Der Schulzendorfer erklärt, was beim Ferienjob zu beachten ist

18. Juli 2016
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Die Sommerferien sind für viele Schülerinnen und Schüler eine gute Gelegenheit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Minderjährige Schülerinnen und Schüler können allerdings nicht jede Tätigkeit annehmen.

Die Beschäftigung von Kindern im Alter von bis zu 15 Jahren ist grundsätzlich verboten.

Viele Schüler nutzen nutzen in den Sommerferien die Gelegenheit, Geld bei einem Ferienjob zu verdienen.

Viele Schüler nutzen nutzen in den Sommerferien die Gelegenheit, Geld bei einem Ferienjob zu verdienen.

Kinder zwischen 13 bis 15 Jahren dürfen aber mit Einwilligung der Eltern bis zu zwei Stunden zwischen 8 und 18 Uhr einer leichten Tätigkeit nachgehen. Dazu gehören beispielsweise das Austragen von Zeitungen und Werbeprospekten, Nachhilfeunterricht, Hilfe bei der Ernte oder die Versorgung von Tieren.

Vollzeitschulpflichtige Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren dürfen während der Schulferien für maximal vier Wochen im Kalenderjahr höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen.

Am Wochenende dürfen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nicht arbeiten, Ausnahmen gibt es hier aber für Ferienjobs unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeheimen, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft.

Ferienjobs sind auch für Schülerinnen und Schüler aus Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen, interessant, da ihr Arbeitsverdienst aus einem Ferienjob nicht auf die Sozialleistungen der Familie angerechnet wird.

Voraussetzungen dafür sind aber, dass die Ferientätigkeit über das gesamte Jahr verteilt höchstens vier Wochen dauert und das Einkommen 1.200 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt.

Die Ferienarbeit muss leicht und geeignet sein. Verboten sind für Jugendliche zum Beispiel das Heben und Tragen schwerer oder instabiler Lasten, eine langandauernde erzwungene Körperhaltung wie Tätigkeiten in kniender Haltung in der Landwirtschaft, gefährliche Arbeitssituationen wie Abbrucharbeiten oder Arbeiten auf Gerüsten, der Umgang mit gefährlichen Arbeitsgeräten sowie Alleinarbeit außer Sicht- und Rufweite Erwachsener.

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