im Haushalt eingeplante Maßnahmen wurden über Jahre nicht umgesetzt. Allein im Haushaltsjahr 2022 blieben nach vorliegenden Angaben Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro liegen.

Der sachkundige Einwohner Rechtsanwalt Mnich bewertet dies als unproblematisch. Doch die entscheidende Frage lautet: Ist es tatsächlich wirtschaftlich, wenn dringend notwendige Projekte immer wieder verschoben werden? Denn aufgeschoben bedeutet häufig nicht aufgehoben sondern schlicht teurer.

Die Gemeindevertretung steht deshalb vor der Aufgabe, nicht nur formal über eine Entlastung zu entscheiden, sondern eine umfassende Schadensanalyse vorzunehmen. Wie der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Guido Thieke, betonte, muss jeder Abgeordnete diese Entscheidung nach seinem Gewissen treffen.

Millionenrisiken durch liegengebliebene Projekte

Ein Blick auf verschiedene Vorhaben zeigt, welche finanziellen Risiken entstanden sein könnten:

  • Für Planungen zum Bau von Wohnungen in der Otto-Krien-Straße wurden erhebliche Mittel eingesetzt, ohne dass das Projekt umgesetzt wurde.
  • Der Schulerweiterungsbau musste nach bisherigen Informationen mehrfach neu geplant werden. Zusätzliche Kosten waren die Folge.
  • Der seit Jahren geplante Gehweg in der Walther-Rathenau-Straße als wichtiger Schulweg wurde nicht realisiert. Die Konsequenz: Die Umsetzung dürfte künftig deutlich teurer werden.
  • Der bereits 2020 geplante Spielplatz im Mühlenschlag droht ebenfalls erheblich teurer zu werden.
  • Eine Prioritätenliste für Beleuchtungsmaßnahmen im Ort wurde offenbar über Jahre nicht konsequent umgesetzt. Auch hier könnten künftig höhere Kosten entstehen.
  • Offen ist zudem die Frage, ob Einnahmen der Kultureinrichtung „Butze“ entsprechend der bestehenden Nutzungsverträge vollständig an die Gemeinde abgeführt wurden.
  • Die jahrelange Diskussion um das defekte Schuldach könnte die Gemeinde künftig finanziell stark belasten.
  • Gemeindeeigene Wohnungen müssen nach jahrelangem Sanierungsstau nun voraussichtlich mit erheblichem Aufwand ertüchtigt werden.
  • Die installierte Photovoltaikanlage ist nach bisherigen Informationen noch nicht vollständig am Netz. Dadurch könnten Einnahmen für den Gemeindehaushalt verloren gehen.
  • Der geplante Kita-Neubau in der Brückenstraße wäre bei einer Umsetzung vermutlich deutlich teurer geworden als ursprünglich kalkuliert. Gleichzeitig hat sich die Bedarfslage seit 2019 verändert.
  • Die Vertragsgestaltung beim Schulneubau an der Miersdorfer Straße könnte den Haushalt über Jahrzehnte belasten.
  • Über mögliche nicht ausgeschöpfte Fördermittel wird bislang wenig öffentlich diskutiert.
  • Auch bei der geplanten Feuerwehrerweiterung könnten erhebliche Mehrkosten entstehen. Nach Aussagen aus dem Sozialausschuss sollen diese möglicherweise durch neue Infrastrukturmittel des Bundes gedeckt werden. Kritiker fragen jedoch, ob diese Mittel nicht auch für andere lange aufgeschobene Aufgaben eingesetzt werden könnten.

Zinsen verschenkt – Geld auf Konten geparkt

Besonders kritisch wird auch der Umgang mit liquiden Mitteln gesehen. Über Jahre sollen Millionenbeträge auf Girokonten gelegen haben, ohne nennenswerte Zinserträge zu erwirtschaften. Teilweise seien sogar Verwahrentgelte beziehungsweise Strafzahlungen angefallen.

Hier stellt sich die Frage: Wie bewerten Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfungsamt diesen Umgang mit öffentlichen Geldern?

Schüler der Grundschule mussten mit der Gefahr herunterstürzender Stahlträge leben. Statt rechtzeitig zu handeln stehen nun hohe Sanierungskosten an.

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Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht die Entwicklung: Während der Zahlungsmittelbestand der Gemeinde Ende 2011 nach vorliegenden Daten bei etwa 3,9 Millionen Euro lag, weist der Haushalt heute nahezu 19 Millionen Euro aus.

Eine hohe Liquidität allein ist jedoch kein Beweis für eine erfolgreiche Haushaltsführung. Entscheidend ist vielmehr, ob eine Kommune ihre Mittel wirtschaftlich einsetzt und notwendige Aufgaben rechtzeitig erfüllt.

Entlastung trotz Verspätungen?

Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Zusammenhang die Stellungnahme der Kommunalaufsicht. Diese verweist auf § 80 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung, wonach die Gemeindevertretung über den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres entscheiden und gleichzeitig über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten befinden soll.

Doch genau diese Fristen wurden in Schulzendorf über Jahre nicht eingehalten.

Nach § 80 Abs. 3 BbgKVerf muss der geprüfte Jahresabschluss rechtzeitig der Gemeindevertretung vorgelegt werden. Eine Beschlussfassung für das Haushaltsjahr 2022 hätte demnach spätestens Ende 2023 erfolgen müssen. Tatsächlich befinden wir uns inzwischen im Jahr 2026.

Karikatur mwBild

Markus Mücke auf die Frage, welche Bilanz er nach 16 Jahren Amtszeit zieht. (Karikatur mwBild)

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Die entscheidende Frage lautet deshalb: Kann eine Entlastung, die gesetzlich an bestimmte Voraussetzungen und Fristen geknüpft ist, Jahre später noch die gleiche Wirkung entfalten?

Es ist eine juristisch wie politisch schwierige Frage. Eine provokante Schlussfolgerung wäre: Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, kann eine nachträgliche Entlastung den ursprünglichen Verfahrensfehler nicht einfach ungeschehen machen.

Am Ende geht es nicht nur um einen formalen Beschluss. Es geht um Vertrauen und um die Frage, wie sorgfältig eine Kommune mit dem Geld ihrer Bürgerinnen und Bürger umgeht.

(Anmerlung der Redaktion: Petra Prochaska hat viele Jahre für eine deutsche Medienanstalt im Bereich der Finanzwirtschaft gearbeitet.) 

10 Responses to Entlastung für Mücke? Der Blick hinter die Millionen-Bilanz – ein Kommentar.

  1. Jeffrey Wichlitzky
    14. September 2026 at 16:44

    Und eine Anmerkung in eigener Sache: Wer mir hier fehlenden Sachverstand unterstellt, aber außer einem Kalauer kein einziges Argument liefert, disqualifiziert sich selbst – nicht mich. Wer inhaltlich widersprechen will, ist herzlich eingeladen, das mit Aktenkenntnis oder konkreten verweisen auf die Kommunalverfassung zu tun statt mit Sprüchen. Die überraschten Gesichter, wenn man zuletzt in der Kommission Schadensverhütung mal konkreter hingeschaut hat, zeigen jedenfalls, wie viel Substanz in der bloßen Zustimmung durch Handaufheben bislang gefehlt hat.

  2. Jeffrey Wichlitzky
    13. September 2026 at 20:08

    @Bürgerin: Zwei getrennte Abstimmungen. Die Entlastung betrifft vergangene Haushaltsjahre, das heutige Abstimmungsverhalten zeigt nur, wo die aktuelle GV steht. Wer heute zustimmt, ohne die eigene frühere Kontrollpflicht zu benennen, entscheidet auch über die eigene Verantwortung mit.

    @Neu Schulzendorfer: Zu Recht erweitert. Herr Reech mit Mitverantwortung für die Finanzen, Frau Kruse vom Bauamt für die liegengebliebenen Bauprojekte – auch hier gilt: Zuständigkeit ist kein automatisches Verschulden, aber eine Erklärungspflicht, die bislang niemand eingelöst hat.

    Und noch eine Anmerkung an die vielen Wissenden hier, die mir ständig unterstellen, der ungebildete Erklärbär zu sein: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

    Lieber User Jeffrey Wichlitzky, Ihr Kommentar wurde micht vollständig veröffentlicht. Abwertende Charakteresierungen von Personen und Usern wird hier nicht geduldet. Wir bitten Sie, sich an unsere Nutzungsbedingungen zu halten.
    Sabrina Rühle
    Redaktion

  3. Ritter
    13. September 2026 at 18:56

    Herr Wichlitzky, hören Sie doch auf hier den unwissenden Erklärbären zu spielen. “Wenn man keine Ahnung hat einfach – ” – Mario Barth

  4. 13. September 2026 at 18:53

    Die schätzen alle ihre Arbeit als sehr gut ein, Neu Schulzendorfer.

  5. Neu Schulzendorfer
    13. September 2026 at 16:06

    Völlig unerklärlich ist die Haltung der Kommunalaufsicht und des Rechnungsprüfungsamtes. Warum fallen beiden massive Verzerrungen in der Haushaltswirtschaft nicht auf??? Was ist mit Herrn Reech, der Mitverantwortung für die Finanzen trägt??? Was ist mit Frau Kruse vom Bauamt, die Mitverantwortung trägt???

  6. Bürgerin
    13. September 2026 at 14:09

    Was hilft uns ein Blick in die Vergangenheit bzgl. der Verantwortung? Fakt ist, der Bürgermeister steht in Verantwortung. Er soll entlastet werden und nicht die ehemalige Gemeindevertretung.
    Diese Vertreter zeigen im aktuellen Abstimungsverhalten selber ganz klar auf welcher Seite sie stehen und wie sie die Sache bewerten.

  7. Jeffrey Wichlitzky
    12. September 2026 at 20:16

    @Schwarzer Peter: Sie unterstellen mir eine Aussage, die ich nicht getroffen habe. Ich habe nicht geschrieben, die Gemeindevertretung sei “automatisch genauso verantwortlich” wie der Hauptverwaltungsbeamte. Ich habe geschrieben: Beschluss ohne Vollzugskontrolle. Das ist eine andere Kategorie von Verantwortung, keine identische.

    Und genau hier widerlegen Sie sich selbst: Sie verweisen zu Recht auf das weitgehende Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht jedes Gemeindevertreters. Ein Blick in die Sitzungsprotokolle zeigt, wie dieses Recht in der Praxis genutzt wurde: Aussagen des Hauptverwaltungsbeamten wurden dort nicht hinterfragt, nicht kontrolliert. Fehlende oder ausbleibende Zuarbeit blieb folgenlos, sanktioniert wurde sie nie. Damit ist die Gemeindevertretung ihrer eigenen Kontrollaufgabe schlicht nicht nachgekommen – nicht, weil ihr das Recht dazu fehlte, sondern weil sie es nicht ausgeübt hat, da sie, mehrfach bestätigt durch einzelne Vertreter, den Aufwand scheute.

    Die GV ließ sich Jahr um Jahr tatenlos erklären, warum die Jahresabschlüsse fehlten, ohne Druck auszuüben oder zu hinterfragen, weshalb die Personalpolitik in der Verwaltung katastrophal schlecht läuft – selbst nachdem das längst über Schulzendorfer Grenzen hinaus die Spatzen von den Dächern pfiffen.

    Das ist keine Verwechslung von Exekutiv- und Kontrollverantwortung. Das ist die Feststellung, dass es zwei getrennte Verantwortungen gibt, die beide nicht wahrgenommen wurden. Wenn Sie das für “Unsinn” halten, erklären Sie gern, wozu das Akteneinsichtsrecht dann dient, wenn es über Jahre hinweg nicht zur Kontrolle genau solcher Fälle eingesetzt wurde.

  8. Schwarzer Peter
    12. September 2026 at 13:51

    @ Herr Wichlitsky, mit Ihrem Kommentar untermauern Sie erneut ihren fehlenden Sachverstand im Kommunalrecht. Sie unternehmen den Versuch, Gemeindevertreter als Ersatz in die Verantwortung zu nehmen.
    Die Kommunalverfassung gibt jedem Gemeindevertreter ein weitgehendes RECHT auf Auskunft und Akteneinsicht zur Kontrolle der Verwaltung. Aber daraus folgt nicht, so wie Sie es suggerieren: „Wenn der Bürgermeister seine Verwaltung schlecht führt, ist die Gemeindevertretung automatisch genauso verantwortlich.“ Das wäre eine falsche Schlussfolgerung.
    Ich bitte Sie erneut dringend, sich mit dem Kommunalrecht zu befassen, bevor Sie hier weiter Unsinn in die Welt setzen.

  9. Jeffrey Wichlitzky
    12. September 2026 at 07:25

    Die Frage “wer trägt Verantwortung” darf nicht bei Herrn Mücke aufhören. Sie führt durch eine Kette, in der jedes Glied auf das nächste zeigen kann: Beschluss ohne Vollzugskontrolle (GV) ? Vollzug ohne Aufsicht (Mücke/Verwaltung) ? Aufsicht ohne Konsequenz (Kommunalaufsicht) ? Bewertung ohne Maßstab (“unproblematisch”, Mnich) ? Entscheidung ohne Verfahren (Entlastung Jahre nach Frist).

    Wer nach 16 Jahren Amtszeit und Jahren überzogener Fristen von “ordnungsgemäßer Haushaltsführung” spricht, sollte erklären können, warum fast 19 Millionen Euro auf Girokonten lagen, während Schuldach, Gehweg und Kita-Planung liegenblieben. Bevor hier ein Haken gemacht wird: Wer hat wann gewusst, dass die Fristen reißen – und warum hat niemand interveniert?

    Wenn Guido Thieke dazu sagt, jeder müsse “nach seinem Gewissen” entscheiden, klingt das nach Neutralität. Tatsächlich verschiebt der Satz eine belegbare Frist- und Kontrollfrage in den Raum der individuellen Moral – und nimmt damit Druck von genau der Kette, die eigentlich aufgeklärt gehört.

    Genau diese Verschiebbarkeit macht die Frage so unbequem – und genau deshalb sollte sie nicht bei einer Person enden.

  10. Obelix
    9. September 2026 at 09:50

    „Liebe Leser, König Mücke hat 2009 mit über 70 Prozent die Wahl gewonnen und den Schulzendorfern fleißig Rosen verteilt. Jetzt, 17 Jahre später, fragen wir uns alle: Was hat der gute Mann damals eigentlich versprochen? Irgendjemand muss sich doch noch dran erinnern – besonders beim Thema Mülldeponie und Rekultivierung.Oder waren das wieder nur die üblichen Wahlkampf-Rosen, die hinterher ziemlich teuer geworden sind? Würde mich brennend interessieren, was aus all den schönen Ankündigungen geworden ist. Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der damals zugehört hat. Bevor wir dem König den nächsten Persilschein ausstellen.“

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