Demokratie lebt von Abstimmungen, nicht von Sitzungsabbrüchen!

4. August 2026
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Schulzendorf. Wenn die Mehrheit kippt, wird einfach nicht mehr abgestimmt! Anders kann die Tatsache, dass die Linke Winko in der jüngsten Gemeinderatsitzung die Abstimmung über die Zukunft des Kita-Projekts in der Brückenstraße vorzeitig verließ und somit die Beschlussfähigkeit bewusst beendet wurde, nicht gewertet werden.

Bürgermeister Markus Witteck (CDU) hat gute Gründe den Beschluss aus 2019 aufheben zu wollen. Die Kinderzahlen entwickeln sich anders als einst prognostiziert, der Bedarf für eine neue Kita ist nach Angaben der Verwaltung deutlich gesunken. Hinzu kommt eine Vereinbarung mit der Nachbargemeinde Zeuthen, die Schulzendorf bis zu 30 freie Kitaplätze zur Verfügung stellt.

Die Mitglieder der Winko Claudia Mollenschott, Andreas Körner und "Bubi" Lübke brachten eine demokratische Abstimmung zu Fall. (Bildmontage: mwBild)

Die Mitglieder der Winko Claudia Mollenschott, Andreas Körner und “Bubi” Lübke brachten eine demokratische Abstimmung zu Fall. (Bildmontage: mwBild)

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Beim einem ersten Anlauf im Juni war der Antrag nur deshalb gescheitert, weil die AfD-Fraktion nach eigenen Angaben durch einen Irrtum anders abgestimmt hatte als beabsichtigt. SPD, Linke, Grüne, die auf das Kita Projekt pochten, bekamen ungeahnte Unterstützung von vier AfDlern. Vergangene Woche wurde der Antrag neben weiteren Beschlussanträgen erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Alles deutete nun darauf hin, dass im zweiten Anlauf eine breite Mehrheit den alten Kita-Beschluss aufheben würde. Doch der Abstimmungs-Boykott von SPD, Linken und dem letzten im Gemeinderat verbliebenen Grünen verhinderte das.

„Bubi“ – Lübkes Begründung ist unseriös

SPD-Fraktionschef Dominic Lübke rechtfertigte ihn mit den Worten: „Der zur Abstimmung stehende Beschluss zum Bauturbo hat noch Zeit. Der Beschluss zur Kitasatzung wurde verabschiedet. Eine Abstimmung im Eiltempo sei nicht nötig.“ Den Kita-Beschlussantrag erwähnte er gar nicht.

Seine Erklärung überzeugt nicht. Lübckes Hinweis auf angeblich fehlende Eile wirkt eher wie ein formaler Vorwand. Die entscheidende Frage lautet schließlich nicht, ob später hätte abgestimmt werden können, sondern warum genau in dem Moment der Sitzung die Beschlussfähigkeit bewusst beendet wurde, als sich erstmals eine andere Mehrheit abzeichnete.

Der Streit um die Videoschalte

Noch bemerkenswerter ist „Bubi“ – Lübkes zweite Begründung: „Auch vor dem Hintergrund, dass erstmalig ein Mitglied der Gemeindevertretung nicht zur Sitzung wohlwollend zugelassen wurde, haben wir beschlossen, die Sitzung zu verlassen.“

Dieser Vorwurf klingt dramatisch, hält einer genaueren Betrachtung aber kaum stand. Tatsächlich wollte eine Gemeindevertreterin aus Lübkes Fraktion per Videokonferenz teilnehmen. Die Geschäftsordnung sieht jedoch ausdrücklich vor, dass eine solche Teilnahme spätestens einen Tag vor der Sitzung angemeldet werden muss. Diese Frist wurde unstreitig nicht eingehalten.

Mit anderen Worten: Nicht der politische Wille des Gemeinderatschefs verhinderte die Zuschaltung, sondern eine formale Regel, die für alle gleichermaßen gilt.

Wer sich nicht an die selbst beschlossenen Spielregeln hält, kann anschließend schwerlich behaupten, man sei “nicht wohlwollend zugelassen” worden. Der Begriff vermittelt den Eindruck einer willkürlichen Entscheidung. Tatsächlich spricht alles dafür, dass schlicht die Geschäftsordnung angewendet wurde.

Grünen Erklärung ist antidemokratisch

Andreas Körner (Bündnis 90/Die Grünen) lehnte die Abstimmungen, die auf der Tagesordnung standen, kurz und knapp mit den Worten, „Alle Punkte, die wir glauben behandeln zu müssen, haben wir behandelt.“, ab und verließ die Sitzung.

Körner berät die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag. Gerade deshalb wirft seine Aussage ein besonderes Licht auf sein Demokratieverständnis..

Denn die Tagesordnung wird nicht von einzelnen Fraktionen danach bewertet, welche Punkte sie persönlich für wichtig halten. Gerade strittige Themen sind dafür da, öffentlich diskutiert und demokratisch entschieden zu werden. Wer den Sitzungssaal verlässt und damit eine Abstimmung verhindert, entscheidet faktisch selbst darüber, welche Beschlüsse überhaupt noch möglich sind.

Demokratie lebt von Abstimmungen, nicht von Sitzungsabbrüchen

Politische Niederlagen gehören zur Demokratie. Mal gewinnt die eigene Seite, mal verliert sie. Wer jedoch den Sitzungssaal verlässt, sobald sich eine unbequeme Mehrheit abzeichnet, setzt ein fragwürdiges Signal.

Natürlich ist das Verlassen einer Sitzung ein zulässiges politisches Mittel. Es sollte aber die Ausnahme bleiben. Denn Bürger erwarten von ihren gewählten Vertretern vor allem eines: Dass sie kontroverse Fragen im Rat austragen und Entscheidungen durch Abstimmungen herbeiführen, nicht dadurch, dass Beschlussfähigkeit verhindert wird.

Ob der Kita-Bau letztlich richtig oder falsch ist, darüber kann man streiten. Schwerer zu vermitteln ist dagegen, warum eine Entscheidung offenbar gar nicht mehr zugelassen werden sollte, obwohl sich eine demokratische Mehrheit abzeichnete. Gerade das dürfte dürfte Öffentlichkeit beschäftigen.

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