Was vor Jahren wegen der Personalie Ferdi Breitbach undenkbar war, ist nun Realität: Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) und der Bürgerverein Brandenburg – Berlin e.V. (BVBB) rücken zusammen und wollen jetzt für Tausende vor Gericht ziehen.
Der Hauptgrund: Die Tricksereien der BER – Führungsetage beim Schallschutz. „Angesichts der Fakten unterstellen wir dem Flughafen, dass er den Schallschutz nicht umsetzen will.“, sagt VDGN – Chef Peter Ohm.
Deshalb wollen VDGN und BVBB „schwere Geschütze“ auffahren. Heißt im Klartext: Zu folgenden Punkten soll gegen die Flughafengesellschaft (FBB) vor Gericht geklagt werden.
Innen- und Außendämmung
Um den gesetzlich vorgeschriebenen Schallschutz umzusetzen plant die FBB Innendämmungen in einzelnen Räumen. Davor warnen jedoch Bau Experten, denn bauphysikalische Risiken lauern bei diesem Verfahren. Im schlimmsten Fall kann es zur Bildung von gefährlichen Schimmelpilzen kommen. VDGN und BVBB plädieren daher für eine Außendämmung. Die FBB sträubt sich dagegen. Der Grund: Sie ist entschieden teurer als eine Innendämmung. Ein weiterer Negativeffekt bei der Innendämmung ist die Verkleinerung der Wohnflächen.
Wohnküchen
Die FBB erkennt Wohnküchen und Räume, die kleiner als 10 qm sind nicht als Wohnräume an. Ein Unding meint VDGN – Chef Ohm: „Wohnräume können nicht nach Quadratmetern, sondern müssen nach tatsächlicher Nutzung definiert werden.“
Zu niedrige Raumhöhen
Ältere Häuser entsprechen oft nicht den jetzigen Bauvorschriften, insbesondere in Bezug auf die Raumhöhen. Obwohl die Räume über Jahrzehnte als Wohnräume genutzt wurden, lehnt die FBB deshalb die Schallschutzertüchtigung ab.
Wintergärten
Wintergärten sind häufig unmittelbar an Wohnzimmer angegliedert. Die FBB streicht sie aus den Schallschutzmaßnahmen heraus, auch wenn sie im Rahmen einer Baugenehmigung als Wohnräume spezifiziert wurden.
Franziska Heß aus Leipzig soll das Klageverfahren führen. Die Rechtsanwältin der Kanzlei Baumann zwang die FBB bereits 2012/13 in die Knie, als es um die systematische Verletzung des Tagschutzzieles ging.
Einziges Hindernis der Klagepläne: 50.000 Euro müssen von Betroffenen eingesammelt werden, soviel wird der Streit vor Gericht kosten. Doch viele Betroffene haben bereits signalisiert, sich finanziell zu beteiligen.
Geht die „Schlacht“ um den Schallschutz für die FBB verloren, dann dürften nach Schätzungen von Experten im Schnitt rund 45.000 Euro pro Haushalt für Lärmschutzmaßnahmen anfallen. Bislang geht man von 14.000 Euro aus.
Weitere Hinweise
https://www.youtube.com/watch?v=sk6cZipyQiI&feature=youtu.be&a