Share Auch in der Corona –Krise gilt: Sport und Bewegung an der frischen Luft sind gesund. Allerdings muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen eingehalten werden, die nicht in einem Haushalt leben. Die Grundregeln zur Minimierung sozialer Kontakte, zu Abstand und Hygiene bleiben auch mit den ersten Lockerungen der Corona-Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindV) unverändert bestehen. Der…







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